Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant prüft bei der Wareneingangskontrolle die vom Besteller beigestellten Produkte. Die Durchführung der Wareneingangsprüfung muss durch den Lieferanten dokumentiert werden. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach den vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen, welche im Zweifel nach Art und Umfang mit dem Besteller abzustimmen sind. Die Qualitätsnachweisdokumentation, die den an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Produkte auf die Einhaltung der Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem Kunden, der die ggf. auftretenden Beanstandungen an den Besteller meldet. Im Übrigen wird der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilen. Der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht mit 8D-Report zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von 24 Stunden vom Lieferanten an den Besteller mitzuteilen. Der 8D-Report bis einschließlich Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, ist innerhalb von 10 Arbeitstagen zu übermitteln. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwenden.
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Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant prüft bei der Wareneingangskontrolle die vom Besteller beigestellten Produkte. Die Durchführung der Wareneingangsprüfung muss durch den Lieferanten dokumentiert werden. a) Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein dokumentiertes Prüfkonzept fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen nachweislich zu erfüllen. Er Es umfasst Wareneingangs-, Zwischenprozess- und Warenausgangsprüfungen sowie die notwendigen Prüfungen für Zukaufsteile/-materialien und Montageumfänge. Das Prüfkonzept ist für die Prüfung dem Kunden zur Freigabe vorzulegen. Beide Vertragspartner sind dem Null-Fehler-Ziel verpflichtet.
b) Bei der Produkte nach den vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen laufenden Serie hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen, welche im Zweifel nach Art für alle funktions- und Umfang mit dem Besteller abzustimmen sind. Die Qualitätsnachweisdokumentation, sicherheitsrelevanten Merkmale mittels geeigneter Verfahren (z.B. statistische Prozessregelung oder manuelle Regelkartentechnik) über die den gesamte Produktionszeit die Prozessfähigkeit nachzuweisen.
c) Wird die Prozessfähigkeit an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen istdefinierten Merkmalen nicht erreicht, ist den Bestellvorgaben zu entnehmenmüssen die Merkmale durch eine 100%- dokumentierte Warenausgangsprüfung nachgewiesen werden. Bei wiederkehrenden Abweichungen kann ein entsprechender Maßnahmenplan vom Kunden eingefordert werden.
d) Der Besteller Lieferant verpflichtet sich, jährliche Re-Qualifikationsprüfungen durchzuführen. Dies kann auch über chargenbegleitende Prüfungen erfolgen, wie z.B. Ausgangshaftung mittels Gitterschnitt, Kondenswasserkonstantklima mit Gitterschnitt, Andreaskreuz-Schnitt, Farbtonmessung, Glanzmessung, etc.
e) Der Kunde prüft die vom Lieferanten erhaltenen bezogenen Produkte nach deren Erhalt auf die Einhaltung der von Menge und Identität, Identität sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und VerpackungsschädenSchäden (Wareneingangsprüfung).
f) Falls vom Kunden gefordert, hat der Lieferant die Übereinstimmung der geforderten Qualitätssicherungsmerkmale mittels Prüfbescheinigung nach DIN EN 10204 zu bestätigen. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigtDie Art der Prüfbescheinigung (z.B. Abnahmeprüfzeugnis 3.1) wird vom Kunden in der Bestellung festgelegt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem KundenDie Prüfmerkmale sind z.B. der technischen Zeichnung, der die ggftechnischen Materialspezifikation, etc. auftretenden Beanstandungen zu entnehmen. Die Prüfbescheinigung liegt den Lieferpapieren bei oder kann per E-Mail an den Besteller meldet. Im Übrigen wird Xxxxxxxx_Xxxxxxxxxxxx@xxx-xxxxxxxxx.xxx gesendet werden.
g) Mängel in einer Lieferung hat der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses Kunde, sobald sie nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung festgestellt wurden, dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilenunverzüglich anzuzeigen. Je Mängelanzeige (Prüfbericht) ist der Kunde berechtigt, den Lieferanten mit min. 75,00 EUR zu belasten.
h) Der Kunde stellt ausgefallene Teile dem Lieferanten zur Analyse zur Verfügung.
i) Kommt es zu fehlerhaften Lieferungen, ist der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht mit verpflichtet unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen, um den Schaden einzugrenzen sowie Fehler dauerhaft auszuschließen (Ersatzlieferungen, Sortier- oder Nacharbeit). Gegebenenfalls beim Kunden oder Endkunden anfallende Kosten durch Lieferantenverschulden (Nacharbeit, Nebenkosten, Teilehandling, Materialbewegung, etc.) werden an den Lieferanten weiterbelastet. Grundsätzlich ist vom Lieferanten eine schriftliche Stellungnahme über Fehlerursachen und Abstellmaßnahmen abzugeben. (z.B.: 8D-Report zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von 24 Stunden vom Lieferanten an den Besteller mitzuteilen. Der 8D-Report bis einschließlich Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, ist innerhalb von 10 Arbeitstagen zu übermitteln. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwendengemäß VDA ).
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Samples: Qualitätssicherungsvereinbarung
Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant prüft bei der Wareneingangskontrolle die vom Besteller beigestellten Produkte. Die Durchführung der Wareneingangsprüfung muss durch den Lieferanten dokumentiert werden. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach den vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen, welche im Zweifel nach Art und Umfang mit dem Besteller abzustimmen sind. Die Qualitätsnachweisdokumentation, die den an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Produkte auf die Einhaltung der Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem Kunden, der die ggf. auftretenden Beanstandungen an den Besteller meldet. Im Übrigen wird der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilen. Der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht mit 8D-Report zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von 24 Stunden fünf Arbeitstagen vom Lieferanten an den Besteller mitzuteilen. Der 8D-Report bis einschließlich Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, ist innerhalb von 10 Arbeitstagen zu übermitteln. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwenden.
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Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant prüft bei der Wareneingangskontrolle die vom Besteller beigestellten Produkte. Die Durchführung der Wareneingangsprüfung muss durch den Lieferanten dokumentiert werden. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die mit Besteller vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach den vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen, welche im Zweifel nach Art und Umfang mit dem Besteller abzustimmen sind. Die QualitätsnachweisdokumentationQualitätsnachweisdokumentation (z.B. Abnahmeprüfzeugnis), die den an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Produkte auf die Einhaltung der Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich schriftlich angezeigt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem Kunden, der die ggf. auftretenden Beanstandungen an den Besteller meldet. Im Übrigen wird der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilen. Der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht (ggf. mit 8D-Report einem 8D- Report) zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von 24 Stunden vom Lieferanten der vorgegebenen Frist an den Besteller mitzuteilen. Der Falls vom Besteller gefordert, ist der 8D-Report inkl. der Fehlerursachenanalyse bis einschließlich Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, ist innerhalb von 10 Arbeitstagen Vorbeugemaßnahmen zu übermitteln. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwenden.
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