Common use of Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen Clause in Contracts

Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen. Die Qualitätsnachweisdokumentation, die den an Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Produkte auf die Einhaltung der Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem Kunden, der die ggf. auftretenden Beanstandungen an den Besteller meldet. Im Übrigen wird der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilen. Der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht mit 8D-Report zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von fünf Arbeitstagen vom Lieferanten an den Besteller mitzuteilen. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwenden.

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Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die mit Besteller vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen, welche im Zweifel nach Art und Umfang mit dem Besteller abzustimmen sind. Die QualitätsnachweisdokumentationQualitätsnachweisdokumentation (z.B. Abnahmeprüfzeugnis), die den an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Produkte auf die Einhaltung der Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich schriftlich angezeigt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem Kunden, der die ggf. auftretenden Beanstandungen an den Besteller meldet. Im Übrigen wird der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilen. Der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht (ggf. mit 8D-Report einem 8D- Report) zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von fünf Arbeitstagen vom Lieferanten der vorgegebenen Frist an den Besteller mitzuteilen. Falls vom Besteller gefordert, ist der 8D-Report inkl. der Fehlerursachenanalyse bis einschließlich Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen zu übermitteln. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwenden.

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Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant prüft bei der Wareneingangskontrolle die vom Besteller beigestellten Produkte. Die Durchführung der Wareneingangsprüfung muss durch den Lieferanten dokumentiert werden. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach den vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen, welche im Zweifel nach Art und Umfang mit dem Besteller abzustimmen sind. Die Qualitätsnachweisdokumentation, die den an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Produkte auf die Einhaltung der Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich angezeigt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem Kunden, der die ggf. auftretenden Beanstandungen an den Besteller meldet. Im Übrigen wird der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilen. Der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht mit 8D-Report zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von fünf Arbeitstagen 24 Stunden vom Lieferanten an den Besteller mitzuteilen. Der 8D-Report bis einschließlich Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen, ist innerhalb von 10 Arbeitstagen zu übermitteln. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem Lieferanten anzuwenden.

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Prüfungen, Beanstandungen, Maßnahmen. Der Lieferant legt in eigener Verantwortung ein Prüfkonzept fest, um die mit Besteller vereinbarten Ziele und Spezifikationen zu erfüllen. Er ist für die Prüfung der Produkte nach vereinbarten Spezifikationen verantwortlich. Über die Ergebnisse der Qualitätsüberwachung, der Qualitätsprüfung und über die zur Beseitigung von Fehlern durchgeführten Maßnahmen hat der Lieferant systematisch auswertbare Aufzeichnungen zu führen, welche im Zweifel nach Art und Umfang mit dem Besteller abzustimmen sind. Die QualitätsnachweisdokumentationQualitätsnachweisdokumentation (z.B. Abnahmeprüfzeugnis), die den an den Besteller gelieferten Produkten beizulegen ist, ist den Bestellvorgaben zu entnehmen. Der Besteller prüft die vom Lieferanten erhaltenen Produkte auf die Einhaltung der Menge und Identität, sowie auf äußerlich erkennbare Transport- und Verpackungsschäden. Dabei auftretende Beanstandungen werden dem Lieferanten unverzüglich schriftlich angezeigt. Falls Produkte direkt vom Lieferanten an den Kunden des Bestellers geliefert werden, unterliegt die Wareneingangsprüfung dem Kunden, der die ggf. auftretenden Beanstandungen an den Besteller meldet. Im Übrigen wird der Besteller die vom Lieferanten gelieferte Xxxx im Laufe des Fertigungsprozesses nach den Gegebenheiten eines ordnungsgemäßen Geschäftsablaufes überprüfen und dabei auftretende Mängel nach deren Feststellung dem Lieferanten schriftlich in Form eines Reklamationsberichtes mitteilen. Der Lieferant erhält von dem Besteller einen entsprechenden Mängelbericht mit (inkl. 8D-Report Report) zur Beantwortung. Die zutreffenden Sofortmaßnahmen zur Mängelbeseitigung und Aufrechterhaltung der Produktion beim Besteller bzw. seinen Kunden sind innerhalb von fünf Arbeitstagen vom Lieferanten eines Arbeitstages nach Kenntnisnahme dem Besteller zu melden. In einer angemessenen Zeit bzw. gemäß Absprache mit Besteller ist der vollständige 8D-Report inkl. der Fehlerursachenanalyse einschließlich Korrektur- und Vorbeugemaßnahmen an den Besteller mitzuteilenzu übermitteln. Drohen in Folge von fehlerhaften Lieferungen Fertigungsstillstände beim Besteller bzw. beim Kunden des Bestellers, muss der Lieferant unverzüglich für Abhilfe sorgen bzw. kann der Besteller selbst nach schriftlicher Zustimmung des Lieferanten und auf Kosten des Lieferanten die notwendigen Maßnahmen (z.B. Sortier- und Nacharbeit) ergreifen. Alle direkten und indirekten Aufwendungen, die durch Beanstandungen beim Besteller bzw. seinen Kunden entstanden sind und nachweislich durch den Lieferanten verursacht wurden, sind durch den Lieferanten zu tragen. Bei schwerwiegenden Abweichungen von Qualitätsanforderungen behält sich der Besteller vor, ein Eskalationsverfahren mit dem bis hin zur Sperre des Lieferanten anzuwenden.

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