Psychische Reaktionen Musterklauseln

Psychische Reaktionen. Wir leisten nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf folgende Ereignisse aufgetreten sind: − Terroranschläge, − Flugzeug- oder Busunglücke, − Befürchtung von inneren Unruhen, − Kriegsereignisse, − Elementarereignisse, − Krankheiten oder Seuchen.
Psychische Reaktionen. Kein Versicherungsschutz besteht – bei Unfällen des Fahrers die infolge Geistes- oder Bewusst- seinsstörungen sowie durch schwere Nervenleiden, epilep- tische Anfälle oder andere Krampfanfälle, die den ganzen Körper des Fahrers ergreifen entstanden sind; Versicherungs- schutz besteht jedoch, wenn diese Störungen oder Anfälle durch ein Unfallereignis verursacht sind, das unter diesen Vertrag fällt; – bei krankhaften Störungen des Fahrers infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. 4. Schäden an der Bandscheibe Kein Versicherungsschutz besteht bei Schäden an Bandscheiben. Versicherungsschutz besteht jedoch, wenn ein unter diesen Ver- trag fallendes Unfallereignis diese Gesundheitsschäden über- wiegend (das heißt: zu mehr als 50 %) verursacht.
Psychische Reaktionen. In Ergänzung zu Ziffer 5.2.6 AUB sind krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen unter folgenden Voraussetzungen versichert:
Psychische Reaktionen. Die HanseMerkur leistet nicht bei Krankheiten, die den Umständen nach als eine psychische Reaktion auf Terroranschläge, Flugzeug- oder Busunglücke oder die Befürchtung von inneren Unruhen, Kriegsereignissen, Elementarereignissen, Krankheiten oder Seuchen aufgetreten sind.
Psychische Reaktionen. In teilweiser Abänderung der Ziffer A.4.2.1 GUB 2018 gilt: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen sind nur dann vom Versicherungs-Schutz ausge- schlossen wenn diese durch einen Unfall im Sinne der GUB 2018 verursacht werden.
Psychische Reaktionen. Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, auch wenn diese durch einen Unfall verursacht wurden. Versicherungsschutz besteht für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten. Voraussetzung ist, dass diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte • organische Erkrankung des Nervensystems oder • neu entstandene Epilepsie zurückzuführen sind.
Psychische Reaktionen. In Abänderung von den AUB CIF:PRO 2018 gilt vereinbart, dass für die Folgen psychischer und nervöser Störungen, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, dann Versicherungsschutz besteht, wenn und soweit diese Störungen auf eine durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder durch den Unfall neu entstandene Epilepsie zu- rückgeführt werden.
Psychische Reaktionen. In teilweiser Abänderung der Ziffer 4.2.1 GUB 2014 gilt: Krankhafte Störungen infolge psychischer Reaktionen, wenn diese durch einen Unfall i.S.d. Ziffern 1.3 oder 1.4 GUB 2014 verursacht werden, sind vom Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Psychische Reaktionen. Abweichend von Ziffer 5.2.6 AUB besteht Versicherungsschutz für die Folgen einer psychischen oder nervösen Störung, die im Anschluss an einen Unfall eintreten, wenn und soweit die Störungen auf eine, durch den Unfall verursachte organische Erkrankung des Nervensystems oder eine durch den Unfall neu entstandenen Epilepsie zurückzuführen ist.
Psychische Reaktionen. Abweichend von Ziffer 3 der AUB werden die Leistungen nur dann gekürzt, sofern die mitwirkenden Krankheiten oder Gebrechen über das altersdurchschnittliche Maß hinausgehen.