Quarantäne. Isolierung der Person bei Verdacht auf Krankheit oder bei nachgewiesener Krankheit, die von einer zuständigen örtlichen Behörde beschlossen wird, um das Risiko einer Ausbreitung dieser Krankheit im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie zu vermeiden.
Quarantäne. Obligatorische Freiheitsbeschränkung (einschliesslich angeordneter Isolation) mit dem Ziel, die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern, der die versicherte Person oder eine mitreisende Person ausgesetzt war.
Quarantäne. Die Mieter verpflichten sich, bei positivem Testergebnis zu folgendem: Die Mieter begeben sich umgehend in Ihre gebuchte Unterkunft. Der Mieter ist verpflichtet, ein positives Testergebnis sofort an den Vermieter zu melden. Der Mieter muss sich unverzüglich mit einem Arzt telefonisch in Verbindung setzen um einen PCR- Test zu machen. Im Falle einer Bestätigung des Verdachtsfalles (positiver PCR-Test) müssen die Mieter die Heimreise im eigenen Fahrzeug bzw. in einem Corona-Taxi auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt und Arzt antreten. Soweit dies in zwingenden Ausnahmefällen nicht möglich sein sollte, müssen sich die Gäste in eine Quarantäne begeben, ggfs. in der gebuchten Ferienwohnung oder einer alternativen, von der Vermittlungsagentur angebotenen Ferienwohnung bei entsprechender Kostenübernahme durch die Mieter. Die Dauer der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt angeordnet. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln für den alltäglichen Bedarf erfolgt in Abstimmung mit dem Vermieter auf Kosten des Mieters. Die Kosten der Unterbringung richten sich nach dem im vorbezeichneten Mietvertrag vereinbarten Mietpreis. Eine anderweitig verfrühte, eventuell krankheitsbedingte Abreise der Mieter führt nicht zur Erstattung der Miete durch den Vermieter. Die Mieter werden darauf hingewiesen, dass für den Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne des Vormieters für die gebuchte Ferienwohnung ein gleichwertiges Ersatzquartier zur Verfügung gestellt wird, bzw. bei Unmöglichkeit zur Stellung eines Ersatzquartiers, der Mietvertrag hinsichtlich der Mietzeit gekürzt oder storniert werden muss. In diesem Falle erfolgt eine entsprechende, ggf. anteilige Erstattung der Miete.
Quarantäne. BESCHREIBUNG DER GARANTIEN IM RAHMEN DER COVID-ERWEITERUNG
Quarantäne. Wenn die versicherte Person oder eine mitreise n d e P e r- son vor der Reise auf Anordnung oder sonstige A n fo rd e- rung einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde, aufgrund des Verdachts, dass die versicherte Person oder eine mitreisende Person einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen oder einer p a n d emi - schen Krankheit wie z. B. COVID-19) ausgesetzt war, unter Quarantäne gestellt wird. Dies schliesst kein e Qu a - rantäne ein, die generell oder allgemein für einen Teil oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geografi- schen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage des Re i se - ziels, der Herkunft oder der Durchreise der betroffenen Person gilt.
Quarantäne. Vorübergehende Isolierung von Menschen, um die Ausbreitung einer Infektionskrankheit zu vermeiden.
Quarantäne. Wenn die anspruchsberechtigte Person vor der Veranstaltung auf Anordnung oder sonstige Anforderung einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde, aufgrund des Verdachts, dass die anspruchsberechtigte Person einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19) ausgesetzt war, unter Quarantäne gestellt wird. Dies schliesst keine Quarantäne ein, die generell oder allgemein für einen Teil oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geografischen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage der Herkunft der betroffenen Person gilt.
Quarantäne. Isolierung der Person bei Verdacht auf Krankheit oder bei nachgewiesener Krankheit, die von einer zuständigen örtlichen Behörde beschlossen wird, um das Risiko einer Ausbreitung dieser Krankheit im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie zu vermeiden. Wir, der Versicherer MUTUAIDE ASSISTANCE – 000, xxx xx xx Xxxxxx – CS 20010 – F-93196 Noisy-le-Grand Cedex – S.A. mit einem voll eingezahlten Kapital von 00.000.000 € – Dem französischen Versicherungsgesetzbuch (Code des Assurances) unterworfenes Unternehmen Handelsregisternummer 383 974 086 Bobigny – USt.- ID FR 31 3 974 086 000 19.
Quarantäne. Unter Quarantäne verstehen wir eine vorgeschriebene Beschränkung des Aufenthaltsortes. Dies soll die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit verhindern. Eine persönliche Quarantäne liegt vor, wenn eine öffentliche Institution diese über Sie verhängt hat. Die Quarantäne kann auch der Kapitän des Schiffes anordnen, mit dem Sie reisen. Sie erfolgt, weil der Verdacht besteht, dass Sie oder Ihre Reisebegleitung mit einer ansteckenden Erkrankung in Berührung gekommen sind. Reise Ihre Reise an einen oder ab einem Ort, der nicht Ihr Hauptwohnsitz ist, sowie Ihr Aufenthalt am Reiseziel. Ausgenommen sind Reisen, die Sie unternehmen, um eine medizinische Versorgung oder Behandlung zu erhalten. Ausgenommen sind auch Umzüge oder das Pendeln zur und von der Arbeitsstätte. Zudem darf die Reise nicht länger als 999 Tage dauern. Dies sind Reisebüros oder andere Buchungsstellen. Reiseveranstalter, eine Fluggesellschaft oder ein Kreuzfahrt-Unternehmen zählen wir ebenfalls dazu. Es kann auch ein Hotel, eine Eisenbahn-Gesellschaft oder ein sonstiger Anbieter von Dienstleistungen für Reisen sein. Muster Reisebegleitung Eine Person oder ein Assistenzhund, die mit Ihnen reisen oder Sie auf Ihrer Reise begleiten. Ein Gruppen- oder Reiseleiter gilt nicht als Reisebegleitung. Ausnahme: Sie teilen sich mit dem Gruppen- oder Reiseleiter ein Zimmer. Lehrer, die Klassenreisen begleiten, gelten nicht als Gruppen- oder Reiseleiter.
Quarantäne. Wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Person vor der Reise auf Anordnung oder sonstige Anforderung einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde, aufgrund des Verdachts, dass die versicherte Person oder eine mitreisende Person einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19) ausgesetzt war, unter Quarantäne gestellt wird. Dies schliesst keine Quarantäne ein, die generell oder allgemein für einen Teil oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geografischen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage des Reiseziels, der Herkunft oder der Durchreise der betroffenen Person gilt.