Quarantäne Musterklauseln

Quarantäne. Isolierung der Person bei Verdacht auf Krankheit oder bei nachgewiesener Krankheit, die von einer zuständigen örtlichen Behörde beschlossen wird, um das Risiko einer Ausbreitung dieser Krankheit im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie zu vermeiden.
Quarantäne. Obligatorische Freiheitsbeschränkung (einschliesslich angeordneter Isolation) mit dem Ziel, die Ausbreitung einer ansteckenden Krankheit zu verhindern, der die versicherte Person oder eine mitreisende Person ausgesetzt war.
Quarantäne. Die Gäste verpflichten sich, bei positivem Testergebnis umgehend nach der Allgemeinverfügung des Kreises Nordfriesland für Corona-Verdachtsfälle zu verfahren. Die Gäste begeben sich umgehend in Ihre gebuchte Unterkunft. Das Ergebnis wird dem Gesundheitsamt seitens des Testzentrums gemeldet und dieses wird sich wiederum mit den Mietern in Verbindung setzen und die Überprüfung des Ergebnisses via PCR-Test organisieren. Ebenfalls sind die Gäste verpflichtet, ein positives Testergebnis sofort an die Vermittlungsagentur zu melden. Im Falle einer Bestätigung des Verdachtsfalles (positiver PCR-Test) müssen die Gäste die Heimreise im eigenen Fahrzeug bzw. in einem Corona-Taxi auf eigene Kosten in Abstimmung mit dem Gesundheitsamt antreten. Soweit dies nicht möglich sein sollte, müssen sich die Gäste in eine Quarantäne begeben, ggfs. in der gebuchten Ferienwohnung oder einer alternativen, von der Vermittlungsagentur angebotenen Ferienwohnung bei entsprechender Kostenübernahme durch die Gäste. Die Dauer der Quarantäne wird vom Gesundheitsamt angeordnet. Die Versorgung mit Lebensmitteln und Artikeln für den alltäglichen Bedarf erfolgt in Abstimmung mit der Vermittlungsagentur auf Ihre Kosten. Die Kosten der Unterbringung richten sich nach dem im vorbezeichneten Mietvertrag vereinbarten Mietpreis. Eine anderweitig verfrühte, eventuell krankheitsbedingte Abreise der Gäste führt nicht zur Erstattung der Miete durch den Vermieter. Die Gäste werden darauf hingewiesen, dass für den Fall einer behördlich angeordneten Quarantäne des Vormieters für die gebuchte Ferienwohnung ein gleichwertiges Ersatzquartier zur Verfügung gestellt wird, bzw. bei Unmöglichkeit zur Stellung eines Ersatzquartiers, der Mietvertrag hinsichtlich der Mietzeit gekürzt oder storniert werden muss. In diesem Falle erfolgt eine entsprechende, ggf. anteilige Erstattung der Miete.
Quarantäne. BESCHREIBUNG DER GARANTIEN IM RAHMEN DER COVID-ERWEITERUNG
Quarantäne. Wenn die versicherte Person oder eine mitreise n d e P e r- son vor der Reise auf Anordnung oder sonstige A n fo rd e- rung einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde, aufgrund des Verdachts, dass die versicherte Person oder eine mitreisende Person einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen oder einer p a n d emi - schen Krankheit wie z. B. COVID-19) ausgesetzt war, unter Quarantäne gestellt wird. Dies schliesst kein e Qu a - rantäne ein, die generell oder allgemein für einen Teil oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geografi- schen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage des Re i se - ziels, der Herkunft oder der Durchreise der betroffenen Person gilt.
Quarantäne. Wenn die versicherte Person oder eine mitreise n d e P e r- son während der Reise auf Anordnung oder sonstige Anforderung einer Regierung oder einer öffentlich en B e - hörde, aufgrund des Verdachts, dass die versicherte P e r- son oder eine mitreisende Person einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen od er e i n er pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19) ausgese t zt war, unter Quarantäne gestellt wird. Dies schliesst keine Quarantäne ein, die generell oder allgemein für einen Te il oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geogra- fischen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage des Reise - ziels, der Herkunft oder der Durchreise der betroffenen Person gilt. Wenn der versicherten Person oder einer mitreisenden Person während der Reise die Beförderung oder di e E i n- reise aufgrund des Verdachts, dass die versicherte Person oder eine mitreisende Person an einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen od er e i n er pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19) leidet, verweigert wird. Dies schliesst keine Verweigerungen ei n, die darauf zurückzuführen sind, dass die versichert e P e r- son oder eine mitreisende Person geltende Reise- und/oder Einreisevorschriften missachtet hat oder deren Einhaltung verweigert sowie Verweigerungen, die auf allgemeine Reise- bzw. Einreisebeschränkungen zurück zu führen sind.
Quarantäne. Vorübergehende Isolierung von Menschen, um die Ausbreitung einer Infektionskrankheit zu vermeiden.
Quarantäne. Wenn die anspruchsberechtigte Person vor der Veranstaltung auf Anordnung oder sonstige Anforderung einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde, aufgrund des Verdachts, dass die anspruchsberechtigte Person einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19) ausgesetzt war, unter Quarantäne gestellt wird. Dies schliesst keine Quarantäne ein, die generell oder allgemein für einen Teil oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geografischen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage der Herkunft der betroffenen Person gilt.
Quarantäne. Isolierung der Person bei Verdacht auf Krankheit oder bei nachgewiesener Krankheit, die von einer zuständigen örtlichen Behörde beschlossen wird, um das Risiko einer Ausbreitung dieser Krankheit im Rahmen einer Epidemie oder Pandemie zu vermeiden. Wir, der Versicherer MUTUAIDE ASSISTANCE – 000, xxx xx xx Xxxxxx – CS 20010 – F-93196 Noisy-le-Grand Cedex – S.A. mit einem voll eingezahlten Kapital von 00.000.000 € – Dem französischen Versicherungsgesetzbuch (Code des Assurances) unterworfenes Unternehmen Handelsregisternummer 383 974 086 Bobigny – USt.- ID FR 31 3 974 086 000 19.
Quarantäne. Wenn die versicherte Person oder eine mitreisende Person vor der Reise auf Anordnung oder sonstige Anforderung einer Regierung oder einer öffentlichen Behörde, aufgrund des Verdachts, dass die versicherte Person oder eine mitreisende Person einer ansteckenden Krankheit (einschliesslich einer epidemischen oder einer pandemischen Krankheit wie z. B. COVID-19) ausgesetzt war, unter Quarantäne gestellt wird. Dies schliesst keine Quarantäne ein, die generell oder allgemein für einen Teil oder die Gesamtheit einer Bevölkerung oder eines geografischen Gebiets gilt oder die auf der Grundlage des Reiseziels, der Herkunft oder der Durchreise der betroffenen Person gilt.