Räumlicher Anwendungsbereich Musterklauseln

Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I ist dieses Abkommen anwendbar:
Räumlicher Anwendungsbereich. Das vorliegende Abkommen erstreckt sich auch auf das Fürstentum Liechtenstein, solange zwischen diesem Staat und der Schweizerischen Eidgenossenschaft ein Zollunionsvertrag und ein bilateraler Vertrag über den Schutz der Erfindungspatente bestehen.
Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Sofern in Anhang I (Ursprungsregeln und Methoden der Zusammenarbeit der Verwaltungen) nicht anders bestimmt, findet dieses Abkommen Anwendung auf:
Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I ist dieses Abkommen anwendbar: 3 SR 0.632.20 4 SR 0.632.20 Anhang 1A.1 5 SR 0.632.20 Anhang 1B
Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Unbeschadet von Anhang I gilt dieses Abkommen im Hoheitsgebiet der Ver- tragsparteien sowie in Gebieten ausserhalb des Hoheitsgebietes, sofern eine Ver- tragspartei dort ihre Hoheitsrechte oder ihre Gerichtsbarkeit im Einklang mit dem internationalen Recht ausüben kann.
Räumlicher Anwendungsbereich. 1) Sofern in Anhang I (Ursprungsregeln und Methoden der Zusam- menarbeit der Verwaltungen) nicht anders bestimmt, findet dieses Ab- kommen Anwendung auf:
Räumlicher Anwendungsbereich. Die vertraglich vereinbarte Dienstleistung wird ausschließlich in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum erbracht. Jede Verlagerung der Dienstleistung oder von Teilarbeiten dazu in ein Drittland bedarf der vorherigen Zustimmung des Auftraggebers und darf nur erfolgen, wenn die besonderen Voraussetzungen der Art. 44 ff. DSGVO erfüllt sind (z.B. Angemessenheitsbeschluss der Kommission, Standarddatenschutzklauseln, genehmigte Verhaltensregeln).
Räumlicher Anwendungsbereich. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden einerseits Anwendung auf das Verei- nigte Königreich und Gibraltar und andererseits auf die Schweiz.
Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Sofern in Anhang I (Ursprungsregeln) nicht abweichend bestimmt, findet dieses Abkommen Anwendung auf:
Räumlicher Anwendungsbereich. 1. Sofern nicht in Anhang I abweichend bestimmt, findet dieses Abkommen An- wendung auf: