Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung) Musterklauseln

Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzli- ches Rücktrittsrecht besteht oder wenn das Hotel der Vertragsaufhebung ausdrücklich zu- stimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechtes sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zah- lungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt ge- genüber dem Hotel ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzli- ches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das Hotel einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das Hotel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruch- nahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Räume sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwen- dungen können dabei gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 pauschaliert werden. Dem Kun- den steht der Nachweis frei, dass der Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Dem Hotel steht der Nachweis frei, dass ein höherer Anspruch entstanden ist. 4.4 Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 35% des entgange- nen Speisenumsatzes in Rechnung zu stellen, bei jedem späteren Rücktritt 70% des Spei- senumsatzes. 4.5 Die Berechnung des Speisenumsatzes erfolgt nach der Formel: Vereinbarter Menüpreis x Teilnehmerzahl. War für das Menü noch kein Preis vereinbart, wird das preiswerteste 3- Gang-Menü des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 4.6 Wurde eine Tagungspauschale je Teilnehmer vereinbart, so ist das Hotel berechtigt, bei einem Rücktritt zwischen der 8. und der 4. Woche vor dem Veranstaltungstermin 60%, bei einem späteren Rücktritt 85% der Tagungspauschale x vereinbarter Teilnehmerzahl in Rechnung zu stellen.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag, hat schriftlich zu erfolgen und bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Die nachfolgenden Regelungen betreffen nicht die Leistungen, die durch Dritte bzw. externe Dienstleister in Anspruch genommen und durch das Hotel organisiert werden. Diese unterliegen den Stornobedingungen des jeweiligen Anbieters. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. Bis 8 Wochen vor Veranstaltungstermin kann die Veranstaltung mit allen gebuchten Leistungen kostenfrei storniert werden. 3. Tritt der Kunde erst zwischen der 8. und der 6. Woche vor dem Veranstaltungstermin zurück, ist das Hotel berechtigt, zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 30 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung zu stellen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 30 % vom reinen Logisanteil. 4. Zwischen der 6. und der 4. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 50 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 50 % vom reinen Logisanteil. 5. Zwischen der 4. und der 1. Woche, werden zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis für Räume 80 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen in Rechnung gestellt. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 80 % vom reinen Logisanteil. 6. Bei jedem späteren Rücktritt berechnen wir zuzüglich zum vereinbarten Mietpreis 100 % der vorab vereinbarten und kalkulierten Leistungen. Für die reservierten Übernachtungen berechnen wir 100 % vom reinen Logisanteil. 7. War noch kein festes Speisenangebot definiert, wird der preiswerteste Vorschlag des jeweils gültigen Veranstaltungsangebotes zugrunde gelegt. 8. Bei Abrufkontingenten und Buchungen auf Selbstzahlerbasis, berechnen wir anfallende Stornierungs- bzw. No Show-Gebühren zu Lasten des Vertragspartners. Würde es ein Seminarteilnehmer versäumen, gebührenpflichtige Leistungen, wie SPA-Leistungen, Tabak, etc., zu begleichen, werden diese dem jeweiligen Veranstalter in Rechnung gestellt. 9. Bei Buchungen die 75 % der Zimmerkapazität überschreiten, kann der Vertragsp...
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlosse- nen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rück- trittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Ho- tel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 3.3, 4.4, 4.5 und
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt (Schadensersatz). Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs‐ oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Hotel ausübt, sofern nicht ein Fall des Leistungsverzuges des Hotels oder eine von ihm zu vertretende Unmöglichkeit der Leistungserbringung vorliegt. 3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. 4. Dem Hotel steht es frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden zu pauschalieren. Der Kunde ist dann verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück, 70% für Halbpensions‐ und 60% für Vollpensionsarran‐ gements zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass kein Schaden entstanden oder der dem Hotel entstandene Schaden niedriger als die geforderte Pauschale ist.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem SR geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht besteht. 4.2 Sofern zwischen dem SR und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin ausschließlich in schriftlicher Form vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des SR auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn dieses nicht zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das SR einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das SR den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das SR hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkünfte sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Unterkünfte nicht anderweitig vermietet, so kann das SR den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalangebote mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das SRM empfiehlt den Abschluss einer Reisetrittsversicherung.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 1. Ein kostenfreier Rücktritt des Kunden von dem mit dem Bildungshaus geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Bildungshauses. Erfolgt diese nicht, so sind in jedem Fall die Ausfall-/ Stornierungskosten (für die gebuchten Leistungen sowie bei Dritten veranlasste Leistungen) auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt und eine Weitervermietung nicht mehr möglich ist. Auf den Grund der Verhinderung kommt es nicht an. 2. Sofern zwischen dem Bildungshaus und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag schriftlich vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Bildungshauses auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt schriftlich gegenüber dem Bildungshaus ausübt, sofern nicht ein Fall gemäß Nummer 1 Satz 3 vorliegt. 3. Bei einer Stornierung des Vertragspartners hat dieser folgenden Schadenersatz zu leisten: Einzelreservierung bis zu 2 Zimmern mit/ ohne Verpflegung (Abbestellung vor Anreisedatum) Gruppenreservierung und Veranstaltung, mit/ohne Zimmer mit/ ohne Verpflegung (Abbestellung vor Anreisedatum) Über 14 Tage kostenfrei Über 70 Tage kostenfrei Bis zu 14 Tage 50% Bis zu 70 Tage 30% Bis zu 2 Tage 80% Bis zu 42 Tage 50% Bis zu 21 Tage 70% Bis zu 10 Tage 80%
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Eine kostenfreie einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem Hotel geschlosse- nen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Recht zum kostenfreien Rücktritt im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung besteht. 4.2 Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rück- trittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem Hotel in Textform ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht gemäß 4.1 nicht vereinbart oder bereits erloschen und besteht auch kein gesetzliches Recht zur kostenfreien Lösung vom Vertrag, behält das Ho- tel den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und 4.6 trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das Hotel hat die Einnahmen aus ander- weitiger Vermietung sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Die jeweils ersparten Aufwendungen können dabei pauschaliert werden, bei einzeln ausgewie- senen Mietpreisen in Höhe von 10%, im Übrigen gemäß den Ziffern 4.4, 4.5 und
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 4.1 Eine einseitige Lösung des Kunden von dem mit dem MP geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde oder ein gesetzliches Rücktritts- oder kündigungsrecht besteht. 4.2 Sofern zwischen dem MP und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des MP auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er dieses nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber dem MP in Textform ausübt. 4.3 Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktritts- oder Kündigungsrecht und stimmt das MP einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält das MP den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Das MP hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Unterkünfte sowie die ersparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Unterkünfte nicht anderweitig vermietet, so kann das MP den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, mindestens 90 % des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung mit oder ohne Frühstück sowie für Pauschalangebote mit Fremdleistungen zu zahlen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist. Das MP empfiehlt den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung.
Rücktritt des Kunden (Abbestellung, Stornierung). 5.1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der schriftlichen Zustimmung des Hotels. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht in Anspruch nimmt. Dies gilt nicht in Fällen des Leistungsverzuges des Hotels oder einer von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistungserbringung. 5.2. Bei Logis bis zu 14 Personen (= Individualgast) kann der Kunde bis zum 22. Kalendertag vor Anreisetag vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Danach steht es dem Hotel frei, den ihm entstehenden und vom Kunden zu ersetzenden Schaden wie folgt zu pauschalisieren: a) 21. bis 15. Kalendertag vor Anreisetag = 50% des Zimmerpreises b) 14. bis 4. Kalendertag vor Anreisetag = 70% des Zimmerpreises c) ab 3. Kalendertag vor Anreisetag = 80% des Zimmerpreises und 60% des Halb-/Vollpensionsarrangements. 5.3. Bei Logis ab 15 Personen (= Gruppen-Arrangement) werden bei einem teilweisen oder vollständigen Rücktritt des Kunden vom Vertrag grundsätzlich 90% des vereinbarten Zimmerpreises (inklusive oder exklusive Frühstück, je nach Vereinbarung) pro abbestellter oder stornierter Übernachtung sowie 60% des vereinbarten Halb-/Vollpensionsarrangements abgerechnet. Dies gilt jedoch nicht in folgenden Fällen: a) Bis 90 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. b) Bis 45 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 50% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. c) Bis 30 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 25% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. d) Bis 14 Kalendertage vor dem Anreisetag kann der Kunde von bis zu 10% der vertraglich vereinbarten Logisnächte zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. 5.4. Bei Um- bzw. Abbestellung von reservierten Räumen/Zimmern und Arrangements werden in Rechnung gestellt: a) 30 bis 21 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 45% der vereinbarten Leistungen b) 20 bis 11 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 70% der vereinbarten Leistungen c) 10 bis 0 Tage vor Veranstaltungsbeginn = 100% der vereinbarten Leistungen 5.5. Das in Ziffern 5.2. bis 5.4. aufgeführte Recht des Kunden...