Rauch. Als Rauchschaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch-, Trockenanlagen oder sonstigen Erhitzungsanlagen austritt. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauchs entstehen.
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Rauch. Als Rauchschaden Schaden durch Rauch gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch-, Trockenanlagen oder sonstigen Erhitzungsanlagen austritt. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Nicht versichert sind: - Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauchs Rauches entstehen.
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Rauch. Als Rauchschaden gilt jede unmittelbare Zerstörung oder Beschädigung versicherter Sachen durch Rauch, der plötzlich bestimmungswidrig aus den auf dem Versicherungsgrundstück befindlichen Feuerungs-, Heizungs-, Koch-, Koch- oder Trockenanlagen oder und sonstigen Erhitzungsanlagen austritt. Die Versicherung erstreckt sich nicht auf Schäden, die durch dauernde Einwirkung des Rauchs Rauches entstehen.
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