Rechnungen / Zahlungsbedingungen Musterklauseln

Rechnungen / Zahlungsbedingungen. Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6 % Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Zahlung innerhalb der angegebenen Fälligkeit vom Rechnungsbetrag abzugsfähig sind. Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer „Unfrei“- Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, be- rechnet TNT eine Gebühr in Höhe von netto 17,80 Euro. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür netto 1,00 Euro pro Anlage berechnet. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Niederlassung. Die Aufrechnung ist gegenüber TNT Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts.
Rechnungen / Zahlungsbedingungen. Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6 % Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Zahlung innerhalb der Niederlassung. Der TNT Speditionsauftrag muss durch den Auftraggeber vollständig ausgefüllt werden. Für Xxxxxx beim Ausfüllen der Formulare durch TNT Personal – wenn ausnahmsweise ein Auftrag telefonisch entgegengenommen wurde – haftet TNT nicht. Jedes Packstück ist durch den Auftraggeber/ Versender mit einem TNT Aufkleber zu markieren. Bedient sich der Auftraggeber/Versender hierbei der Hilfe des Abholfahrers, TNT EXPRESS GMBH | ZENTRALE | XXXXXXXXXXXX 0 | 00000 XXXXXXXXX | XXX.XXX.XX | UST.-ID.-NR.: DE 000 000 000 | AMTSGERICHT SIEGBURG HRB 6313 GESCHÄFTSFÜHRER: XXXXXX X. XXXXXXX, XXXXXX XXXXXXX, XXXXX XXXXXX ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN NATIONALE EXPRESS-DIENSTE so handelt dieser insoweit als Erfüllungsgehilfe des Auftraggebers/Versenders. TNT ist nicht verpflichtet, die Angaben auf dem TNT Speditionsauftrag zu überprüfen oder mit Lieferscheinen oder sonstigen Angaben auf dem Packstück abzugleichen. Sollte jedoch das vom Auftraggeber genannte Gewicht in Kilogramm nicht oder fehlerhaft angegeben sein, ist TNT berechtigt, die Sendung nachzuwiegen, um das korrekte Transportentgelt dieser Sendung zu ermitteln. Für eine Frachtbrieferstellung oder -zustellung durch TNT berechnen wir 5,00 Euro.
Rechnungen / Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Lieferant stellt den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechnungen. Die Rechnungen sind - sofern nicht anders vereinbart - an die Kreditorenbuchhaltung von Schüco unter Angabe der Schüco-Bestellnummer, Schüco-Artikelnummer, Schüco- Positionsnummer, Schüco-Lieferantennummer, den berechneten Mengen, den Einzelpreisen und des Datums der Bestellung und unter Angabe des Namens des bestellenden Mitarbei- ters von Schüco durch die Post zuzustellen. Eine Rechnung darf nicht mehr als 20 Positio- nen umfassen und darf nicht den Sendungen beigefügt werden. Bei Lieferungen an ver- schiedene Läger von Schüco muss für jede Versandadresse eine gesonderte Rechnung ausgestellt werden. Teillieferungen/-leistungen sind als solche in der Rechnung zu bezeich- nen.
Rechnungen / Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Lieferant stellt den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechnungen. Die Rechnungen sind - sofern nicht anders vereinbart - an die Kreditorenbuchhaltung von Schüco unter Angabe der Schüco-Bestellnummer, Schüco-Artikelnummer, Schüco-Positionsnummer, Schüco-Lieferantennummer, den berechneten Mengen, den Einzelpreisen und des Datums der Bestellung und unter Angabe des Namens des bestellenden Mitarbeiters von Schüco durch die Post zuzustellen. Eine Rechnung darf nicht mehr als 20 Positionen umfassen und darf nicht den Sendungen beigefügt werden. Bei Lieferungen an verschiedene Läger von Schüco muss für jede Versandadresse eine gesonderte Rechnung ausgestellt werden. Teillieferungen/-leistungen sind als solche in der Rechnung zu bezeichnen.
Rechnungen / Zahlungsbedingungen. 8.1. Der Lieferant stellt den gesetzlichen Bestimmungen entsprechende Rechnungen. Die Rechnungen sind – sofern nicht anders vereinbart – an die Kreditorenbuchhaltung von Schüco unter Angabe der Schüco-Bestellnummer, Schüco- Artikelnummer, Schüco-Positionsnummer, Schüco-Lieferan- tennummer, den berechneten Mengen, den Einzelpreisen und des Datums der Bestellung und unter Angabe des Namens des bestellenden Mitarbeiters von Schüco durch die Post zuzustellen. Eine Rechnung darf nicht mehr als 20 Positionen umfassen und darf nicht den Sendungen beige- fügt werden. Bei Lieferungen an verschiedene Läger von Schüco muss für jede Versandadresse eine gesonderte Rechnung ausgestellt werden. Teillieferungen/-leistungen sind als solche in der Rechnung zu bezeichnen. der mangelfreien Ware bzw. vollständiger mangelfreier Leistung und nach Eingang der ordnungsgemäßen Rech- nung. Wird keine besondere Vereinbarung getroffen, so zahlt Schüco innerhalb von 30 Tagen nach Lieferung und Eingang des Rechnungsoriginals mit 3 % Skonto oder nach 60 Tagen netto. Zeitverzögerungen, die durch unrichtige oder unvollständige Rechnungen entstehen, beeinträchti- gen keine Skontofristen. nung der Abrechnung oder eine Abnahme des Liefergegen- standes. Mit Zahlung des Kaufpreises geht die Ware in das Eigentum von Schüco über. behaltungsrechte ohne Einschränkung geltend zu machen. Die Möglichkeit der Aufrechnung steht Schüco in dem gesetzlich zulässigen Rahmen ohne Beschränkung zu. beschadet seines Rechts zur Abtretung im Rahmen von § 354 a HGB – nur mit vorheriger Zustimmung von Schüco abtreten. Xxxxxx ist verpflichtet, die Zustimmung nicht ohne wichtigen Grund zu versagen.
Rechnungen / Zahlungsbedingungen. 6.1 Die Entgelte für Beförderung und sonstige Dienstleistungen sind in der jeweils gültigen Tariftabelle dargelegt. Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6% Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Einhaltung des Zahlungsziels von 7 Werktagen nach Rechnungsdatum bei Begleichung der Rechnung abzugsfähig sind. Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer „Unfrei”- Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet SAMTEK eine Gebühr in Höhe von Netto EUR 20,00. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür Netto EUR 1,00 pro Anlage berechnet. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Niederlassung. Die Aufrechnung ist gegenüber SAMTEK-Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts. Für an SAMTEK zahlbare fällige Beträge werden ab dem Fälligkeitsdatum bis zum Erhalt der Zahlung Zinsen fällig, und zwar in Höhe des gesetzlichen Zinssatzes, mindestens aber in Höhe von jährlich 6,5%. Darüber hinaus kann SAMTEK eine Säumnisgebühr von bis zu Netto EUR 25,00 erheben. Wird ein Betrag durch den Versender oder Empfänger nicht gemäß diesen Bedingungen bezahlt, behält SAMTEK sich das Recht vor, Pakete bis zum Eingang der vollständigen Zahlung zurückzuhalten oder zu verkaufen und den Erlös zur Begleichung der Schulden zu verwenden. Restbeträge bleiben zahlbar.
Rechnungen / Zahlungsbedingungen. Alle Entgelte und Auslagen sind sofort zur Zahlung fällig. Dem Rechnungsbetrag werden grundsätzlich 6 % Finanzierungskosten zugeschlagen, die bei Zahlung innerhalb der angegebenen Fälligkeit vom Rechnungsbetrag abzugsfähig sind. Muss wegen falscher Angaben im Speditionsauftrag oder weil der Empfänger einer „Unfrei“- Sendung die Zahlung des Speditionsentgelts verweigert, eine neue Rechnung erstellt werden, berechnet TNT eine Gebühr in Höhe von netto 17,80 Euro. Wird das Hinzufügen von Speditionsaufträgen/Frachtbriefen zu den Rechnungen gewünscht, wird hierfür netto 1,00 Euro pro Anlage berechnet. Wenden Sie sich hierzu bitte an Ihre zuständige Niederlassung. Die Aufrechnung ist gegenüber TNT Forderungen nur mit Forderungen zulässig, die unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Gleiches gilt für die Geltendmachung Luftverkehr (Montrealer Übereinkommen)“ oder um das „Abkommen über die eines Zurückbehaltungsrechts. Vereinheitlichung bestimmter Regeln im internationalen Luftverkehr“, unterzeichnet in Warschau am 12.10.1929 oder um diese durch ein Protokoll oder ein ergänzendes Abkommen geändertes oder ergänztes Abkommen oder jegliches sonstige internationale Abkommen, das eines der vorstehenden Abkommen ersetzt oder Vorrang davor hat, handeln. Weiterhin kann eine internationale Beförderung den Vorschriften des am 19.05.1956 in Genf unterzeichneten Übereinkommens über den Beförderungsvertrag im TNT behält sich das Recht vor, Sendungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zu öffnen und zu prüfen, ist dazu aber nicht verpflichtet. Im Rahmen der Prüfung ist auch eine Durchleuchtung der Sendungen mit Röntgenstrahlung möglich. Hierbei kann es auch bei sachgemäßer Durchführung zu Schäden an strahlungsempfindlichen Gütern internationalen Straßengüterverkehr (CMR) unterliegen. Die internationalen kommen. Eine Haftung von TNT hierfür ist ausgeschlossen. Luftverkehrsabkommen und die CMR regeln und begrenzen die Haftung des Frachtunternehmens bei Verlust, Beschädigung oder Verspätung des Frachtgutes. TNT übernimmt keine Aufträge, die sich auf folgende Güter beziehen: Edelmetalle, Schmuck, Edelsteine, Geld, Münzen, Wertpapiere, Antiquitäten, Kunstgegenstände, Brief- oder andere Wertmarken, Unikate und andere Güter von außergewöhnlich hohem Wert; gefährliche Güter im Sinne des Gefahrgutgesetzes, insbesondere radioaktive Stoffe, explosive Güter, Waffen, Munition und Güter, von denen Gefahren für andere Güter, Umwelt oder Personen ausgehen können oder deren Beförd...
Rechnungen / Zahlungsbedingungen. 7.1 Rechnungen dürfen erst nach vollständiger Lieferung gestellt werden, es sei denn es handelt sich um Abrufaufträge. Die Rechnungen sind für jede Lieferung oder Leistung unter genauer Angabe der Zeichen und Nummern der Bestellung gesondert in Textform einzusenden. Sie dürfen den Sendungen nicht beigefügt werden. Werden diese Vorschriften nicht eingehalten, gelten die Rechnungen bis zur Klarstellung bzw. Vervollständigung durch den Lieferanten als nicht erteilt. Das gleiche gilt sinngemäß für Versandanzeigen und Lieferscheine.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

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  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.