Common use of Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus Clause in Contracts

Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. Unter Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau zu bestim- men und ihre massgebenden Gesetze und Politiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt, sicherzustellen, dass ihre Gesetze, Politiken und Praktiken ein hohes Umweltschutz- und Arbeitsschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den in den Artikeln 35 und 36 aufgeführten Normen, Grundsätzen und Übereinkommen im Einklang steht, und bemüht sich, die in diesen Gesetzen und Politiken vorgesehenen Schutzniveaus weiter zu verbessern.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. Unter Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau zu bestim- men und ihre massgebenden Gesetze und Politiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt, sicherzustellen, dass ihre Gesetze, Politiken und Praktiken ein hohes Umweltschutz- und Arbeitsschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den in den Artikeln 35 und 36 aufgeführten Normen, Grundsätzen und Übereinkommen im Einklang steht, und bemüht sich, die in diesen Gesetzen und Politiken vorgesehenen Schutzniveaus weiter zu verbessern. 31 SR 0.632.20, Anhang 1.B 32 Wird in diesem Kapitel auf Arbeit Bezug genommen, so schliesst dies die Punkte ein, welche für die in der IAO vereinbarten Agenda für menschenwürdige Arbeit massgebend sind.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. Unter Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, gemäss den Bestimmungen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau zu bestim- men und ihre massgebenden Gesetze und Politiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt, sicherzustellen, dass ihre Gesetze, Politiken und Praktiken ein hohes Umweltschutz- und Arbeitsschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den in den Artikeln 35 und 36 aufgeführten Normen, Grundsätzen und Übereinkommen nach den Arti- keln 36 und 37 im Einklang steht, und bemüht sich, die in diesen Gesetzen und Politiken vorgesehenen Schutzniveaus weiter zu verbessern.

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Recht auf Regulierungstätigkeit und Schutzniveaus. 1. Unter In Anerkennung des Rechts jeder Vertragspartei, gemäss den Bestimmungen unter Vorbehalt der Bestim- mungen dieses Abkommens ihr eigenes Arbeitsschutz- und Umweltschutzniveau zu bestim- men bestimmen und ihre massgebenden Gesetze und Politiken entsprechend festzulegen oder zu ändern, ist jede Vertragspartei bestrebt, bestrebt sicherzustellen, dass ihre Gesetze, Politiken und Praktiken ein hohes Umweltschutz- Arbeitsschutz- und Arbeitsschutzniveau Umweltschutzniveau vorsehen und fördern, das mit den in den Artikeln 35 und 36 aufgeführten Normen, Grundsätzen und Übereinkommen nach den Artikeln 10.5 und 10.7 im Einklang steht, und bemüht sich, die das in diesen ihren Gesetzen und Politiken vorgesehenen Schutzniveaus vorgesehene Schutzniveau weiter zu verbessern.

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