Rechte an den Leistungsergebnissen Musterklauseln

Rechte an den Leistungsergebnissen. 3.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung Recht ein, die Leistungsergebnisse im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form Leistungsergebnisse, den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, gene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, Im Hinblick auf Software erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf deren Objekt- und Quellcode* und die zugehörigen Dokumentationen.
Rechte an den Leistungsergebnissen. 6.1. Alle Rechte an den von artop im Rahmen der für den Auftraggeber erbrachten Leistungen entstehenden Leistungsergebnissen stehen ausschließlich artop zu. artop ist insbesondere berechtigt, solche Leistungsergebnisse unter Wahrung der Bestimmungen über die Vertraulichkeit anderweitig, z. B. auch in zukünftigen Projekten, zu verwerten.
Rechte an den Leistungsergebnissen. 3.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung • das nicht ausschließliche, • örtlich unbeschränkte, • in jeder beliebigen Umgebung (auch Systemumgebung) ausübbare, • dauerhafte, unwiderrufliche und unkündbare, • für nicht gewerbliche Zwecke unterlizenzierbare, • für gewerbliche Zwecke an wie in §§ 99 bis 101 GWB definierte Auftraggeber unterlizenzierbare Recht ein, die Leistungsergebnisse im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form • zu nutzen, das heißt insbesondere dauerhaft oder temporär zu speichern und zu laden, sie anzu- zeigen und ablaufen zu lassen, auch soweit hierfür Vervielfältigungen notwendig werden, • abzuändern, zu übersetzen, zu bearbeiten oder auf anderem Wege umzugestalten, • auf einem beliebigen Medium oder in anderer Weise zu speichern, zu vervielfältigen, auszustellen, insbesondere nichtöffentlich oder öffentlich wiederzugeben, auch durch Senden, Bild-, Ton- und sonstige Informationsträger und Funksendungen, sowie öffentlich mit Ausnahme eines Quell- codes* zugänglich zu machen, • in Datenbanken, Datennetzen und Online-Diensten einzusetzen, einschließlich des Rechts, die Leistungsergebnisse, den Nutzern der vorgenannten Datenbanken, Netze und Online-Dienste zur Recherche und zum Abruf mittels vom Auftraggeber gewählter Tools bzw. zum Herunterladen zur Verfügung zu stellen, • durch Dritte nutzen und bearbeiten oder für den Auftraggeber betreiben zu lassen, nicht nur für ei- gene Zwecke zu nutzen, sondern auch zur Erbringung von Leistungen an Dritte einzusetzen, • in körperlicher oder unkörperlicher Form zu verbreiten, jedoch gewerblich an nur an wie in §§ 99 bis 101 GWB definierte Auftraggeber. Im Hinblick auf Software erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf deren Objekt- und Quellcode* und die zugehörigen Dokumentationen.
Rechte an den Leistungsergebnissen. 3.1 Soweit im Vertrag nichts anderes vereinbart ist, räumt der Auftragnehmer dem Auftraggeber jeweils zum Zeitpunkt der Erbringung der Leistung Recht ein, die Leistungsergebnisse im Original oder in abgeänderter, übersetzter, bearbeiteter oder umgestalteter Form Im Hinblick auf Software erstreckt sich das Nutzungsrecht auch auf deren Objekt- und Quellcode* und die zugehörigen Dokumentationen.

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  • Sonstige Schadensersatzansprüche 1. Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Bestellers (im Folgenden: Schadensersatzansprüche), gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, sind ausgeschlossen.