Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsun- terlagen und Hilfsmittel ein. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.
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Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsun- terlagen Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.
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Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsun- terlagen Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt frühestens mit vollständiger Zahlung der Vergütung. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.
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Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 4.1 17.1. Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsun- terlagen Schulungsunterlagen und Hilfsmittel ein. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der Vereinbarung im Vertrag.
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Samples: www.uni-hohenheim.de
Rechte an den verkörperten Dienstleistungsergebnissen. 4.1 Der Auftragnehmer räumt dem Auftraggeber das nicht ausschließliche, dauerhaftedauer- hafte, unwiderrufliche und nicht übertragbare Recht ein, die im Rahmen des Vertrages Ver- trages erbrachten, verkörperten Dienstleistungsergebnisse zu nutzen, soweit sich dies aus Zweck und Einsatzbereich des Vertrages ergibt. Diese Rechte schließen die vereinbarten Zwischenergebnisse, Schulungsun- terlagen Schulungsunterlagen und Hilfsmittel Hilfs- mittel ein. Die Übertragung der Nutzungsrechte erfolgt frühestens mit vollständiger Zahlung der Vergütung. Abweichungen von diesen Nutzungsregelungen bedürfen der schriftlichen Vereinbarung im Vertrag.
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