Rechte des Auftraggebers bei Mängeln Musterklauseln

Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. 13.1 Die Rechte des Auftraggebers bei Mängeln richten sich ausschließlich nach den nachfolgenden Bestimmungen. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers sind ausgeschlossen.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. (1) Die Übersetzerin behält sich das Recht auf Mängelbeseitigung vor. Der Auftraggeber hat zunächst nur Anspruch auf Beseitigung von möglichen in der Übersetzung enthaltenen Mängeln.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. 1. Das Studio haftet unbeschränkt nach dem Produkthaftungsgesetz für vorsätzlich verursachte Schäden, bei arglistigem Verschweigen von Mängeln, für Schäden aufgrund grob fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. Der Auftragnehmer steht – im Sinne einer unselbständigen Haltbarkeitsgarantie auf die Dauer der Verjährungsfrist – für eine ordnungsgemäße Beschaffenheit des Liefergutes, insbesondere die Verwendung bestgeeigneten Materials und einwandfreie Funktionstüchtigkeit, sowie für sach- und fachgerechte Ausführung der bestellten Leistungen ein. Die Lieferungen und/oder Leistungen haben den anerkannten Regeln der Technik, den gesetzlichen und/oder behördlichen Vorschriften - insbesondere den Sicherheitsvorschriften –, etwaigen einschlägigen Richtlinien der Fachverbände – insbesondere den geltenden CE- und DlN-Normen sowie VDE-Vorschriften – sowie etwaigen vom Auftraggeber vorgegebenen Liefer- und/oder Leistungsspezifikationen und dem vom Auftraggeber vorausgesetzten Verwendungsort und -zweck, deren rechtzeitige Ermittlung dem Auftragnehmer obliegt, zu ent- sprechen. Mängelansprüche des Auftraggebers in Bezug auf Lieferungen und/oder Leistungen des Auftragnehmers verjähren nach Ablauf von 2 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit dem Zeitpunkt der Ablieferung bzw. Abnahme, als welcher bei Zulieferungen für vom Auftraggeber zu erstellende Gesamtanlagen die Abnahme der jeweiligen Gesamtanlage durch den Kunden des Auftraggebers maßgebend ist; in diesem Falle endet die Gewährleistungsfrist jedoch spätestens 36 Monate nach tatsächlicher rügeloser Ablieferung beim bzw. Fertigstellung und Überlassung an den Auftraggeber. Während der Verjährungsfrist bestimmen sich die Rechte des Auftraggebers wegen jedes entdeckten Mangels der Lieferungen oder Leistungen nach den gesetzlichen Bestimmungen, wobei je nach Gegenstand der Bestellung Kauf- oder Werkvertragsrecht Anwendung findet. Jedoch ist der Auftraggeber auch bei Anwendung von Werkvertragsrecht in den gesetzlichen Grenzen des dem Auftragnehmer Zumutbaren berechtigt, unbeschadet sonstiger Mängelansprüche im Rahmen der Nacherfüllung nach seiner Xxxx Mangelbeseitigung oder Neuherstellung des Werkes zu verlangen. In allen Fällen der Nacherfüllung gehen damit verbundene zusätzliche Kosten, insbesondere Aus- und Einbaukosten, zu Lasten des Auftragnehmers. Auch bei Anwendung von Kaufrecht gelten in Bezug auf eine Selbstvornahme der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber die werkvertraglichen gesetzlichen Bestimmungen entsprechend.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. Offensichtliche Mängel müssen vom Auftraggeber sofort nach Auftragserfüllung, spä- testens jedoch 14 Tage danach, der WVD Dialog Marketing GmbH schriftlich mitgeteilt werden. Verborgene Mängel müssen der WVD Dialog Marketing GmbH unverzüglich nach ihrer Feststellung schriftlich mitgeteilt werden. Bei jeder Mängelrüge hat die WVD Dialog Marketing GmbH das Recht zur Untersuchung der Mängel, wofür der Auftraggeber der WVD Dialog Marketing GmbH die notwendige Zeit einräumt. Die Mängel beseitigt die WVD Dialog Marketing GmbH durch eine teilweise oder kom- plett neue kostenlose Nacherfüllung. Bei Fehlschlagen der Nacherfüllung (z.B. durch Un- zumutbarkeit für den Auftraggeber oder unverhältnismäßige Kosten für die WVD Dialog Marketing GmbH) hat der Auftraggeber das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Preisminderung bzw. Schadensersatz zu verlangen. Es kommt keine Nacherfüllung durch die WVD Dialog Marketing GmbH zustande, wenn die Mängel vom Auftraggeber verursacht wurden. Dies trifft insbesondere für nicht vertrags- gemäßen Versand und dadurch eventuell entstehende Folgeschäden zu.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. 12.1 Soweit unsere Lieferung und Leistung mangelhaft ist und vom Auftraggeber hiernach zu Recht beanstandet wird, werden wir nach unserer Xxxx nachliefern oder nachbessern (Nacherfüllung). Hierzu ist uns stets Gelegenheit innerhalb angemessener Frist zu gewähren. Nacherfüllung umfasst hierbei insbesondere die erneute kostenlose Durchführung der in Auftrag gegebenen Prüfungen. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Auftraggeber seine gesetzlichen Rechte ausüben.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. 1. Mängelansprüche des Auftraggebers sind auf das Recht zur Nachbesserung beschränkt. Verzichtet die Firma IDM auf ihr Recht zur Nacherfüllung oder wird sie nicht binnen einer angemessenen Frist erbracht oder ist der zum Zwecke der Nacherfüllung geleistete Gegenstand nach zweimaliger Nachbesserung erneut mangelhaft, so kann der Auftraggeber nach seiner Xxxx vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern. Schadenersatzansprüche nach Ziffer 12. bleiben hiervon unberührt. Das Recht, den Mangel selbst zu beseitigen und Ersatz der erforderlichen Aufwendungen zu verlangen, ist ausgeschlossen.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. 1. Wir haften dem Auftraggeber dafür, dass die vertragsgegenständliche Ware zu der Zeit, zu welcher die Gefahr auf den Auftraggeber übergeht, frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Unerhebliche Abweichungen von der vereinbarten Beschaffenheit stellen keinen Mangel dar.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. 1. Die ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH haftet nicht für Mängel oder Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Mängel, die auf vom Auftraggeber vorgegebene oder bestimmte Konstruk- tionen oder auf vom Auftraggeber vorgegebene, bestimmte oder beigestellte Materialien, einschließlich Probematerialien, oder auf sonstigen Beistellungen des Auftraggebers beruhen. Mängel oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, Bedienung durch ungeschultes Personal, über- mäßiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, mangelhafter Bauar- beiten, ungeeigneten Baugrundes oder die aufgrund besonderer äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind, sowie bei nicht reproduzierbaren Softwarefehlern. Werden vom Auftraggeber oder von Dritten unsachgemäß Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten vorgenommen, so ist für diese und die daraus entstehenden Folgen jegliche Haftung der ecomac Gebrauchtmaschinen GmbH ausgeschlossen.
Rechte des Auftraggebers bei Mängeln. 5.1 Der Auftraggeber hat die Vertragsgemäßheit der gelieferten Ware sowie der zur Korrektur übersandten Vor- und Zwischenerzeugnisse in jedem Fall zu prüfen. Die Gefahr etwaiger Fehler geht mit der Reinlayouterklärung auf den Auftraggeber über, soweit es sich nicht um Fehler handelt, die erst in dem sich an die Reinlayouterklärung anschließenden Fertigungsvorgang entstanden sind oder der Auftragnehmerin zur Zeit der Reinlayouterklärung bekannt waren oder anerkannt werden konnten.