Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht den versicherten Personen direkt zu.
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt zu.
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber gegen- über dem Versicherer direkt zu.
Rechte im Schadenfall. Unter dieser Versicherung zahlbare Leistungen für Schä- den werden unmittelbar nach Eingang des schriftlichen Nachweises über einen solchen Schaden sowie aller ge- forderten Informationen, die zur Anspruchsbegründung notwendig sind, ausgezahlt. Alle zahlbaren Leistungen werden an den anspruchs- berechtigten Karteninhaber oder, soweit vereinbart, an einen Dritten ausgezahlt. Jede Partei oder Person, an oder für welche eine Schadenszahlung durch den Versicherer geleistet wird, tritt hiermit seine oder ihre Regressrechte gegenüber Dritten an den Versicherer ab. Die Partei oder Person, welche diese Rechte abtritt, hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um die besagten Rechte zu sichern bzw. darf nichts veranlassen, um diese zu gefährden.
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall (ein-schließlich einer gerichtli- chen Geltendmachung) kann die begünstigte Person gegenüber dem Ver- sicherer geltend machen. Dies ist auch ohne Zu-stimmung der Versiche- rungsnehmerin möglich.
Rechte im Schadenfall. 1.10.1. Unter dieser Versicherung zahlbare Leistungen für Schäden werden un- mittelbar nach Eingang des schriftlichen Nachweises über einen sol- chen Schaden sowie aller geforderten Informationen, die zur Anspruchs- begründung notwendig sind, ausgezahlt.
1.10.2. Alle zahlbaren Leistungen werden an den anspruchsberechtigten Kar- teninhaber oder, soweit vereinbart, an einen Dritten ausgezahlt.
1.10.3. Jede Partei oder Person, an oder für welche eine Schadenszahlung durch den Versicherer geleistet wird, tritt hiermit seine oder ihre Re- gressrechte gegenüber Dritten an den Versicherer ab. Die Partei oder Person, welche diese Rechte abtritt, hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um die besagten Rechte zu sichern bzw. darf nichts veranlassen, um diese zu gefährden.
1.10.4. Vor Ablauf einer Frist von 60 Tagen ab dem Zeitpunkt, an welchem der schriftliche Schadensnachweis gemäß den Bedingungen dieser Police eingereicht wurde, kann der Rechtsweg nicht bestritten werden, um eine Entschädigung im Rahmen dieser Versicherung zu erzielen.
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber gegenüber dem Versicherer direkt zu. Allgemeine Bedingungen für die Reiseserviceversicherung § 1 Gegenstand der Versicherung
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt zu. Allgemeine Bedingungen für die Reiseausfallversicherung (Reiseabbruch- und Ersatzangestellten-Reise- kostenversicherung) Stand 01.01.2009 § 1 Versicherte Gefahren
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt zu. Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen hinreichender Erfolgsaussichten seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz), soweit diese unter Berücksichtigung der berechtigten Inte- ressen des Versicherungsnehmers nicht in krassem Missverhältnis zum an- gestrebten Erfolg stehen. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis § 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungs- schutz
Rechte im Schadenfall. Der Versicherte hat ein eigenes Recht, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Versicherungsnehmers gegen den Versicherer geltend zu machen. Schadenfälle, die unter die vorgenannten Versicherungen fallen und voraussichtlich eine Entschädigung zur Folge haben, sind unverzüglich zu melden an die: