Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht den versicherten Personen direkt zu.
Rechte im Schadenfall. Unter dieser Versicherung zahlbare Leistungen für Schä- den werden unmittelbar nach Eingang des schriftlichen Nachweises über einen solchen Schaden sowie aller ge- forderten Informationen, die zur Anspruchsbegründung notwendig sind, ausgezahlt. Alle zahlbaren Leistungen werden an den anspruchs- berechtigten Karteninhaber oder, soweit vereinbart, an einen Dritten ausgezahlt. Jede Partei oder Person, an oder für welche eine Schadenszahlung durch den Versicherer geleistet wird, tritt hiermit seine oder ihre Regressrechte gegenüber Dritten an den Versicherer ab. Die Partei oder Person, welche diese Rechte abtritt, hat alle Maßnahmen zu ergreifen, um die besagten Rechte zu sichern bzw. darf nichts veranlassen, um diese zu gefährden.
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt zu.
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber gegen- über dem Versicherer direkt zu.
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall (ein-schließlich einer gerichtli- chen Geltendmachung) kann die begünstigte Person gegenüber dem Ver- sicherer geltend machen. Dies ist auch ohne Zu-stimmung der Versiche- rungsnehmerin möglich.
Rechte im Schadenfall. 1.9.1. Unter dieser Versicherung zahlbare Leistungen für Schäden werden unmittelbar nach Eingang des schriftlichen Nachweises über einen solchen Schaden sowie aller geforderten Informatio- nen, die zur Anspruchsbegründung notwendig sind, ausgezahlt.
Rechte im Schadenfall. Der Versicherte hat ein eigenes Recht, Ansprüche aus dem Vertrag ohne Zustimmung des Versiche rungsnehmers gegen den Versicherer geltend zu machen. Schadenfälle, die unter die vorgenannten Versicherungen fallen und voraussichtlich eine Entschä digung zur Folge haben, sind unverzüglich zu melden an die: Rufen Sie uns an: 0216190 60 120 Mo. bis Fr. von 8:00 bis 19:00 Uhr Oder besuchen Sie uns im Internet: Santander Consumer Bank AG 00000 Xxxxxxxxxxxxxxx Telefon: 0216100 00 000 Telefax: 0216190 65 121 210322 Stand: 09.2021
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt zu. Der Versicherer sorgt dafür, dass der Versicherungsnehmer im Rahmen hinreichender Erfolgsaussichten seine rechtlichen Interessen wahrnehmen kann, und trägt die für die Interessenwahrnehmung erforderlichen Kosten (Rechtsschutz), soweit diese unter Berücksichtigung der berechtigten Inte- ressen des Versicherungsnehmers nicht in krassem Missverhältnis zum an- gestrebten Erfolg stehen. Der Umfang des Versicherungsschutzes kann in den Formen des § 21 bis § 29 vereinbart werden. Je nach Vereinbarung umfasst der Versicherungs- schutz
Rechte im Schadenfall. Die Ausübung der Rechte im Schadenfall steht dem Karteninhaber direkt zu. „Allgemeine Versicherungsbedingungen (AVB) für die Auslandsreisekrankenversicherung”
Rechte im Schadenfall. Die Schadenmeldung ist unter Angabe der Kurzbezeichnung TB_PBVP_D0901 der Tarifbeschreibung zu richten an AWP P&C S.A. Niederlassung für Deutschland Xxxxxxxxxxxxx 00, 00000 Xxxxxxxx (xxx Xxxxxxx) Telefon: 000 00000-000, Fax: 000 00000-000 E-Mail: xxxxxxxx@xxxxxxx.xxx Online-Schadenmeldung: xxx.xxxxxxx-xxxxxxxxxxxxxxxxx.xx/xxxxxxxxxxxxxx Notruf-Service auf Reisen: Telefon: +00 00 00000-000 Das Recht, Ansprüche aus dem Versicherungsvertrag geltend zu machen, steht aus- schließlich dem Karteninhaber zu und kann direkt gegenüber dem Versicherer ausge- übt werden. Versicherungsbedingungen zum Gruppenversicherungs- vertrag für Kreditkarten, Kundenkarten und Konto- modelle VB-RS 2009 (KK-D)