Common use of Rechte und Pflichten der Mitglieder Clause in Contracts

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder 1. Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung in der Generalversammlung aus. 2. Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. 3. Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von § 17 zu beteiligen, b) das Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen Generalversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. ) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes des Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund auf Grund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen ( § 17 zu beteiligen), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (( § 3130 ), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen unterschriebenen Eingabe die Einberufung Berufung einer Generalversammlung Mitglieder- versammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen Generalversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung gehören, Mitgliederversammlung zu fordern (( § 33 32 Abs. 33 ), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragenbeantragen ( § 44 Abs. 2 ), e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (( § 3736 ), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 4140), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (( § 8)8 ), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (( § 77 ), i) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordernnehmen, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. ) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Mitgliederversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene weitere Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses und Jahresabschlusses sowie der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder12 (1) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Die Mitglieder Sie üben ihre Rechte diese in Angelegenheiten Angelegen- heiten der Genossenschaft gemeinschaftlich durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich – nach Maßgabe der folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 26 aufgestellten Grundsätze – insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf auf a) Nutzung einer Genossenschaftswohnung, b) Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätzevorhandenen Möglichkeiten. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von § 17 weitere Geschäftsanteile zu beteiligenübernehmen, b) das Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben (§ 31)Mitgliederversammlung auszuüben, c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen abgege- benen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Mitgliederversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3)fordern, d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Ernennungoder Abberufungvon Liquidatorenineinervomzehn- ten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederver- sammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Geschäftsstelleausgelegten Jahresabschlusses, des Lageberichts und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsbaugenossenschaft

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder7 1. Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung in der Generalversammlung aus.an den Generalversammlungen sowie an deren Beratungen, Abstimmungen und Wahlen teilzunehmen; 2. Aus den Aufgaben gemäß § 28 der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Satzung bei Berufung der Generalversammlung mitzuwirken; 3. die Einrichtungen der Genossenschaft nach den Maßgabe der dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, -soweit es die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, vorhandenen Mittel zulassen -zu benutzen. Die Übertragung der Benutzungsrechte der genossenschaftlichen Einrichtungen ist nur mit Zustimmung des Vorstandes und des Aufsichtsrates zulässig; 4. nach Maßgabe der folgen- den Satzungsbestimmungen und Satzung am Geschäftsgewinn teilzunehmen; 5. vor der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. 3. Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von § 17 zu beteiligen, b) das Stimmrecht in der Genehmigung des Jahresabschlusses durch die Generalversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen Generalversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlusses, des Geschäftsberichtes und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern,verlangen l) 6. die Mitgliederliste einzusehen,sonstigen im Genossenschaftsgesetz geregelten Mitgliedsrechte wahrzunehmen. m) 7. Anträge zur Änderung von Betriebsordnungen nach Maßgabe des § 49 zu stellen. 1. Jedes Mitglied der Genossenschaft hat insbesondere die Pflicht: 1. den Bestimmungen der Satzung und den Beschlüssen der Generalversammlung nachzukommen; 2. die Einzahlungen auf den oder die Geschäftsanteile nach den Bestimmungen des § 35 der Satzung zu leisten; 3. jede Änderung der Rechtsform des Unternehmens der Genossenschaft unverzüglich innerhalb vier Wochen anzuzeigen; 4. die Bestimmungen der entsprechend § 49 beschlossenen allgemeinen und besonderen Betriebsordnungen sowie die für den gewerblichen Gütertransport geltenden Bestimmungen, zu beachten; 5. die von der Genossenschaft gemäß § 50 verhängten Sanktionen zu entrichten bzw. zu befolgen; 6. den sonstigen sich aus dem Mitgliedschaftsverhältnis ergebenden Verpflichtungen nachzukommen. 2. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Mitgliedes ist der Sitz der Genossenschaft; für alle Streitigkeiten zwischen Mitglied und Genossenschaft ist ausschließlich zuständig das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehenAmtsgericht bzw. das Landgericht Berlin.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. ) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes Mitglieds auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von § §17 zu beteiligen, b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Mitgliederversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3Abs.3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene weitere Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlusses und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.. § 14

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1) Alle Mitglieder haben gleiche Rechte. Die Mitglieder Sie üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft als Mitglieder durch Beschluss- fassung die Xxxx der Vertreter für die Vertreterversammlung und, soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemeinschaftlich in der Generalversammlung Vertreterversammlung durch Beschlussfassung aus. Sie bewirken dadurch, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 29 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben (Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen, sofern die Teilnahme nicht gemäß § 31)11 Abs. 3 ausgeschlossen ist, c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe Eingabe, die Einberufung einer Generalversammlung Vertreterversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungVertreterversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Vertreterversammlung gehören, zu fordern (§ 33 34 Abs. 34), d) an einer gemäß § 34 Abs. 4 einberufenen Vertreterversammlung teilzunehmen und hier das Antrags- und Rederecht durch einen Bevollmächtigten auszuüben, soweit es zu den Mitgliedern gehört, auf deren Verlangen die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren Vertreterver- sammlung einberufen wurde (§ 34 Abs. 5), e) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht in Textform abgegebenen Eingabe, die Einberufung einer Mitgliederversamm- lung zur Abschaffung der Vertreterversammlung zu beantragenverlangen; §§ 34 und 35 gelten entsprechend, e) Auskunft in der Generalversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. ) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ §41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung auf einen anderen ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ §7), i) freiwillig übernommene weitere Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlusses und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Wohnungsgenossenschaft

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. Die ) Alle Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft Genossen­ schaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen Bestim­ mungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den Satzungsbestimmungen und der hierfür gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung An­ kündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit Zuständig­ keit der Generalversammlung Mitgliederversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3), d) die Ernennung oder die Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragenbeantragen (§ 45 Abs. 2), e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig weitere übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederver­ sammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlusses, des Lagebe­ richts und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehenPrüfungsberichtes einzuse­ hen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. Die Mitglieder ) Sie üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund auf Grund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Mitgliederversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragenbeantragen (§ 45 Abs. 2), e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 37)verlangen, f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlussberichtes und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts Prüfungsberichtes einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. ) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft Genossen- schaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen Bestim- mungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 3130), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen unterschriebenen Eingabe die Einberufung Berufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen Generalversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung gehören, einberufe- nen Mitgliederversammlung zu fordern (§ 33 32 Abs. 3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten zehn- ten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragenbeantragen (§ 44 Abs. 2), e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 3736), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 4140), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordernfor- dern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederver- sammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlusses, und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung Der Genossenschaft

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. ) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft als Mitglieder durch Beschluss- fassung die Xxxx der Vertreter für die Vertreterversammlung und, soweit sie als Vertreter gewählt werden, gemein- schaftlich in der Generalversammlung Vertreterversammlung durch Beschlussfassung aus. Sie bewirken dadurch, dass die Genossenschaft ihre Aufgaben erfüllen kann. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme Inan- spruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft (z. B. Nutzung einer Genos- senschaftswohnung) nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung auszuüben Vertreter für die Vertreterversammlung zu wählen (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Vertreterversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungVertreterversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Vertreterversamm- lung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 34), d) an einer gemäß § 33 Abs. 4 einberufenen Vertreterversammlung teilzunehmen und hier das Antrags- und Rederecht durch einen Bevollmächtigten auszuüben, soweit es zu den Mitgliedern gehört, auf deren Verlangung die Vertreterversammlung einberufen wurde (§ 33 Abs. 5), e) In einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Mitgliederversammlung zur Abschaffung der Vertreterversammlung zu verlangen, § 33 und 34 gel- ten entsprechend, f) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen unter- schriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, eg) Auskunft in eine Abschrift der Generalversammlung Liste der gewählten Vertreter und Ersatzvertreter zu verlangen (§ 37)verlangen, fh) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), gi) das Geschäftsguthaben ganz oder teilweise durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), hj) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), ik) freiwillig übernommene weitere Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, jl) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, km) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Vertreterversammlung zu nehmen und eine Abschrift der Niederschrift zu verlangen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle Geschäfts- stelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlusses, des Lageberichtes und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, ln) die Mitgliederliste einzusehen,. mo) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen. (1) Die Nutzung einer Genossenschaftswohnung sowie der Erwerb eines Eigenheimes oder einer Wohnung in der Rechtsform des Wohnungseigentums bzw. Dauerwohnrechts nach Wohnungseigentumsgesetz stehen ebenso wie die Inanspruchnahme von Betreuungs-/Dienstleistungen in erster Linie Mitgliedern der Genossenschaft zu. (2) Die Genossenschaft soll angemessene Preise für die Überlassung des Gebrauchs von Genossenschafts- wohnungen bilden, d. h. eine Kosten- und Aufwandsdeckung einschließlich angemessener Verzinsung des Eigenkapitals sowie der ausreichenden Bildung von Rücklagen unter Berücksichtigung der Ge- samtrentabilität der Genossenschaft ermöglichen. (3) Ein Anspruch des einzelnen Mitgliedes kann aus dieser Bestimmung nicht abgeleitet werden. (1) Die Überlassung einer Genossenschaftswohnung begründet grundsätzlich ein dauerndes Nutzungsrecht des Mitgliedes. (2) Das Nutzungsverhältnis an einer Genossenschaftswohnung kann während des Bestehens der Mitglied- schaft nur unter den im Nutzungsvertrag festgesetzten Bedingungen aufgehoben werden. (1) Alle Mitglieder haben gleiche Pflichten. (2) Aus der Mitgliedschaft ergibt sich die Verpflichtung zur Aufbringung der von der Genossenschaft zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigten Eigenmittel beizutragen durch: a) Übernahme von Geschäftsanteilen nach Maßgabe des § 17 und fristgemäße Zahlungen hierauf, b) Teilnahme am Verlust (§ 42), c) Zahlung eines Anteils am Fehlbetrag bei der Auseinandersetzung (§ 12 Abs. 4), d) weitere Zahlungen gemäß Beschluss der Vertreterversammlung nach Auflösung der Genossenschaft (§ 19 Abs. 2), e) Nachschüsse im Falle der Insolvenz der Genossenschaft (§ 19), f) Zahlung des Eintrittsgeldes (§ 5). (3) Das Mitglied ist verpflichtet, für die Errichtung und Erhaltung des genossenschaftlichen Eigentums Gemeinschaftshilfe nach Maßgabe von Richtlinien zu leisten, die die Vertreterversammlung beschließt. (4) Für die Inanspruchnahme von Leistungen der Genossenschaft hat das Mitglied ein vom Vorstand nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Bewirtschaftung festgesetztes Entgelt zu entrichten, die getroffe- nen Vereinbarungen zu erfüllen, einen festgesetzten Finanzierungsbeitrag zu erbringen. (5) Bei der Erfüllung von Pflichten und der Wahrnehmung von Rechten auch aus abgeschlossenen Verträgen sind im Rahmen der genossenschaftlichen Treuepflicht die Belange der Gesamtheit der Mitglieder angemessen zu berücksichtigen.

Appears in 1 contract

Samples: Satzung

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der Mitglieder (1. ) Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten der Genossenschaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. (2. ) Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen ge- troffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft Genossen- schaft ihren Mitgliedern gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß ge- mäß § 28 aufgestellten Grundsätze. (3. ) Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 31), c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Mitgliederver- sammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 3), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen unter- schriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (§ 41), g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), i) freiwillig weitere übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, , j) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, k) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung zu nehmen sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordern, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag

Rechte und Pflichten der Mitglieder. 13 Rechte der MitgliederMitglieder § 13 1. Die Mitglieder üben ihre Rechte in Angelegenheiten Angelegenheit der Genossenschaft durch Beschluss- fassung Beschlussfassung in der Generalversammlung Mitgliederversammlung aus. 2. Aus den Aufgaben der Genossenschaft ergibt sich insbesondere das Recht jedes Mitgliedes auf Inanspruchnahme von Dienstleistungen und Einrichtungen der Genossenschaft nach den dafür getroffenen Bestimmungen sowie das Recht auf Teilnahme an sonstigen Vorteilen, die die Genossenschaft ihren Mitgliedern Mitglieder gewährt, nach Maßgabe der folgen- den folgenden Satzungsbestimmungen und der gemäß § 28 aufgestellten Grundsätze. 3. Das Mitglied ist aufgrund der Mitgliedschaft vor allem berechtigt, a) sich mit weiteren Geschäftsanteilen nach Maßgabe von weitere Geschäftsanteile zu übernehmen (§ 17 zu beteiligen17), b) das Stimmrecht in der Generalversammlung Mitgliederversammlung auszuüben (§ 31), sofern die Teilnahme nicht gem. § 11 ausgeschlossen ist, c) in einer vom zehnten Teil der Mitglieder in Textform abgegebenen Eingabe die Einberufung einer Generalversammlung Mitgliederversammlung oder die Ankündigung von Gegenständen zur Beschlussfassung in einer bereits einberufenen GeneralversammlungMitgliederversammlung, soweit diese zur Zuständigkeit der Generalversammlung Mitgliederversammlung gehören, zu fordern (§ 33 Abs. 333), d) die Ernennung oder Abberufung von Liquidatoren in einer vom zehnten Teil der Mitglieder unterschriebenen Eingabe beim Gericht zu beantragen, e) Auskunft in der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu verlangen (§ 37), f) am Bilanzgewinn der Genossenschaft teilzunehmen (das Geschäftsguthaben ganz gemäß den Bestimmungen des § 41)8 zu übertragen, g) das Geschäftsguthaben durch schriftliche Vereinbarung ganz oder teilweise auf einen anderen zu übertragen (§ 8), h) den Austritt aus der Genossenschaft zu erklären (§ 7), ih) freiwillig weitere übernommene Geschäftsanteile nach Maßgabe von § 18 zu kündigen, ji) die Zahlung des Auseinandersetzungsguthaben Auseinandersetzungsguthabens gemäß § 12 zu fordern, kj) Einsicht in die Niederschrift über die Beschlüsse der Generalversammlung Mitgliederversammlung zu nehmen nehmen, sowie auf seine Kosten eine Abschrift des in der Geschäftsstelle ausgelegten Jahresab- schlusses Jahresabschlusses und der Bemerkungen des Aufsichtsrates zu fordernfordern (§ 34, § 39), k) am Jahresergebnis der Genossenschaft teilzunehmen, l) die Mitgliederliste einzusehen, m) das zusammengefasste Ergebnis des Prüfungsberichts Prüfberichts einzusehen.

Appears in 1 contract

Samples: Genossenschaftsvertrag