Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und (sofern vorhanden) die allgemeinen Einrichtungen und Flächen des Vereins zu beanspruchen. Die Definition der „allgemeinen Einrichtungen und Flächen“ obliegt dem Vorstand. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
Appears in 2 contracts
Samples: sbcc7a09c71cf664b.jimcontent.com, sbcc7a09c71cf664b.jimcontent.com
Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und (sofern vorhanden) die allgemeinen Einrichtungen und Flächen des Vereins zu beanspruchen. Die Definition der „allgemeinen Einrichtungen und Flächen“ obliegt dem Vorstand. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern außerordentlichen Mitgliedern zu.
Appears in 1 contract
Samples: oejw.cc
Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und (sofern vorhanden) die allgemeinen Einrichtungen und Flächen des Vereins zu beanspruchen. Die Definition der „allgemeinen Einrichtungen und Flächen“ obliegt dem Vorstand. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.
Appears in 1 contract
Samples: isc2chapter-austria.at