Common use of Rechte und Pflichten der Mitglieder Clause in Contracts

Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und (sofern vorhanden) die allgemeinen Einrichtungen und Flächen des Vereins zu beanspruchen. Die Definition der „allgemeinen Einrichtungen und Flächen“ obliegt dem Vorstand. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.

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Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und (sofern vorhanden) die allgemeinen Einrichtungen und Flächen des Vereins zu beanspruchen. Die Definition der „allgemeinen Einrichtungen und Flächen“ obliegt dem Vorstand. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern außerordentlichen Mitgliedern zu.

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Rechte und Pflichten der Mitglieder. (1) Die Mitglieder sind berechtigt, an allen Veranstaltungen des Vereins teilzunehmen und (sofern vorhanden) die allgemeinen Einrichtungen und Flächen des Vereins zu beanspruchen. Die Definition der „allgemeinen Einrichtungen und Flächen“ obliegt dem Vorstand. Das Stimmrecht in der Generalversammlung sowie das aktive und passive Wahlrecht stehen steht nur den ordentlichen und den Ehrenmitgliedern zu.

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