Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 3.1. Der Vertragspartner ist verpflichtet, sein Buchungs- portal unter Einhaltung aller einschlägiger Vorschriften, etwa des E-Commerce- und Verbraucherschutzrechtes zu gestalten, alle einschlägigen Informationspflichten zu erfüllen und alle Angaben, wie beispielsweise sein Impressum oder seine Kontaktdaten, wahrheitsgemäß und rechtskonform in der Software zu hinterlegen. Der Vertragspartner ist insbesondere dazu verpflichtet, si- cherzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, S-Public sei der Veranstalter. 3.2. Der Vertragspartner kann unlimitiert eigene Veran- staltungen in Access anlegen. 3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gegenüber sei- nen Kunden (Ticketkäufern) einen Kundensupport be- reitzustellen. Eine Weiterleitung von Kundenanfragen an S-Public ist nicht gestattet. Solche Anfragen werden seitens S-Public nicht bearbeitet. 3.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und geeignete Maß- nahmen zur Sicherung seiner eigenen Hardware, z.B. den Einsatz eines Virenschutzprogramm in aktueller Version zu treffen. 3.5. Der Vertragspartner darf unbefugten Dritten keinen Zugriff auf die Software gewähren. 3.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz der Software keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen o- der Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen, im Besonderen a) beleidigende oder verleumderische Inhalte, porno- grafische, gewaltverherrlichende, missbräuchliche, sittenwidrige oder Jugendschutzgesetze verlet- zende Inhalte, Waren oder Dienstleistungen bewer- ben, anbieten oder vertreiben; b) andere Nutzer unzumutbar belästigen, insbeson- dere durch Spam; c) gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Pa- tent-, Design- oder Gebrauchsmusterrecht) ge- schützte Inhalte verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein; d) gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistun- gen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein, bewer- ben, anbieten oder vertreiben; e) wettbewerbswidrige Handlungen, einschließlich pro- gressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme) vornehmen oder fördern. 3.7. Um die Einlasskontrolle durchzuführen, benötigt der Vertragspartner die kostenfreie App „PretixScan“; er ist dafür verantwortlich, diese auf seinem Smartphone oder Tablet zu installieren. Die App ist derzeit für die mobilen Betriebssysteme iOS und Android verfügbar. Sie kann in den entsprechenden App-Stores heruntergeladen wer- den. 3.8. Der Vertragspartner stellt S-Public von allen Ansprü- chen Dritter, Schäden, Auslagen und Kosten (einschließ- lich marktüblicher Anwaltskosten) frei, die S-Public we- gen eines Verstoßes des Vertragspartners gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, insbesondere wenn ein Dritter S-Public in diesem Zusammenhang in Anspruch nimmt.
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Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 3.1. 8.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sein Buchungs- portal unter Einhaltung aller einschlägiger Vorschriften, etwa des E-Commerce- die Dienste von STRAIT sachgerecht zu nutzen und Verbraucherschutzrechtes die notwendige Sorgfalts- pflicht wahrzunehmen um bei STRAIT keine Mehrkosten entstehen zu gestalten, alle einschlägigen Informationspflichten zu erfüllen und alle Angaben, wie beispielsweise sein Impressum oder seine Kontaktdaten, wahrheitsgemäß und rechtskonform in der Software zu hinterlegen. Der Vertragspartner ist insbesondere dazu verpflichtet, si- cherzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, S-Public sei der Veranstalter.
3.2. Der Vertragspartner kann unlimitiert eigene Veran- staltungen in Access anlegen.
3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtet, gegenüber sei- nen Kunden (Ticketkäufern) einen Kundensupport be- reitzustellen. Eine Weiterleitung von Kundenanfragen an S-Public ist nicht gestattet. Solche Anfragen werden seitens S-Public nicht bearbeitet.
3.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und geeignete Maß- nahmen zur Sicherung seiner eigenen Hardware, z.B. den Einsatz eines Virenschutzprogramm in aktueller Version zu treffen.
3.5. Der Vertragspartner darf unbefugten Dritten keinen Zugriff auf die Software gewähren.
3.6. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf dem zur Verfügung gestellten Speicherplatz der Software keine rechtswidrigen, die Gesetze, behördlichen Auflagen o- der Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen, im Besonderen
a) beleidigende oder verleumderische Inhalte, porno- grafische, gewaltverherrlichende, missbräuchliche, sittenwidrige oder Jugendschutzgesetze verlet- zende Inhalte, Waren oder Dienstleistungen bewer- ben, anbieten oder vertreiben;
b) andere Nutzer unzumutbar belästigen, insbeson- dere durch Spam;
c) gesetzlich (z. B. durch das Urheber-, Marken-, Pa- tent-, Design- oder Gebrauchsmusterrecht) ge- schützte Inhalte verwenden, ohne dazu berechtigt zu sein;
d) gesetzlich geschützten Waren oder Dienstleistun- gen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein, bewer- ben, anbieten oder vertreiben;
e) wettbewerbswidrige Handlungen, einschließlich pro- gressiver Kundenwerbung (wie Ketten-, Schneeball- oder Pyramidensysteme) vornehmen oder fördern.
3.7. Um die Einlasskontrolle durchzuführen, benötigt der Vertragspartner die kostenfreie App „PretixScan“; er ist dafür verantwortlich, diese auf seinem Smartphone oder Tablet zu installieren. Die App ist derzeit für die mobilen Betriebssysteme iOS und Android verfügbar. Sie kann in den entsprechenden App-Stores heruntergeladen wer- den.
3.8lassen. Der Vertragspartner stellt Sdie Inhalte für die Multimedia-Public von allen Ansprü- chen Dritter, Schäden, Auslagen Dienste in digitaler Form zur Verfügung. Texte und Kosten (einschließ- lich marktüblicher Anwaltskosten) freiGraphiken, die Spubliziert werden sollen, dür- fen keine extremen politischen, diskriminierenden, obszönen, rassistischen oder in sonstiger Weise gesetzwidrigen Inhalte aufweisen.
8.2 Alle vorbereitenden Maßnahmen zur Installation eines Computersystems wie z.B. Kabelverlegung und Setzen von Steckdosen führt der Kunde auf seine Kosten und Verantwortung durch. Mehraufwendungen von STRAIT durch fehlerhafte oder unzureichende Vorbereitungsmaßnahmen hat der Kunde zu tragen. Erfüllt der Kunde seine Mit- wirkungspflichten nicht rechtzeitig, so verlängert sich eine für STRAIT bestehende Lieferfrist gemäß neu zu tref- fender Vereinbarungen. Kommt eine Vereinbarung nicht zustande, so ist STRAIT berechtigt, eine Nachfrist von 14 Tagen zur Erbringung der Mitwirkungsleistung zu setzen und nach Ablauf dieser Frist die Mitwirkung des Kunden abzulehnen und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
8.3 Der Kunde legt ein Pflichtenheft vor und erteilt die Organisationsfreigabe; außerdem versorgt der Kunde STRAIT mit allen Informationen, die zur Erbringung der Leistung durch STRAIT erforderlich sind.
8.4 Der Kunde richtet die Arbeitsumgebung des Liefergegenstandes nach den Vorgaben von STRAIT und den Hersteller- vorgaben her.
8.5 Der Kunde ist verpflichtet, geeignete Maßnahmen für den Fall zu treffen, dass der Liefergegenstand nicht vertrags- gemäß arbeitet oder Leistungen nicht vertragsgemäß ausgeführt werden und zwar insbesondere durch Ausweich- verfahren, Datensicherungen, fortlaufende Überprüfung der Ergebnisse, Störungsdiagnose und detaillierte Be- schreibung des Störungsbildes. Die Daten müssen auf maschinenlesbarem Datenmaterial mit vertretbarem Auf- wand rekonstruiert werden können.
8.6 Für die im Betrieb des Kunden durchzuführenden Arbeiten stellt der Kunde STRAIT Lagerraum, Daten- und Tele- kommunikationseinrichtungen und das aus Gründen des Unfallschutzes erforderliche Personal unentgeltlich zur Verfügung. Leitungskosten gehen zu Lasten des Kunden.
8.7 Der Kunde wirkt bei der Spezifikation von Leistungen und bei Tests mit.
8.8 Der Kunde ermöglicht STRAIT Zugang zum Liefergegenstand mittels Datenfernübertragung.
8.9 Der Kunde ist verpflichtet, zusammen mit den Liefergegenständen nur Zubehör und Betriebsmittel zu verwenden, die den Spezifikationen des Herstellers des Liefergegenstandes entsprechen.
8.10 Der Kunde hat eingehende Nachrichten seiner E-Public we- gen Mail Postfächer in regelmäßigen Abständen zu prüfen. STRAIT be- hält sich das Recht vor, persönliche Nachrichten an den Kunden zurückzusenden, falls die Kapazitätsgrenzen des Kunden überschritten werden. Die maximale Zwischenspeicherung von eingegangen Emails auf dem Kundenserver beträgt 90 Tage. XXXXXX kann dann diese Emails ohne weitere Hinweise an den Kunden von den Servern entfer- nen.
8.11 Alle dem Kunden zur Verfügung gestellten Zugangsdaten hat der Kunde streng geheim zu halten. Bei Verlust oder unbefugte Nutzung ist STRAIT sofort in Kenntnis zu setzen. Sollten infolge Verschuldens des Kunden Dritte durch Missbrauch von Passwörtern Leistungen von STRAIT nutzen, haftet der Kunde gegenüber STRAIT auf Nutzungs- entgelt und Schadenersatz.
8.12 Der Kunde verpflichtet sich, ohne ausdrückliches Einverständnis des Empfängers, keine E-Mails mit Werbeinhalten zu versenden. Dies gilt insbesondere für massenhaft verbreitete E-Mails (sog. Spamming).
8.13 Der Kunde ist verpflichtet seine Internet-Seite so zu gestalten, dass eine übermäßige Belastung des Servers ver- mieden wird. Dies können beispielsweise CGI-Skripte sein, die eine hohe Rechenleistung erfordern. STRAIT ist in einem solchen Fall berechtigt den Zugriff durch den Kunden oder Dritte auszuschließen oder ganz oder teilweise einzuschränken.
8.14 Soweit Daten vom Kunden an STRAIT übermittelt werden, stellt der Kunde selbstständig Sicherheitskopien her. Die Server von STRAIT werden regelmäßig sorgfältig gesichert. Im Fall eines Verstoßes des Vertragspartners gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, insbesondere wenn ein Dritter S-Public in diesem Zusammenhang in Anspruch nimmtdennoch eintretenden Datenverlustes wird der Kunde die betreffenden Datenbestände nochmals unentgeltlich auf den Server von STRAIT übertragen.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rechte und Pflichten des Vertragspartners. 3.1. 4.1 Der Vertragspartner ist verpflichtet, sein Buchungs- portal unter Einhaltung aller einschlägiger Vorschriften, etwa darf die überlassenen Übertragungswege zur Übermittlung von Sprache und/oder Daten nur nach Maßgabe des E-Commerce- Telekommunikationsgesetzes (TKG) sowie der einschlägigen Verordnungen und Verbraucherschutzrechtes zu gestalten, alle einschlägigen Informationspflichten zu erfüllen und alle Angaben, wie beispielsweise sein Impressum oder seine Kontaktdaten, wahrheitsgemäß und rechtskonform technischen Vorschriften in der Software zu hinterlegen. Der Vertragspartner ist jeweils gültigen Fassung nutzen und wird den Übertragungsweg insbesondere dazu verpflichtet, si- cherzustellen, dass nicht der Eindruck entsteht, S-Public sei der Veranstaltervor Beeinflussung durch elektrische Fremdspannung und/oder magnetische Einflüsse bewahren.
3.2. 4.2 Der Vertragspartner kann unlimitiert an die Abschlusseinrichtung des Übertragungsweges eigene Veran- staltungen in Access anlegen.
3.3. Der Vertragspartner ist verpflichtetVorrichtungen wie weitere Leitungen und Netze innerhalb und außerhalb von Gebäuden und/oder Endeinrichtungen anschließen, gegenüber sei- nen Kunden (Ticketkäufern) einen Kundensupport be- reitzustellen. Eine Weiterleitung von Kundenanfragen an S-Public ist nicht gestattet. Solche Anfragen werden seitens S-Public nicht bearbeitet.
3.4. Der Vertragspartner ist verpflichtet, regelmäßige Datensicherungen durchzuführen und geeignete Maß- nahmen zur Sicherung seiner eigenen Hardware, z.B. den Einsatz eines Virenschutzprogramm in aktueller Version zu treffen.
3.5. Der Vertragspartner darf unbefugten Dritten keinen Zugriff auf die Software gewähren.
3.6soweit vertraglich nichts anderes bestimmt ist. Der Vertragspartner verpflichtet sich, auf dem ausschließlich solche Vorrichtungen oder Endeinrichtungen anzuschließen, die zum Betrieb in Deutschland behördlich und gesetzlich zugelassen sind.
4.3 Der Vertragspartner stellt unentgeltlich und rechtzeitig die im Vertrag benannten Einrichtungen, insbesondere aber geeignete Aufstellungsräume und geeignete Leitungswege sowie Elektrizität und Erdung zur Verfügung gestellten Speicherplatz der Software keine rechtswidrigen, und hält diese für die Gesetze, behördlichen Auflagen o- der Rechte Dritter verletzenden Inhalte abzulegen, Dauer des Vertrages im Besonderenfunktionsfähigen und ordnungsgemäßen Zustand.
4.4 Der Vertragspartner wird die SWS Telnet bei seiner Tätigkeit unterstützen, so dass die SWS Telnet ihre Leistungen nach diesem Vertrag vollständig, termingerecht und in der geschuldeten Qualität erbringen kann. Zu diesem Zweck wird der Vertragspartner insbesondere:
a) beleidigende oder verleumderische Inhalteden Mitarbeitern von SWS Telnet sowie Mitarbeitern von durch SWS Telnet beauftragten Firmen, porno- grafische, gewaltverherrlichende, missbräuchliche, sittenwidrige oder Jugendschutzgesetze verlet- zende Inhalte, Waren oder Dienstleistungen bewer- ben, anbieten oder vertreibenZutritt zu den durch SWS Telnet installierten Abschlusseinrichtungen sowie den für die Erstinstallation zu betretenden Grundstücksflächen und Räumlichkeiten gewähren;
b) andere Nutzer unzumutbar belästigen, insbeson- dere durch Spamden Mitarbeitern von SWS Telnet die für einzuholende Genehmigungen sowie ihre Tätigkeit notwendigen Informationen und Unterlagen verschaffen;
c) gesetzlich (z. B. durch das Urheber-SWS Telnet unverzüglich jede Änderung seines Namens bzw. seiner Firma, Marken-, Pa- tent-, Design- oder Gebrauchsmusterrecht) ge- schützte Inhalte verwenden, ohne dazu berechtigt zu seinseiner Rechtsform sowie seiner Anschrift mitteilen;
d) gesetzlich geschützten Waren SWS Telnet unverzüglich Mitteilung zu machen, sobald ihm Störungen, Schädigungen oder Dienstleistun- genMängel der überlassenen Übertragungswege oder sonstigen zur Nutzung überlassenen Vorrichtungen bekannt werden. Er wird in diesem Fall im Rahmen des ihm Zumutbaren alle Maßnahmen treffen, ebenfalls ohne dazu berechtigt zu sein, bewer- ben, anbieten oder vertreibendie eine Feststellung der Mängel und Schäden sowie ihrer Ursachen ermöglichen;
e) wettbewerbswidrige HandlungenSWS Telnet alle sonstigen ihm bekannten Umstände mitteilen, einschließlich pro- gressiver Kundenwerbung (wie Ketten-welche eine Beeinträchtigung des Übertra- gungsweges oder sonstiger Bestandteile des SWS Telnet - Netzes zur Folge haben könnten;
f) jegliche Einwirkungen auf die Anschlusseinrichtungen von SWS Telnet unterlassen, Schneeball- oder Pyramidensystemeinsbesondere keinem unbefugten Dritten Zugang zu den Anschlusseinrichtungen von SWS Telnet gestatten und
g) vornehmen oder fördernjegliche Einwirkungen, die den Betrieb der Anlage auf dem Grundstück beeinträchtigen können, mit SWS Telnet abstimmen.
3.74.5 Der Vertragspartner haftet gegenüber SWS Telnet für alle Schäden an Eigentum von SWS Telnet, die durch den Vertragspartner oder eine ihm zuzurechnende Person schuldhaft verursacht worden sind. Um Soweit dem Vertragspartner Ansprüche gleich welcher Art gegen Dritte infolge der Verletzungshandlung zustehen, die Einlasskontrolle durchzuführenzu seiner Ersatzpflicht gegenüber SWS Telnet nach Satz 1 führen, benötigt der Vertragspartner die kostenfreie App „PretixScan“; wird er ist dafür verantwortlich, diese Ansprüche auf seinem Smartphone oder Tablet zu installieren. Die App ist derzeit für die mobilen Betriebssysteme iOS und Android verfügbar. Sie kann in den entsprechenden App-Stores heruntergeladen wer- denerstes schriftliches Anfordern an SWS Telnet abtreten.
3.8. 4.6 Der Vertragspartner stellt S-Public von allen Ansprü- chen Dritterbenennt SWS Telnet einen fachlich kompetenten Ansprechpartner, Schäden, Auslagen der zuständig und Kosten (einschließ- lich marktüblicher Anwaltskosten) freiin der Lage ist, die S-Public we- gen eines Verstoßes des Vertragspartners gegen seine Pflichten aus diesem Vertrag entstehen, insbesondere wenn ein Dritter S-Public in diesem Zusammenhang in Anspruch nimmtim Rahmen der Bereitstellung der vertraglichen Leistung notwendigen Entscheidungen zu treffen.
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