Rechtevorbehalt. Die offenbarende Partei behält sich alle Rechte an vertraulichen Informationen vor, insbesondere hinsichtlich der Erlangung gewerblicher Schutzrechte. Der empfangenden Partei werden keinerlei Lizenzen eingeräumt, mit Ausnahme des zum Zweck der jeweiligen Zusammenarbeit begrenzten Nutzungsrechts an den vertraulichen Informationen.
Rechtevorbehalt. 8.1. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte an der Software eingeräumt wurden, verbleiben sämtliche Rechte, Ansprüche, Vorteile an der Software bei Medisoft, ebenso wie an allen Kopien, Modifikationen und abgeleiteten Werken der Software, einschließlich – ohne Einschränkung aller Rechte auf Patente, Urheberrecht, Geschäftsgeheimnisse, Markenrechte und andere Eigentums- und Urheberrechte.
8.2. Wird dem Kunden eine Software zur Verfügung gestellt, deren Lizenzinhaber ein Dritter ist oder sind Bestandteile einem Dritten zuzuweisen, so richten sich Lizenz- und Nutzungsbedingungen nach den Lizenzbestimmungen des Lizenzinhabers (Hersteller).
Rechtevorbehalt. Der Anbieter behält sich alle Rechte an den im Rahmen der Leistung überlassenen Dokumenten und deren Inhalten vor. Diese Inhalte stehen nur dem Nutzer im Rahmen der Leistung zur Verfügung und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Anbieters nicht in irgendeiner Form, auch für eigene Zwecke des Nutzers, vervielfältigt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden – auch nicht auszugsweise.
Rechtevorbehalt. Soweit dem Kunden nicht ausdrücklich Nutzungsrechte an der Software eingeräumt wurden, verbleiben sämtliche Rechte an der Software bei finAPI.
Rechtevorbehalt. Sie haben eine Lizenz für die Software erworben. Ihre Rechte unterliegen diesem Vertrag. Sofern in diesem Vertrag nicht ausdrücklich anders bestimmt, verbleiben sämtliche Rechte, Rechtsansprüche und Anrechte an und aus dieser Software (insbesondere an und aus allen Charakteren, Handlungssträngen, Bildern, Fotografien, Animationen, Videos, Musikstücken und Texten) sowie alle verwandten Urheberrechte, Markenrechte und anderen geistigen Eigentumsrechte bei EA. Diese Lizenz ist begrenzt auf die von EA und seinen Lizenzgebern gehaltenen geistigen Eigentumsrechte an der Software und schließt keinerlei Rechte an anderen Patenten oder geistigem Eigentum ein. Es ist Ihnen nicht gestattet, Produktkennungen, Urheberrechtshinweise oder andere rechtliche Hinweise auf geistiges Eigentum in der Software zu entfernen, zu verändern oder unkenntlich zu machen. Alle in diesem Vertrag nicht ausdrücklich gewährten Rechte sind EA vorbehalten.
Rechtevorbehalt. Alle nicht ausdrücklich erteilten Rechte sind CNC vorbehalten.
Rechtevorbehalt. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich der Verkäufer die Eigentums- und Urheberrechte vor. Dies gilt auch für solche schriftlichen Unterlagen die als „vertraulich“ bezeichnet sind. Vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
Rechtevorbehalt. Der Anbieter behält sich alle Rechte an etwaigen im Rahmen der Leistung überlassenen und/oder zu Download angebotenen Handouts, Vortragsfolien oder anderen Materialien und Unterlagen (in diesen AGB „Seminarunterlagen“ genannt) vor. Seminarunterlagen stehen nur den Teilnehmern der Leistung zur Verfügung und dürfen ohne schriftliche Einwilligung des Anbieters und des Referenten nicht in irgendeiner Form, auch für eigene Schulungszwecke, vervielfältigt, nachgedruckt, elektronisch weiterverarbeitet, veröffentlicht, öffentlich zugänglich gemacht oder an Dritte weitergegeben werden – auch nicht auszugsweise.
Rechtevorbehalt. 3.1 Bis zur vollständigen Begleichung sämtlicher Ver- gütungsansprüche von EURO-LOG aus diesem Vertragsverhältnis sowie sonstiger bestehender Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbin- dung mit dem Kunden behält sich EURO-LOG das Eigentum an den gelieferten Produkten, die nur im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr vom Kunden veräußert werden dürfen, vor. Bei der Verarbeitung mit noch im Fremdeigentum von EURO-LOG ste- henden Produkten seitens des Kunden erwirbt EURO-LOG das Eigentum an den neuen Sachen nach Maßgabe der in nachstehender Ziffer 3.4 ge- troffenen Bestimmungen.
3.2 EURO-LOG behält sich an allen Leistungen, die im Rahmen des Vertragsverhältnisses entstehen, und an Software, Werkzeugen, Systemen oder Daten, die von EURO-LOG im Rahmen des Vertragsver- hältnisses eingebracht oder dem Kunden zugänglich gemacht werden, das Eigentum und das alleinige Verfügungsrecht bzw. alle urheberrechtlichen Nutzungsrechte und gewerblichen Schutzrechte (Patente, Patentanmeldungen, Markenrechte, Wa- renzeichen etc.) vor, soweit nicht nach Maßgabe des Individualvertrages zwischen den Parteien und der ergänzend in Ziffer 9. getroffenen Bestimmungen dem Kunden ausdrücklich Verfügungs- und/oder Nutzungsrechte eingeräumt werden.
3.3 Soweit Produkte von EURO-LOG in Räumlichkeiten des Kunden verbracht werden, ist EURO-LOG be- rechtigt, ihre Produkte als ihr Eigentum zu kenn- zeichnen. Der Kunde hat bei Zugriffen Dritter auf die im Eigentum von EURO-LOG stehenden Pro- dukte – insbesondere bei Zwangsvollstreckungs- maßnahmen – auf das Eigentum von EURO-LOG hinzuweisen und EURO-LOG hiervon unverzüglich Mitteilung zu machen. Der Kunde wird EURO-LOG Zutritt zu allen Räumlichkeiten gewähren, soweit dies zur Vertragserfüllung und für den Zugriff auf EURO-LOG-Eigentum erforderlich ist. Nach Ver- tragsbeendigung wird der Kunde EURO-LOG die Abholung der im Eigentum von EURO-LOG stehen- den Gegenstände ermöglichen.
3.4 Durch Verarbeitung dieser Produkte von EURO-LOG erwirbt der Kunde kein Eigentum an den ganz oder teilweise neu hergestellten Sachen. Die Verar- beitung erfolgt unentgeltlich ausschließlich für EURO-LOG. Sollte dennoch der Eigentumsvorbe- halt von EURO-LOG aufgrund irgendwelcher Um- stände erlöschen, so sind sich EURO-LOG und der Kunde schon jetzt darüber einig, dass das Ei- gentum an den Sachen mit der Verarbeitung auf EURO-LOG übergeht, die die Übereignung an- nimmt. Der Kunde bleibt deren unentgeltlicher Verwahrer.
3.5 Der Kunde tritt hiermit für den Fall der Weite...
Rechtevorbehalt. Der Auftragnehmer behält sich alle Rechte an Arbeitsergebnissen vor, die bei der Erbringung von Services erstellt werden. Dies umfasst insbesondere Software/ Code, Schnittstellen, Methoden, Prozesse und Templates, die vom Auftragnehmer genutzt, geschaffen oder verändert werden. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber an solchen Arbeitsergebnissen ein nicht-ausschließliches, nicht- übertragbares Nutzungsrecht für eigene Zwecke gemäß Ziffer 2.1 Recht zur bestimmungsgemäßen Nutzung der Software dieser AGB.