Rechtliche Definitionen Musterklauseln

Rechtliche Definitionen. III.2.1. Ausländische Investoren
Rechtliche Definitionen. Die Arbeitsgesetzgebung beinhaltet rechtliche Definitionen der folgenden Grundbegriffe:
Rechtliche Definitionen. Von allen rechtlichen Definitionen in den Vor- schriften zur Sozialversicherung sollen hier nur die drei grundlegenden betrachtet werden: die Arbeiter und Angestellten, die für mehr als fünf Arbeitstage oder 40 Stunden innerhalb eines Monats ungeachtet der Art der Arbeit, der Zahlungsweise und der Finanzierungsquelle zur Arbeit angestellt sind. Personen, die am Programm „Von der Sozialhilfe in die Beschäfti- gung“ und am Mutterschaftsprogramm teilneh- men, sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert; Staatsbedienstete; Richter, Staatsanwälte, Untersuchungsbeamte, Vollstreckungsrichter, richterliche Protokollbeamte und Justizbeam- te; Berufssoldaten nach dem Gesetz über die Verteidigung und die Streitkräfte der Republik Bul- garien und Staatsbedienstete nach dem Gesetz über das Innenministerium und dem Gesetz zur Umsetzung von Strafsanktionen; Mitglieder von Genossenschaften, die in einer Genossenschaft arbeiten und eine Vergütung erhalten; Mitglieder von Genossenschaften, die in einer Genossen- schaft arbeiten ohne ein Beschäftigungsverhältnis einzugehen, sind nicht gegen Arbeitslosigkeit versichert; Personen, die im Rahmen eines zweiten Arbeitsvertrag oder eines zusätzlichen Beschäftigungsvertrags arbeiten; Personen, die aufgrund von Geschäftsführungsverträgen für gewerbliche Unternehmen tätig sind; Personen, die ein durch Xxxx zu besetzendes Amt ausüben und daraus Einkünfte beziehen, mit Ausnahme von Geistlichen, die einen Rang in der bulgari- schen orthodoxen Kirche und anderen nach dem Konfessionsgesetz eingetragenen Religionsge- meinschaften bekleiden. Pflichtversichert gegen allgemein krankheitsbe- dingte Erwerbsunfähigkeit, für das Alter und im Todesfall sind Personen, die als praktische Ärzte, Freiberufler und/oder Handwerker registriert sind; Personen, die als Einzelkaufmann, Eigentümer
Rechtliche Definitionen. Das Konzessionsgesetz von 2006 de- finiert eine Konzession als ein Recht auf Betreiben eines Objekts (Geländes bzw. Anlage) des öffentlichen Interesses, das der Konzessionsgeber einem Kaufmann – dem Konzessionsinhaber – gewährt, wobei dem Konzessionsinhaber die Verpflichtung obliegt, dieses Objekt auf eigenes Risiko zu bebauen und/oder zu verwalten und zu unterhalten. Eine Konzession wird aufgrund eines lang- fristigen schriftlichen Vertrags zwischen dem Konzessionsinhaber und dem Konzessions- geber erteilt. Je nach Gegenstand der Konzession unterscheidet das Konzessionsgesetz von 2006 zwischen drei Arten von Konzessionen, namentlich (i) Baukonzessionen, (ii) Konzes- sion für Dienstleistungen und (iii) Konzession für den Abbau von Bodenschätzen. Der Gegenstand einer Baukonzession ist die Fertigstellung eines Baus – das Konzes- sionsobjekt, und der Betrieb und die Unter- haltung dieses Objekts nach der Inbetrieb- nahme, wobei der Konzessionsinhaber als Gegenleistung für die Fertigstellung des Baus berechtigt ist, das Konzessionsobjekt zu nut- zen oder das Konzessionsobjekt zu nutzen und vom Konzessionsgeber Ausgleichszah- lungen (nach Konzessionsgesetz von 2006) zu erhalten. Der Gegenstand einer Konzession für Dienstleistungen ist die Erbringung von Dienstleistungen zum Betrieb und zur Un- terhaltung eines Konzessionsobjekts, wobei der Konzessionsinhaber als Gegenleistung berechtigt ist, das Konzessionsobjekt zu nut- zen oder das Konzessionsobjekt zu nutzen und vom Konzessionsgeber Ausgleichszah- lungen (nach Konzessionsgesetz von 2006) zu erhalten. Der Gegenstand einer Konzession zum Abbau von Bodenschätzen ist die Gewinnung von Bodenschätzen durch Abbau auf Kosten und Risiko des Konzessionsinhabers.
Rechtliche Definitionen. Das Urheberrecht an literarischen, künstleri- schen und wissenschaftlichen Werken entsteht für den Urheber mit der Schaffung des jeweili- gen Werks. Nach dem Gesetz über Patente und die Registrierung von Gebrauchsmustern werden Patente für Erfindungen aus allen Gebieten der Technik erteilt, wenn sie neu sind, einen erfinderischen Schritt darstellen und gewerb- lich verwertbar sind. Rechtsschutz für Gebrauchsmuster entsteht durch deren Registrierung beim Patentamt. Gebrauchsmuster werden registriert, wenn sie neu und gewerblich verwertbar sind und einen erfinderischen Schritt darstellen. Entdeckungen, wissenschaftliche Theorien und mathematische Methoden, Ergebnisse künst- lerischer Arbeit, Pläne, Regeln und Methoden geistiger Tätigkeit für spielerische oder geschäft- liche Zwecke, Computerprogramme als solche oder die Präsentation von Informationen gelten nicht als Erfindungen. Nicht patentierbar sind: (i) Erfindungen, deren Verwertung gegen die öffentliche Ordnung oder Moral verstoßen würde; (ii) Methoden zur Behandlung menschlicher oder tierischer Körper durch Therapie oder Operation sowie diagnostische Methoden, die am menschlichen oder tierischen Körper praktiziert werden. Diese Bestimmung bezieht sich nicht auf Produkte, insbesondere Substanzen oder Zusammenset- zungen, die bei diesen Methoden verwendet werden; (iii) Pflanzensorten oder Tierarten sowie wesentliche biologische Verfahren zu deren Züchtung. Diese Vorschrift ist nicht auf mikrobiologische Verfahren und auf die mit Hilfe dieser Verfahren gewonnenen Erzeugnisse anzuwenden. Ein gewerbliches Muster ist das Aussehen eines Produkts oder Produktteils, das sich aus den spezifischen Merkmalen der Form, Linien, Umrisse, Verzierungen, Farben oder einer Kom- bination dieser Merkmale ergibt. Ein Produkt ist ein gewerblicher oder handwerklicher Artikel, unter Einschluss von Teilen, die dafür bestimmt KAPITEL DREIZEHN: GEWERBLICHE SCHUTZRECHTE UND GEISTIGES EIGENTUM sind, zu einem komplexen Artikel zusammenge- setzt zu werden, Gruppen oder Kompositionen von Artikeln, Verpackungen, grafischen Symbo- len und typografischen Schriftarten.

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  • Schlüssel Dem / den Mieter/n sind am Anreisetag nach Vorlage der Buchungsbestätigung die Schlüssel für das Mietobjekt auszuhändigen. Bei Verlust eines Schlüssels ist dies umgehend zu melden. Die Kosten für die notwendige Auswechslung des Schließsystems sind vom Mieter zu übernehmen.

  • Sprachen Die Envivas kommuniziert mit Ihnen in deutscher Sprache.

  • Einwilligung Einwilligung ist jede von der betroffenen Person freiwillig für den bestimmten Fall in informierter Weise und unmissverständlich abgegebene Willensbekundung in Form einer Erklärung oder einer sonstigen eindeutigen bestätigenden Handlung, mit der die betroffene Person zu verstehen gibt, dass sie mit der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten einverstanden ist.

  • Fremdleistungen 3.1. Der Designer ist berechtigt, die zur Auftragserfüllung notwendigen Fremdleistungen im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu bestellen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Designer hierzu schriftliche Vollmacht zu erteilen.

  • Pkw Pkw sind als Personenkraftwagen zugelassene Kraftfahrzeuge, mit Ausnahme von Mietwagen, Taxen und Selbstfahrervermietfahrzeugen.

  • Preisänderung (1) Im Falle der Veränderung / Neueinführung von gesetzlichen Steuern, Abgaben, Versicherungsprämien, Kfz-Betriebskosten, Lohnkosten und Lohnnebenkosten, insbesondere durch den Abschluss neuer Lohn-, Mantel- oder sonstiger Tarifverträge, die zu einer Erhöhung der Kosten der vereinbarten Leistung führen, ist das Unternehmen berechtigt, das Entgelt um den Betrag in gleicher Weise zu verändern, um den sich durch die Veränderung der Lohnkosten, Lohnnebenkosten und sonstigen o. g. Kosten der Stundenverrechnungssatz für die Ausführung des Auftrages geändert hat, zuzüglich der jeweils gültigen gesetzlichen Steuern und Abgaben. Bei der Preiserhöhung ist anzugeben, welche Kostenfaktoren in welchem Umfang gestiegen sind und welche Bedeutung diese Kostensteigerung für die Kostenkalkulation hat. Kostenerhöhungen bei einzelnen Kostenbestandteilen, können nur soweit weitergegeben werden, wie sie nicht durch Preissenkungen bei anderen Kostenbestandteilen aufgewogen werden. Die Preiserhöhung tritt zum Beginn des Monats in Kraft, wenn sie dem Auftraggeber bis zum dritten Werktag des vorausgegangenen Monats unter Offenlegung der Kostenkalkulation und Nachweis der geänderten Kostenfaktoren, bekannt gegeben wurde.

  • Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt zur Nutzung des UnionDepots im Online-Banking sind ausschließlich natürliche Personen, die Steuerinländer (das heißt uneingeschränkt steuerpflichtig) und nicht Staatsbürger der USA oder eines Embargolandes sind und ihren Wohnsitz in einem Staat haben, in dem die SEPA-Regelungen zum Europäischen Zahlungsverkehrsraum gelten. Für in den USA ansässige Anleger sind Transaktionen ausgeschlossen. Der Anle- ger ist verpflichtet, sofern er nicht deutscher Staatsangehöriger ist, sich anhand des Verkaufsprospekts des jeweiligen Fonds über etwaige Vertriebsbeschränkungen in seinem Heimatland zu informieren.

  • Vertragsdurchführung Für die Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung, der Ände- rung und Beendigung des Vertragsverhältnisses mit dem Kunden, insbe- sondere zur vertragsgemäßen Erbringung der Dienste, der Abwicklung des Zahlungsverkehrs, der Erkennung, Eingrenzung und Beseitigung von Störungen oder Fehlern im Netz und an Telekommunikationsanlagen und der Bearbeitung von Kundenbeschwerden, erhebt und verwendet die Gesellschaft in dem hierfür erforderlichen Umfang Bestandsdaten der Kunden, insbesondere Anrede, Namen, Nachnamen, Adresse, Ge- burtsdatum, Telefonnummern, E-Mail-Adressen, Daten über die jeweili- ge Zahlungsabwicklung (z.B. Bankverbindung, Kreditkartendaten oder Rechnungsadresse), Informationen zu Zahlungsrückständen, Mahnun- gen, den vom Kunden bestellten Diensten, Reklamationen des Kunden, zu den technischen Merkmalen des jeweiligen Anschlusses an das BKN der Gesellschaft, der Art der genutzten Endgeräte sowie Umsatzdaten und sonstige Merkmale, die für die Auswahl bzw. Anwendung von Spezi- altarifen oder Sonderangeboten maßgeblich sind.

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.