Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
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Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 6.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
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Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr Ge- fahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
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Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 10.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
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