Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist. 5.6.2 Übernimmt der AG die Leistung trotz Mängel, bedeutet dies keinen Verzicht auf seine Gewährleistungsansprüche [...].
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen, Allgemeine Vertragsbestimmungen
Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 6.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
5.6.2 6.6.2 Übernimmt der AG die Leistung trotz Mängel, bedeutet dies keinen Verzicht auf seine Gewährleistungsansprüche [...].
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Samples: General Terms and Conditions for Construction Services
Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 6.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
5.6.2 6.6.2 Übernimmt der AG die Leistung trotz Mängel, bedeutet dies keinen Verzicht auf seine sei- ne Gewährleistungsansprüche [...].
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen Der Stadt Wien Für Bauleistungen
Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr Ge- fahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
5.6.2 Übernimmt der AG die Leistung trotz Mängel, bedeutet dies keinen Verzicht auf seine Gewährleistungsansprüche [...].
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Rechtsfolgen der Übernahme. 5.6.1 10.6.1 Mit der Übernahme durch den AG gilt die Leistung als erbracht, geht die Gefahr über und beginnt die Gewährleistungsfrist.
5.6.2 10.6.2 Übernimmt der AG die Leistung trotz Mängel, bedeutet dies keinen Verzicht auf seine Gewährleistungsansprüche Gewährleistungsansprüche. [...].
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Samples: Allgemeine Vertragsbestimmungen