Rechtsmängel, Schutzrechte Dritter. 1. Ein Rechtsmangel liegt dann vor, wenn die für die vertragsgemäße Nutzung der Produkte erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konnten, insbesondere dann, wenn durch die vertragsgemäße Nutzung Schutzrechte Dritter verletzt werden. 2. Ansprüche wegen Rechtsmängeln verjähren in 12 Monaten, die Frist beginnt mit Ablieferung. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln oder bei Übernahme einer Garantie gelten statt dessen die gesetzlichen Vorschriften. 3. Ihnen stehen keine Ansprüche wegen Rechtsmängeln zu, wenn Sie die Produkte verändert haben oder durch Dritte verändern ließen oder die Produkte mit anderen als den freigegebenen Produkten verwendet haben es sei denn, Sie weisen nach, dass die Änderung den Rechtsmangel nicht verursacht hat und dass der Rechtsmangel den Produkten bei der Übergabe anhaftete. 4. Aufgetretene Rechtsmängel sind von Ihnen in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und Canon schriftlich unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilen. 5. Liegen Rechtsmängel vor wird Canon Sie von berechtigten Ansprüchen Dritter freistellen und nach seiner Xxxx, entweder Ihnen das Recht zur Weiterbenutzung verschaffen oder die Software so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt. 6. Ist dies nicht möglich, ist Canon berechtigt, die Software zurückzunehmen und Ihnen die von Ihnen geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung zurückzuzahlen. 7. Sofern eine von Canon zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt können Sie Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Insoweit gelten die folgenden Bestimmungen für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche. 8. Sie sind zur Schadensminderung verpflichtet, insbesondere Canon rechtzeitig und schriftlich über den Anspruch zu informieren, keinen Anspruch von sich aus anzuerkennen und Canon zu ermächtigen, auf eigene Kosten einen Rechtsstreit zu führen und beizulegen, wobei Sie alle notwendigen, Ihnen zumutbare Unterstützung gewähren.
Appears in 2 contracts
Samples: Software License Agreement, Software License Agreement
Rechtsmängel, Schutzrechte Dritter. 1. Ein Rechtsmangel liegt dann vor10.1 Der AN gewährleistet, wenn die für die dass im Zusammenhang mit sei- ner Lieferung sowie durch seine Lieferung oder Leis- tung sowie deren vertragsgemäße Nutzung durch den AG keine Rechte Dritter in Ländern der Produkte erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt werden konntenEuropäischen Union oder anderen Ländern, insbesondere dannin denen der AN die Pro- dukte herstellt oder herstellen lässt, wenn durch die vertragsgemäße Nutzung Schutzrechte Dritter verletzt werden.
210.2 Wird der die Lieferung bzw. Ansprüche Leistung vertragsgemäß nutzende AG wegen Rechtsmängeln verjähren der Verletzung von Rechten Drit- ter von einem Dritten in 12 MonatenAnspruch genommen, so ist der AN verpflichtet, den AG auf Anforderung in Text- form von diesen Ansprüchen freizustellen. Das gilt auch, wenn der AG dem Dritten gegenüber die Freiheit von Eigentumsrechten Dritter und/oder von in- oder ausländischen Schutzrechten zugesichert hat. Dies gilt nicht, soweit der AN nachweist, dass er die Schutz- rechtsverletzung weder zu vertreten hat noch bei An- wendung kaufmännischer Sorgfalt zum Zeitpunkt der Lieferung hätte kennen müssen. Der AG ist nicht be- rechtigt, ohne Zustimmung des AN mit dem Dritten Vereinbarungen, insbesondere einen Vergleich, abzu- schließen.
10.3 Die Freistellungspflicht bezieht sich auch auf alle Auf- wendungen, die Frist beginnt dem AG aus oder im Zusammenhang mit Ablieferung. Bei arglistig verschwiegenen Mängeln der Inanspruchnahme durch einen Dritten notwen- digerweise erwachsen oder bei Übernahme einer Garantie gelten statt dessen die gesetzlichen Vorschriften.
3. Ihnen stehen keine Ansprüche wegen Rechtsmängeln zu, wenn Sie die Produkte verändert haben oder durch Dritte verändern ließen oder die Produkte mit anderen als den freigegebenen Produkten verwendet haben es sei denn, Sie weisen nachvon denen der AG aus ver- ständiger Sicht annehmen durfte, dass die Änderung den Rechtsmangel nicht verursacht hat und dass der Rechtsmangel den Produkten bei der Übergabe anhafteteAufwendun- gen zur sachgerechten Erledigung angezeigt sind.
410.4 Die 36-monatige Verjährungsfrist gilt entsprechend auch für Ansprüche aus Rechtsmängeln, wobei die ge- setzliche Verjährungsfrist für dingliche Herausgabean- sprüche Dritter (§ 438 Abs. Aufgetretene Rechtsmängel sind von Ihnen 1 Nr. 1 BGB) unberührt bleibt; Ansprüche aus Rechtsmängeln verjähren dar- über hinaus in nachvollziehbarer Weise zu dokumentieren und Canon schriftlich unverzüglich nach Entdeckung mitzuteilenkeinem Fall, solange der Dritte das Recht – insbesondere mangels Verjährung – noch ge- gen den AG geltend machen kann.
5. Liegen Rechtsmängel vor wird Canon Sie 10.5 Falls für die von berechtigten Ansprüchen Dritter freistellen und nach seiner Xxxx, entweder Ihnen das Recht zur Weiterbenutzung verschaffen dem AN geschuldete Lieferung oder die Software so verändern, dass eine Schutzrechtsverletzung nicht mehr vorliegt.
6. Ist dies nicht möglichLeistung eigene Schutzrechte bestehen, ist Canon berechtigtdieser ver- pflichtet, die Software zurückzunehmen und Ihnen die von Ihnen geleistete Vergütung unter Abzug einer angemessenen Entschädigung für die erfolgte Nutzung zurückzuzahlenden AG hiervon zu unterrichten.
7. Sofern eine von Canon zu vertretende Pflichtverletzung vorliegt können Sie Schadensersatz statt der Leistung oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Insoweit gelten die folgenden Bestimmungen für Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche.
8. Sie sind zur Schadensminderung verpflichtet, insbesondere Canon rechtzeitig und schriftlich über den Anspruch zu informieren, keinen Anspruch von sich aus anzuerkennen und Canon zu ermächtigen, auf eigene Kosten einen Rechtsstreit zu führen und beizulegen, wobei Sie alle notwendigen, Ihnen zumutbare Unterstützung gewähren.
Appears in 2 contracts
Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen