Rechtsmangel. Ein Rechtsmangel liegt dann vor, wenn die für die vertragsgemässe Nutzung der Programme erforderlichen Rechte nicht wirksam eingeräumt wurden, insbesondere dann, wenn durch die vertragsgemässe Nutzung Schutzrechte Dritter verletzt werden.
Rechtsmangel. Bei Rechtsmängeln erfolgt die Nacherfüllung durch die Einräumung einer rechtlich einwandfreien Benutzungsmöglichkeit der gelieferten Leistung oder nach Xxxx von MEHRWERK die Einräumung eines Nutzungsrechts an einer geänderten, aber gleichwertigen Leistung. Sollte ein Dritter gegenüber dem Kunden Ansprüche wegen einer Rechtsverletzung im Bezug auf die vertragliche Leistung geltend machen, so hat der Kunde dies MEHRWERK unverzüglich schriftlich detailliert mitzuteilen. Der Kunde ermächtigt MEHRWERK bereits jetzt, die Auseinandersetzung mit dem Dritten gerichtlich und außergerichtlich allein zu führen. Macht MEHRWERK von dieser Ermächtigung Gebrauch, was in ihrem Ermessen steht, so darf der Kunde die Ansprüche des Dritten nicht ohne Zustimmung von MEHRWERK anerkennen. Des Weiteren ist MEHRWERK verpflichtet, die Ansprüche auf eigene Kosten abzuwehren und stellt dabei den Kunden von den Kosten und Schäden frei, die ausschließlich auf die Rechtsverteidigung durch MEHRWERK zurückzuführen sind. Die Verjährung der Mängelhaftungsansprüche wegen des Rechtsmangels bleibt davon unberührt.
Rechtsmangel. Bei Vorliegen eines Rechtsmangels steht uns das Recht zur Nacherfüllung durch Beseitigung des Rechtsmangels innerhalb von zwei Wochen ab Erhalt der Ware zu. Im Übrigen gilt Nummer 6 Satz 2 entsprechend.
Rechtsmangel. An der Vertragssoftware stehen Aiio und/oder Dritten Urheberrechte zu. Ein Rechtsmangel liegt vor, wenn der KUNDE die für die vertragliche Verwendung erforderlichen Rechte nicht wirksam durch diesen Vertrag eingeräumt erhält.
Rechtsmangel. 8.2.1 Ein Rechtsmangel ist gegeben, wenn die für die vertraglich vor- hergesehene Verwendung erforderlichen Rechte nach der Über- lassung der Software nicht wirksam eingeräumt wurden.
Rechtsmangel. 14.1 Bei der Überlassung von Software ist ein Rechtsmangel gegeben, wenn die für die vertraglich vorgesehene Verwendung erforderlichen Rechte nach der Übergabe der Software nicht wirksam eingeräumt sind.
Rechtsmangel. Die von Janitza gelieferte bzw. überlassene Software ist frei von Rechten Dritter, die einer vertragsgemäßen Nutzung entgegenstehen. Hiervon ausgenommen sind handelsübliche Eigentumsvorbehalte. Stehen Dritten solche Rechte zu und machen sie diese gegen den Besteller geltend wird er Janitza unverzüglich in Textform unterrichten. Janitza wird nach seiner Xxxx und in Absprache mit dem Besteller die Ansprüche Dritter auf eigene Kosten abwehren und den Besteller von allen mit der Anspruchsabwehr verbundenen notwendigen Kosten und Schäden freistellen, soweit diese nicht auf einem pflichtwidrigen Verhalten des Bestellers beruhen. Pflichtwidrig ist es in diesem Zusammenhang insbesondere auch, wenn der Besteller Ansprüche Dritter ohne die vorherige Zustimmung von Janitza anerkennt. Bei Rechtsmängeln leistet Janitza dadurch Gewähr, dass Janitza dem Besteller nach der Xxxx von Janitza eine rechtlich einwandfreie Nutzungsmöglichkeit an der Software verschafft. Janitza kann hierbei die Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Telefon: +00 0000 0000-0 Support: +00 0000 0000-00 Warenanlieferung: Xxx xxx Xxxxxxxx 0 X-00000 Xxxxxx Internet: xxx.xxxxxxx.xx E-Mail: xxxx@xxxxxxx.xx Geschäftsführer: Xxxxxx Xxxxxxx Xxxxxx Xxxxxx HRB 000 Xxxxxxx USt.-IdNr.: DE112616565 Sparkasse Wetzlar: BIC/Swift Code: XXXXXXX0XXX IBAN: XX00 000 000 000 0000000 00 Commerzbank Gießen BIC/Swift Code: XXXXXXXXXXX IBAN: XX00 0000 0000 0000 0000 00 Software gegen ein gleichwertige, den vertraglichen Bestimmungen entsprechende Software austauschen, wenn und soweit dadurch die geschuldete Funktionalität der Software nicht erheblich beeinträchtigt wird.
Rechtsmangel. 12.1. Die Lieferung ist lediglich innerhalb Deutschlands frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zu erbringen.
Rechtsmangel. 16.1. Die Lieferung ist lediglich innerhalb Österreich frei von gewerblichen Schutzrechten und Urheberrechten Dritter (im Folgenden: Schutzrechte) zuerbringen.
Rechtsmangel. 11.1 Werden im Zusammenhang mit der Nutzung von Software im vertraglich vereinbarten Umfeld oder falls einsolches nicht vereinbart ist, entsprechend der Leistungsbeschreibung durch den Kunden, Rechte Dritter verletzt und entsprechende Ansprüche von Rechtsinhabern gegenüber dem Kunden geltend gemacht, hat der Kunde nach Erhalt der Anspruchs- meldung des Dritten hiervon 1000grad unverzüglich schriftlich zu unterrichten. 1000grad wird nach eige- ner Xxxx und auf eigene Kosten dem Kunden das Recht zur Nutzung der Software verschaffen oder die Leistung rechtsfehlerfrei gestalten oder die Software abzüglich einer angemessenen Nutzungsentschädi- gung zum Rechnungspreiszurücknehmen. Letzteres gilt nur, wenn 1000grad keine andere Abhilfe mit angemessenem Aufwand erzielen kann oder diese nicht zumutbar ist. 1000grad wird von diesen Ver- pflichtungen frei, wenn der Kunde bei der Abwehr solcher Ansprüche Dritter nicht im Einvernehmen mit 1000grad handelt.