Common use of Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht Clause in Contracts

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privat- rechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. (Ein „Schuldverhältnis“ besteht z.B. zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann z.B. zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Heraus- gabe einer Sache bestehen.) Dieser Versicherungsschutz besteht nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt: – Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.1), – Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.2) oder – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Zif- fer 2.2.3).

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Samples: www.wgv.de, www.wgv.de

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privat- rechtlichen privatrecht- lichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. (Ein „SchuldverhältnisSchuld- verhältnis“ besteht z.z. B. zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann z.z. B. zwischen dem Eigentümer Eigen- tümer und dem Besitzer auf Heraus- gabe Herausgabe einer Sache bestehen.) Dieser Versicherungsschutz besteht nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt: – Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.1), – Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.2) oder – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Zif- fer Ziffer 2.2.3).

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Samples: rsv-bedingungen.de

Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht. um Ihre rechtlichen Interessen wahrzunehmen, aus privat- rechtlichen Schuldverhältnissen und dinglichen Rechten. (Ein „Schuldverhältnis“ Schuldverhältnis besteht z.z. B. zwischen Käufer und Verkäufer. Ein Streit über ein dingliches Recht kann z.B. bei- spielsweise zwischen dem Eigentümer und dem Besitzer auf Heraus- gabe Herausgabe einer Sache bestehen.) Dieser Versicherungsschutz besteht gilt nicht, soweit es sich um eine Angelegenheit aus folgenden Bereichen handelt: – Schadenersatz-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.12.1), – Arbeits-Rechtsschutz (siehe Ziffer 2.2.22.2) oder – Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz (siehe Zif- fer 2.2.32.3).

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Samples: rsv-bedingungen.de