Rechtsstellung. Der Kooperationspartner 1 ist selbstständiger Kaufmann. Der Kooperationspartner 2 hat Xxxxxxxxxxxxxx.xx gegenüber die Rechtsstellung eines Maklers nach § 93 ff HGB, § 652 ff BGB und § 59/3 VVG. Sie erfüllen eigenverantwortlich sämtliche für die Ausübung der Tätigkeit erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen sowie die Einhaltung des Datenschutz- und des Geldwäschegesetzes. Die Kooperationspartner erstellen mit jedem ihrer Kunden ein Maklermandat der xxxxxxxxxxxxx.xx GmbH Deutschland. Bei drohendem Verlust der Zulassungsvoraussetzungen nach § 34 d GewO, § 34 f GewO, § 34 c GewO oder § 34 i GewO und anderen sind die Kooperationspartner verpflichtet Xxxxxxxxxxxxxx.xx unverzüglich zu informieren. Die Kooperationspartner sind Interessenvertreter und Sachwalter ihrer Kunden und nicht Erfüllungsgehilfe von Xxxxxxxxxxxxxx.xx. Die Kooperationspartner werden im Namen ihrer Kunden tätig und nicht im Namen von Xxxxxxxxxxxxxx.xx ohne dabei in ein Vertragsverhältnis mit den Produktgebern zu treten. Andernfalls sind die Kooperationspartner schadenersatzpflichtig. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxxx.xx von der Nachprüfung der Erfordernisse sowie der Überprüfung der Ordnungsmäßigkeit und jeglicher Haftung frei. Sie beachten bei ihrer Tätigkeit die Vorschriften und Bestimmungen des geltenden Wettbewerbsrechtes und üben ihre Beratungs- und Vermittlungstätigkeit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes aus. Xxxxxxxxxxxxxx.xx führt selbst keine Beratung der Kunden der Kooperationspartner durch. Xxxxxxxxxxxxxx.xx haftet nicht für die Richtigkeit der von den Kooperationspartnern eingesetzten Beratungsunterlagen. Die Kooperationspartner sind für die Qualität und Richtigkeit aller von ihnen erbrachten Leistungen verantwortlich. Sie stellen Xxxxxxxxxxxxxx.xx von allen Ansprüchen frei, die im Hinblick auf die vom Kooperationspartner erbrachte Beratungs- und Vermittlungstätigkeit gegenüber Xxxxxxxxxxxxxx.xx geltend gemacht werden. Im Falle einer gerichtlichen Inanspruchnahme von Xxxxxxxxxxxxxx.xx wegen Verletzung der den Kooperationspartnern obliegenden Pflichten, sind die Kooperationspartner verpflichtet, Xxxxxxxxxxxxxx.xx von den Kosten der Inanspruchnahme freizuhalten, Xxxxxxxxxxxxxx.xx sämtliche zur Rechtsverteidigung notwendigen Informationen zu geben und die erforderlichen Unterlagen zur Verfügung zu stellen. Der Freihaltungsanspruch ist auf die Zahlung von Geld auf erstes Anfordern des Kunden gerichtet, soweit die Kooperationspartner schuldhaft gehandelt haben. Er beinhaltet auch ...
Rechtsstellung. Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit nach schweizerischem Recht und liechtensteinischem Recht und verfügt in der Schweiz und in Liechtenstein über die weitestgehende Rechts- und Ge schäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach schweizerischem Recht und liechtensteinischem Recht zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwer ben oder veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
Rechtsstellung. Das Stipendium begründet kein Arbeitsverhältnis. Es verpflichtet den Stipendiaten während der Dauer der Ausbildung zu keiner Arbeitnehmertätigkeit für den Stipendiengeber. Eventuell auf den Stipendienbetrag anfallende Steuern trägt der Stipendiat. Kranken- und Sozialversicherung stellt der Stipendiat in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten sicher.
Rechtsstellung. Als Einzelperson sind Sie nur dann berechtigt, die Services von SurveyMonkey zu nutzen, wenn Sie befugt sind, einen Vertrag mit SurveyMonkey zu schließen. Sind Sie nicht zu Vertragsschlüssen befugt, dann dürfen Sie die Services nicht nutzen. Sind Sie keine natürliche Person, dann garantieren Sie, dass Sie gemäß den Gesetzen zur Gründung juristischer Personen gegründet wurden und Bestand haben, dass Sie uneingeschränkt bevollmächtigt sind, den vorliegenden Bedingungen zuzustimmen, und dass Sie Ihren Vertreter ordnungsgemäß bevollmächtigt haben, Sie an diese Bedingungen zu binden.
Rechtsstellung. Körperschaft öffentlichen Rechts
Rechtsstellung. Die Kirchliche Hochschule Wuppertal ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Der Sitz der Hochschule ist in Wuppertal.
Rechtsstellung. Die Agentur besitzt Rechtspersönlichkeit nach norwegischem, isländischem, schweizerischem und liechtensteinischem Recht und verfügt in diesen Staaten über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dem Recht dieser Staaten zuerkannt wird. Sie kann insbesondere bewegliches und unbewegliches Vermögen erwerben und veräußern und ist vor Gericht parteifähig.
Rechtsstellung. (1) NFS vermittelt im Rahmen der ihr erteilten Erlaubnis Verträge über Finanzinstrumente und sonstige Produkte und Dienstleistungen, ohne dass gegenüber einem Produktanbieter oder sonstigem Dritten die Pflicht besteht, bestimmte Verträge oder Dienstleistungen zu vermitteln. Die vermittelten Verträge und Dienstleistungen werden als „Vertragsprodukte“ bezeichnet. NFS verfügt über Vereinbarungen mit Produktanbietern, die ihr den Vertrieb der Vertragsprodukte ermöglichen und für die erfolgreiche Vermittlung eine Provision gewähren. NFS kann andere Gesellschaften aus dem Netfonds-Konzernverbund mit der Erbringung der vertragsgegenständlichen Leistungen beauftragen.
(2) Der Vertriebspartner vermittelt im Rahmen der ihm erteilten Erlaubnisse als Handelsmakler i.S.d. § 93 HGB Verträge über die Vertragsprodukte. Er handelt ausschließlich im eigenen Namen und auf eigene Rechnung. Er handelt nicht im Auftrag von NFS und ist nicht berechtigt, im Namen von NFS oder einem Produktanbieter aufzutreten oder in ihrem Namen Willenserklärungen abzugeben.
(3) Mit diesem Vertrag wird keine Ausschließlichkeit begründet. Der Vertriebspartner kann weitere - auch gleichartige - Tätigkeiten ausüben und Vertriebsvereinbarungen schließen.
(4) NFS ermöglicht dem Vertriebspartner den Vertrieb der Vertragsprodukte zu den Konditionen der jeweils aktuellen Konditions listen. Die Kooperation mit dem Vertriebspartner kann auf einzelne Dienstleistungen oder Vertragsprodukte beschränkt werden.
(5) Die Leistungen von NFS stehen auf Online-Plattformen zur Verfügung. NFS bietet zur Unterstützung bei der Kundenberatung, der Vermittlung von Verträgen und Dienstleistungen und für die Kunden- und Vertragsverwaltung hochwertige Software- und Servicelösungen an. Soweit für die Nutzung einzelner Services oder Software ein Entgelt vom Vertriebspartner zu zahlen ist, wird dies gesondert vereinbart.
Rechtsstellung. Die Mitglieder der Kommission führen ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt. Sie sind in ihrem Amt unabhängig und an keine Weisungen gebunden.
Rechtsstellung. Durch diesen Vertrag wird weder in arbeitsrechtlicher noch in versicherungsrechtlicher Hinsicht ein Arbeitsverhältnis mit der Auftraggeberin begründet. Die Auftragnehmerin/der Auftragnehmer wird für die Auftraggeberin als Honorarkraft tätig. Sie/er unterliegt keinem Weisungs- und Direktionsrecht und ist nicht in die betriebliche Organisation eingegliedert. Es besteht insbesondere weder eine Verpflichtung zur Teilnahme an Besprechungen, Konferenzen und Elterngesprächen noch eine Berichtspflicht. Die Auftraggeberin kann keine Vertretungstätigkeit verlangen.