Rechtsverhältnisse. Die Rechtsverhältnisse zwischen den Anlegern und dem AIF richten sich nach den konstituierenden Dokumenten und dem Gesetz vom 19. Dezember 2012 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMG) sowie der Verordnung vom 22. Xxxx 2016 über die Verwalter alternativer Investmentfonds (AIFMV) und, soweit dort keine Regelungen getroffen sind, nach den Bestimmungen des Personen- und Gesellschaftsrechts (PGR) über die Treuhänderschaft. Aufgrund der vielfältigen Geschäftstätigkeiten des AIFM, der Verwahrstelle, ihrer Beauftragten, die nicht exklusiv nur für diesen AIF tätig werden, und der mit diesen verbundenen Unternehmen können Interessenkonflikte auftreten. Bei der Verwaltung des AIF sind die involvierten Parteien verpflichtet, durch geeignete organisatorische und personelle Massnahmen das Risiko der Beeinträchtigung von Anlegerinteressen durch Interessenkonflikte möglichst zu vermeiden. Ist dies nicht möglich, bemühen sich die involvierten Parteien, den Konflikt nach besten Kräften mit der gebotenen Sachkenntnis angemessen beizulegen bzw. ihn nach Recht und Billigkeit zu behandeln.
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