Rechtsverhältnisse. 2.1 Diese VEREINBARUNG regelt die zwischen der EUREX CLEARING AG, dem CLEARING- MITGLIED und dem NICHT-CLEARING-MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN geltenden Bestimmungen sowie einerseits die zwischen der EUREX CLEARING AG und andererseits dem CLEARING-MITGLIED bzw. dem CLEARING-MITGLIED und dem NICHT-CLEARING- MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN geltenden Bestimmungen. (i) Alle zwischen der EUREX CLEARING AG und dem CLEARING-MITGLIED in Bezug auf EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf der Grundlage dieser VEREINBARUNG und (ii) alle zwischen dem CLEARING-MITGLIED und dem NICHT-CLEARING- MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN in Bezug auf KORRESPONDIERENDE EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf der Grundlage dieser VEREINBARUNG stellen jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (jede solche Vereinbarung eine „GRUNDLAGENVEREINBARUNG“ und in Bezug auf jedes Paar korrespondierender GRUNDLAGENVEREINBARUNGEN eine „KORRESPONDIERENDE 2.2 Alle EINBEZOGENEN ANSPRÜCHE (wie in den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN definiert), die auf der Grundlage einer GRUNDLAGENVEREINBARUNG entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen den Parteien der betreffenden GRUNDLAGENVEREINBARUNG; dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in den CLEARING- BEDINGUNGEN zur Beendigung einzelner EINBEZOGENER TRANSAKTIONEN) nur einheitlich beendet werden kann.
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Samples: Clearing Agreement
Rechtsverhältnisse. 2.1 Diese VEREINBARUNG regelt die zwischen der EUREX CLEARING AG, dem CLEARING- MITGLIED und dem NICHT-CLEARING-MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN geltenden Bestimmungen sowie einerseits die zwischen der EUREX CLEARING AG und andererseits dem CLEARING-MITGLIED bzw. auf der einen Seite und dem CLEARING-MITGLIED und dem NICHTNICHT- CLEARING-CLEARING- MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN auf der anderen Seite geltenden Bestimmungen.
(i) Alle zwischen der EUREX CLEARING AG und dem CLEARING-MITGLIED in Bezug auf EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf aus den CLEARING-VEREINBARUNGEN gemäß Anhang 1 und 2 der Grundlage dieser VEREINBARUNG und CLEARING-BEDINGUNGEN sowie (ii) alle zwischen dem CLEARING-MITGLIED und dem NICHT-CLEARING- CLEARING-MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN in Bezug auf KORRESPONDIERENDE EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf der Grundlage aus dieser VEREINBARUNG in Bezug auf TRANSAKTIONEN, die den jeweiligen NCM-BEZOGENEN TRANSAKTIONEN bzw. RK-BEZOGENEN TRANSAKTIONEN des CLEARING-MITGLIEDS entsprechen, stellen jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (jede solche Vereinbarung gemäß (i) und (ii) jeweils eine „GRUNDLAGENVEREINBARUNG“ und in Bezug auf jedes Paar korrespondierender GRUNDLAGENVEREINBARUNGEN eine „KORRESPONDIERENDE
2.2 Alle EINBEZOGENEN ANSPRÜCHE (wie in den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN definiertGrundlagenvereinbarung“), die auf der Grundlage einer GRUNDLAGENVEREINBARUNG entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen den Parteien der betreffenden GRUNDLAGENVEREINBARUNG; dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in den CLEARING- BEDINGUNGEN zur Beendigung einzelner EINBEZOGENER TRANSAKTIONEN) nur einheitlich beendet werden kann.
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Samples: Clearing Agreement
Rechtsverhältnisse. 2.1 Diese VEREINBARUNG regelt die zwischen der EUREX CLEARING AG, dem CLEARING- MITGLIED und dem NICHT-zusammen mit jeder weiteren CLEARING-MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN geltenden Bestimmungen sowie einerseits VEREINBARUNG in der den CLEARING-BEDINGUNGEN als Anhang 2 beigefügten Form regelt die zwischen der EUREX CLEARING AG und andererseits dem CLEARING-MITGLIED bzwgeltenden Bestimmungen in Bezug auf das CLEARING von NICHT-EINBEZOGENENEIGENTRANSAKTIONEN und ELEMENTARY OMNIBUS TRANSAKTIONEN. Alle zwischenJede der EUREX CLEARING AG und dem CLEARING- MITGLIEDfolgenden Vereinbarungen in Bezug auf NICHT-EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten gemäß dieser VEREINBARUNG oder jeder anderen CLEARING-MITGLIED und dem NICHTVEREINBARUNG in der den CLEARING-CLEARING- MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN geltenden Bestimmungen.
BEDINGUNGEN als Anhang 2 beigefügten Form stellennachstehenden Absätzen (i) – (ii) stellt eine gesonderte Vereinbarung dar (eine und wird nachfolgend als „GRUNDLAGENVEREINBARUNG“).“ bezeichnet): Alle NICHT-EINBEZOGENEN TRANSAKTIONEN (wie in den GRUND-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN definiert), die auf der Grundlage einer GRUNDLAGENVEREINBARUNG entstehen,(i) Die „Elementary Proprietary-Grundlagenvereinbarung“, die sämtliche zwischen der EUREX CLEARING AG und dem CLEARING-MITGLIED in Bezug auf EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN das CLEARING von EIGENTRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf der Grundlage gemäß dieser VEREINBARUNG und (ii) alle zwischen dem CLEARING-MITGLIED und dem NICHT-CLEARING- MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN in Bezug auf KORRESPONDIERENDE EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf der Grundlage dieser VEREINBARUNG stellen jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (jede solche Vereinbarung eine „GRUNDLAGENVEREINBARUNG“ und in Bezug auf jedes Paar korrespondierender GRUNDLAGENVEREINBARUNGEN eine „KORRESPONDIERENDE
2.2 Alle EINBEZOGENEN ANSPRÜCHE (wie in den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN definiert), die auf der Grundlage einer GRUNDLAGENVEREINBARUNG entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen den Parteien der betreffenden GRUNDLAGENVEREINBARUNG; dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in den CLEARING- BEDINGUNGEN zur Beendigung einzelner EINBEZOGENER TRANSAKTIONEN) nur einheitlich beendet werden kannumfasst.
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Samples: Clearing Bedingungen
Rechtsverhältnisse. 2.1 Diese VEREINBARUNG regelt die zwischen der EUREX CLEARING AG, dem CLEARING- CLEARING-MITGLIED und dem NICHT-CLEARING-MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN geltenden Bestimmungen sowie einerseits die zwischen der EUREX CLEARING AG und andererseits dem CLEARING-MITGLIED bzw. auf der einen Seite und dem CLEARING-MITGLIED und dem NICHT-CLEARING- MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN auf der anderen Seite geltenden Bestimmungen.
(i) Alle zwischen der EUREX CLEARING AG und dem CLEARING-MITGLIED in Bezug auf EINBEZOGENE ELEMENTARY OMNIBUS TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf aus den CLEARING- VEREINBARUNGEN gemäß Anhang 1 und 2 der Grundlage dieser VEREINBARUNG und CLEARING-BEDINGUNGEN sowie (ii) sofern nichts anderes zwischen dem Clearing-Mitglied und dem Nicht-Clearing-Mitglied/Registrierten Kunden vereinbart wurde, alle zwischen dem CLEARING-MITGLIED und dem NICHT-CLEARING- MITGLIED/REGISTRIERTEN KUNDEN in Bezug auf KORRESPONDIERENDE EINBEZOGENE TRANSAKTIONEN bestehenden Rechte und Pflichten auf der Grundlage aus dieser VEREINBARUNG in Bezug auf TRANSAKTIONEN, die den jeweiligen NCM-BEZOGENEN TRANSAKTIONEN bzw. RK- BEZOGENEN TRANSAKTIONEN des CLEARING-MITGLIEDS entsprechen, stellen jeweils eine gesonderte Vereinbarung dar (jede solche Vereinbarung gemäß (i) und (ii) jeweils eine „GRUNDLAGENVEREINBARUNG“ und in Bezug auf jedes Paar korrespondierender GRUNDLAGENVEREINBARUNGEN eine „KORRESPONDIERENDE
2.2 Alle EINBEZOGENEN ANSPRÜCHE (wie in den INDIVIDUAL-CLEARINGMODELL-BESTIMMUNGEN definiertGrundlagenvereinbarung“), die auf der Grundlage einer GRUNDLAGENVEREINBARUNG entstehen, bilden zusammen einen einheitlichen Vertrag zwischen den Parteien der betreffenden GRUNDLAGENVEREINBARUNG; dieser Vertrag stellt einen gesonderten Rahmenvertrag zwischen diesen Parteien dar, der (vorbehaltlich von Regelungen in den CLEARING- BEDINGUNGEN zur Beendigung einzelner EINBEZOGENER TRANSAKTIONEN) nur einheitlich beendet werden kann.. […]
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Samples: Clearing Bedingungen