Rechtswahl, Gerichtsstand, Erfüllungsort. Für die gesamte Geschäftsbeziehung zwischen der MEHRWERK und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts sowie der Vorschriften zum internationalen Privatrecht. Erfüllungsort und Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertrag sind der Sitz der MEHRWERK. MEHRWERK kann bei Rechtstreitigkeiten wahlweise auch den allgemeinen Gerichtsstand des Kunden wählen.
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