Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: - Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)
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Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Aus- schließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen Unternehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt ver- klagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: - • Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cashgirocard-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)) Stand 10.2020
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Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen Unternehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Anlage: - Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cashgirocard-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)
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Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen Unternehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: - Anlage • Zusätzliche Informationen zum ec-cash Autorisierungsentgelt • Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)Kreditwirtschaft, Stand 06/2016
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