Common use of Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache Clause in Contracts

Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: - Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)

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Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Aus- schließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen Unternehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt ver- klagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: - Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cashgirocard-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)) Stand 10.2020

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Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen Unternehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Anlage: - Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cashgirocard-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)

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Rechtswahl, Gerichtsstand und Sprache. Diese Bedingungen und ihre Anlagen unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Ausschließlicher Gerichtsstand für Auseinandersetzungen, die diese Bedingungen betreffen, ist Berlin. Ein beklagter Zahlungsdienstleister und das Unter- nehmen Unternehmen können auch an ihrem Geschäftssitz verklagt werden. Bei Übersetzungen ist jeweils die Fassung in deutscher Sprache verbindlich. Anlage: - Anlage • Zusätzliche Informationen zum ec-cash Autorisierungsentgelt • Technischer Anhang zu den Händlerbedingungen Technischer Anhang zu den Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft (Händlerbedingungen)Kreditwirtschaft, Stand 06/2016

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