Reinigungskosten. E3.14.1 Versichert sind in Ergänzung von Art. E1.2 auch Ansprüche Dritter für Kosten, welche durch die Verschmutzung von Sachen Dritter entstanden sind, sofern hierfür eine Spezialreinigung erfor- derlich ist. In Präzisierung von Art. E1.2.2 werden solche Ver- schmutzungen den Sachschäden gleichgestellt. Für Umweltbeeinträchtigungen richtet sich der Versiche- rungsschutz ausschliesslich nach den Bestimmungen in Art. E6 oder einer an deren Stelle tretende Vereinbarung. Wird die Reinigung von Versicherten selbst vorgenommen, er- streckt sich die Versicherung auf die Selbstkosten. E3.14.2 Nicht versichert sind in Ergänzung von Art. E7 Ansprüche wegen Reinigungskosten,
Reinigungskosten. Reinigungskosten werden ab 2,1% Besatz fällig und sind vom Verkäufer zu tragen. Besatz Abzug 2,1% bis 4,0% 3,00 €/to 4,1% bis 6,0% 6,00 €/to Ab 6,1% 9,00 €/to Der Verkäufer hat die QS-Kosten in Höhe von 0,39 €/to (Qualitätsanalyse- und Probenahmekosten, Rückstellmusterverwahrung) zu tragen. Es gelten zusätzlich die Zusatzbestimmungen zu den Einheitsbedingungen im Deutschen Getreidehandel für Handelsgeschäfte mit Braugerste, soweit diese unseren Einkaufs-, Qualitäts- und Aufkaufbedingungen nichtwidersprechen. Der Verkäufer garantiert die Sortenreinheit der durch Ihn angelieferten Rohware.
Reinigungskosten. Gemäß § 4 Abs. 7 der Allgemeinen Beförderungsbedingungen, können Reinigungs- kosten (siehe Anlage 1 Preistafel – Zusatzbestimmungen) erhoben werden.
Reinigungskosten. Bei Verunreinigung von Fahrzeugen, Betriebsanlagen oder Einrichtungen werden die vollen Reinigungskosten, mindestens jedoch 20,00 Euro erhoben. Die Reinigungskos- ten in Höhe von 20,00 Euro werden nicht erhoben, soweit der Fahrgast nachweist, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
Reinigungskosten a) für den großen Saal inklusive Küche pro Tag 55,00 €
Reinigungskosten. 8.1 Bei Verschmutzung der Räumlichkeiten über das normale Maß hinaus trägt der Kunde sämtliche damit verbundenen Reinigungskosten. Diese wird die TU Graz dem Kunden nach der Reinigung bekannt geben und gesondert in Rechnung stellen.
Reinigungskosten. Reinigungskosten werden ab 2,1% Schwarzbesatz fällig. Schwarzbesatz Abzug 2,1% bis 4,0% 3,00 €/to 4,1% bis 6,0% 6,00 €/to ab 6,1% 9,00 €/to Pauschal werden zusätzlich 2% über Schwarzbesatz abgezogen. Bei Schädlingsbefall werden 10,00 €/to und die dadurch anfallenden Mehrtransportkosten in Abzug gebracht werden. Zudem behält sich der Käufer vor, eine Neubewertung der Ware vorzunehmen bzw. die Ware zurückzuweisen und zu stoßen. Das Gleiche gilt für die Feststellung von tierischen Exkrementen. Falls Auswuchs analysiert bzw. festgestellt wird, behält sich der Käufer vor, eine Neubewertung der angelieferten Ware vorzunehmen bzw. die Ware zurückzuweisen und zu stoßen. QS-Kosten 0,30 €/to (Qualitätsanalyse- und Probenahmekosten, Rückstellmusterverwahrung) siehe I. Getreide 2) Trocknungskosten und Getreide 3) Trocknungsschwund Basis: 90% - Minimum 85,0% Abzug Je Zehntel Prozent weniger 0,20 €/to Basis: 2% - Maximum 5,0% Abzug Je Zehntel Prozent mehr 0,20 €/to Basis: 11,0% - Minimum 9,5% und Maximum 11,5% Abzug Je Zehntel Prozent mehr 1,50 €/to Durch die Analyse ermittelter Schwarzbesatz wird mengenmäßig 1:1,1 abgezogen. Falls Fusarien analysiert bzw. festgestellt werden, behält sich der Käufer vor, eine Neubewertung der gelieferten Ware vorzunehmen bzw. die Ware zurückzuweisen und zu stoßen.
Reinigungskosten. 1. Nach Beendigung der Veranstaltung hat der Veranstalter eine Grobreinigung der Halle einschließlich der Nebenräume (besenrein) vorzunehmen.
Reinigungskosten. Das Wohnmobil wird innen und außen gereinigt vom Vermieter bereitgestellt und ist in demselben Zustand wieder zurückzugeben (s.a. Ziffer 17). Gibt der Mieter dem Vermieter das Wohnmobil zurück, ohne vorher · das Fahrzeuginnere ausreichend gereinigt zu haben, berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung eine Pauschale von 150 EUR. · die Toilette und den Fäkaltank entleert und ausreichend gereinigt zu haben, berechnet der Vermieter dem Mieter für die Entsorgung und die Reinigung eine Pauschale von 100 EUR. · eine Außenreinigung durchgeführt zu haben, berechnet der Vermieter dem Mieter für die Reinigung eine Pauschale von 50 EUR.
Reinigungskosten. Reinigung bei Beauftragung der Gemeinde (unabhängig von der Größe der Saalmiete 35,00 € Reinigung durch Mieter (Putzmittel sind selbst zu stellen) 00,00 €