Reise-Assistance Musterklauseln

Reise-Assistance. Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen sowie Informationsdienste während des versicherten Zeitraums. Es werden Assistance- Leistungen im Rahmen der Themengebiete Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie zur Verfügung gestellt. Bei Krankheit, Unfall, Tod, Verlust von Zahlungsmitteln, Straf- verfolgung u. a. steht die Assistance unter einer zentralen Rufnummer 24 Stunden täglich zur Seite.
Reise-Assistance. AVB RAS 20 § 1 Wie helfen wir Ihnen bei Reiseabbruch und verspäteter Rückreise? § 2 Wie helfen wir Ihnen bei Verlust von Reise- Zahlungsmitteln und Reise-Dokumenten? § 3 Wie helfen wir Ihnen, wenn Sie verhaftet oder mit Haft bedroht werden? § 4 Wie helfen wir Ihnen außerdem vor und während der Reise?
Reise-Assistance. Kostenerstattung für Kinderbetreuung (§ 10, Nr. 1) Kostenerstattung für Tierunterbringung (§ 10, Nr. 5) Flugverspätungs-Versicherung (Travel-Delay-Versicherung) Kostenerstattung für Verpflegung und Hotelübernachtungen (§ 2, Nr. 1) Autoschutzbrief-Versicherung Versicherte Fahrzeuge (§ 2) Höhe der Kostenerstattung bei Panne oder Unfall (§ 3) Pannenhilfe inkl. der vom Pannenhilfsfahrzeug mitgeführten Kleinteile, Abschleppen und Einstellgebühren Höhe der Kostenerstattung für Rücktransport des Fahrzeuges oder bei Totalschaden (§ 4) Höhe der Kostenerstattung bei Ausfall des Fahrzeuges (§ 5) Höhe der Kostenerstattung bei Ausfall des Fahrers (§ 6) Kosten für einen durch die Assistance organisierten Ersatzfahrer ohne Begrenzung; Fahrzeugrückführung, Mehrkosten und Reisekosten bis zu € 1.500,–. Höhe der Versandkosten für den Ersatzschlüssel (§ 7) Immobilien-Assistance Versicherungssumme Selbstbehalts-Reduzierungs-Versicherung (CDW) Versicherungssumme (§ 1) Versicherte Fahrzeuge (§ 2)
Reise-Assistance. Bietet Hilfe bei persönlichen Notfällen sowie Informationsdienste während des ver- sicherten Zeitraums. Es werden Assistance-Leistungen im Rahmen der Themenge- biete Sicherheit, Mobilität, Geld und Behörden, Haus und Familie zur Verfügung gestellt. Bei Krankheit, Unfall, Tod, Verlust von Zahlungsmitteln, Strafverfolgung u. a. steht die Assistance unter einer zentralen Rufnummer 24 Stunden täglich zur Seite.
Reise-Assistance. (kurz: AVB RAS 14 KI) Hinweis: Die Allianz Partners Deutschland GmbH (nachstehend „Assistance“ genannt) ist mit der Durchführung der Dienstleistungen aus der Reise- und Gesundheits-Assistance beauftragt. § 1 Welche Dienste bietet AWP im Rahmen der Assistance?
Reise-Assistance. AVB AS 20 MR § 1 Welche Dienste bietet der Versicherer im Rahmen der Assistance?
Reise-Assistance. Leistung vor und während einer Reise
Reise-Assistance. 3.1. Verschiedene Informationen‌ Der Versicherer gibt dem Versicherten telefonisch Auskunft über eine Reise ins Ausland wie: - Devisen: Informationen zu den Wechselkursen; - Formalitäten für Visum, Reisepass und andere Ausweise; - Zollformalitäten; - Impfungen; - Zeitverschiebung; - Feiertage; - Klima und Kleidungstipps.
Reise-Assistance. Der Versicherungsschutz beginnt mit Antritt der Reise und endet mit Ende der Reise, längstens jedoch nach 62 Tagen ab Reiseantritt. Der Versicherungsschutz gilt weltweit. In Erweiterung des Pkt. 3.4 sind auch Reisen versichert, die beruflichen Zwecken dienen.
Reise-Assistance. A.7.1 Gegenstand der Assistance-Leistungen Die Barmenia wählt für die versicherten Assistance- leistungen einen spezialisierten Dienstleister aus, der die Beistandsleistungen für Notfälle, die der versicherten Person während der Reise zustoßen, im Auftrag des Versicherers erbringt. A.7.2 Verlust von Reisezahlungsmitteln und Reisedokumenten A.7.2.1 Reisezahlungsmittel Gerät die versicherte Person auf Grund von Dieb- stahl, Raub oder sonstigem Abhandenkommen ihrer Reisezahlungsmittel in eine finanzielle Notlage, so stellt der Versicherer den Kontakt zur Hausbank her.