Telemedizinische Assistance Musterklauseln

Telemedizinische Assistance der Inter Partner Assistance S.A., Direktion für Deutschland für Inhaber einer gültigen Sparda Mastercard Platinum.
Telemedizinische Assistance. Ihnen als Karteninhaber, sowie Ihrem mitreisenden in häuslicher Gemeinschaft lebenden Ehe-/Lebenspartner und Ihren sich in einer Vollzeitausbildung befindlichen und in dem Haushalt des Hauptkarteninhabers lebenden mitreisenden Kindern bis zum 18. Lebensjahr (nachfolgend insgesamt „begünstigte Personen“) steht weltweit auf Auslandsreisen die hier beschriebene Telemedi- zinische Assistance zu. Sollten Sie sich während Ihrer Reise unwohl fühlen, bieten wir Ihnen die Möglichkeit, mit einem von uns vermittelten Arzt über Ihre Symptome zu sprechen und, sofern möglich, eine Diagnose sowie eine Empfehlung zu den weiteren Schritten zu erhalten. Eine Beratung ist auf Englisch und Deutsch möglich. Auf Englisch kann eine Beratung rund um die Uhr erfolgen, auf Deutsch wochentags von 8 bis 21 Uhr. Sie können eine Konsultation telefonisch oder per App in Anspruch nehmen. Für eine telefonischen Konsultation rufen sie uns unter der in Teil B der allgemeinen Bedingungen angegebenen Telefonnummer an. Wir vereinbaren mit unserem Dienstleister einen Termin und informieren Sie über den Zeitpunkt, zu welchem Sie einen Anruf durch den Arzt erhalten werden. Im Falle einer Konsultation per App „Doctor Please!“ können Sie einen Termin direkt selbst vereinbaren. Wir lassen Ihnen einen entsprechenden Zugangscode zukommen. Sollte das Ergebnis der Konsultation sein, dass Sie weitere medizinische Betreuung benötigen, setzt sich unser medizinisches Team unter Umständen mit Ihnen in Verbindung. Die Leistung ist grundsätzlich beschränkt auf zwei Telekonsultationen (zwei Diagnosen) pro Reise.

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  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.

  • Einlagensicherung Die Ikano Bank unterliegt der staatlichen schwedischen Einlagensicherung „Riksgälden - Swedish National Debt Office“. Die Einlagensicherung durch Riksgälden schützt Einlagen bis zu einer Höhe von 100.000 Euro.

  • Mindestlohn 1. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, das Gesetz zur Regelung eines allgemeinen Mindestlohns (Mindestlohngesetz - MiLoG) zu beachten und den jeweils verbindlich vorgeschriebenen Mindestlohn zu zahlen. Die vorstehende Regelung gilt ebenfalls für vom Auftragnehmer eingesetzte Nachunternehmer und deren eingesetztes Personal.

  • Ausführung von Aufträgen Z 8. (1) Einen Auftrag, der seinem Inhalt nach typischerweise die Heranziehung eines Dritten erforderlich macht, erfüllt das Kreditinstitut durch Betrauung eines Dritten im eigenen Namen. Wählt das Kreditinstitut den Dritten aus, so haftet es für die sorgfältige Auswahl.

  • Prüfungen Sind für den Liefergegenstand Prüfungen vorgesehen, trägt der Lieferant die sachlichen und seine personellen Prüfkosten. Der Be- steller trägt seine personellen Prüfkosten. Der Lieferant hat dem Besteller die Prüfbereitschaft mindestens eine Woche vor dem für die Prüfung vorgesehenen Termin verbindlich anzuzeigen. Der Lie- ferant hat zudem mit dem Besteller einen Prüftermin zu vereinba- ren. Wird zu diesem Termin der Liefergegenstand nicht vorgestellt, so gehen die personellen Prüfkosten des Bestellers zu Lasten des Lieferanten. Sind infolge festgestellter Mängel wiederholte oder weitere Prüfungen erforderlich, so trägt der Lieferant hierfür alle sachlichen und personellen Kosten. Für die Werkstoffnachweise der Vormaterialien trägt der Lieferant die sachlichen und personel- len Kosten.

  • Berechnung 1. Für ein unvollständiges Arbeitsjahr sind die Ferien entsprechend der Dauer des Arbeitsverhältnisses zu gewähren.

  • Aufrechnung und Zurückbehaltung Der Besteller darf nur mit einer unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderung aufrechnen. Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Besteller nur gestattet, wenn es auf demselben Vertragsverhältnis beruht; diese Beschränkung findet keine Anwendung, wenn die Gegenansprüche des Bestellers unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Ein Befriedigungsrecht nach § 371 HGB steht dem Kunden nicht zu.

  • Rechnungslegung und Zahlung (Zu 8.3 und 8.4 der ÖNORM B 2110)

  • Brandschutz F.1 Der Brandschutz im Gebäude ist ein wichtiges Erfordernis. Der Mieter ist verpflichtet, sich nach seinem Einzug über die Brandschutzvorkeh- rungen, Fluchtwege und Alarmierungsmöglichkeiten zu informieren und sich so zu verhalten, dass Bränden vorgebeugt wird. Einzelheiten können den entsprechenden Aushängen und Hinweisen entnommen werden.

  • Stimmrechte Mit den Anteilscheinen sind keine Stimmrechte verbunden.