Rentenzahlung. Dauernde Folgen des Oberschenkelhalsbruchs werden bei der Bemessung des Invaliditätsgrades gemäß Ziffer 2.1 der vertraglich vereinbarten Allgemeine Unfallversicherungs-Bedingungen mit einbezogen. Eine Leistungskürzung gemäß Ziffer 3 erfolgt nicht.
Rentenzahlung. Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir lebenslang jeweils zu Beginn eines Monats eine Rente in gleichbleibender Höhe. Der bei Vertragsabschluss verein- barte Rentenbeginn darf nicht vor Vollendung Ihres 62. Le- bensjahres liegen.
Rentenzahlung. Wir zahlen die Rente, solange der zum Todeszeitpunkt lebende versorgungsberechtigte Angehörige im Sinne von Ziffer 3.1 Absatz 1 lebt. Wenn versorgungsberechtigte Angehörige im Sinne von Zif- fer 3.1 Absatz 1 die Kinder oder die Enkelkinder sind, zahlen wir ei- ne Rente in gleicher Höhe an jedes versorgungsberechtigte Kind oder Enkelkind. Wir erbringen die Rente, solange die Anforderun- gen des § 32 Absatz 3 und Absatz 4 Satz 1 Nr. 1 - 3 Einkommen- steuergesetz (EStG) erfüllt sind, längstens bis das Kind oder das Enkelkind das 25. Lebensjahr vollendet hat. Wir zahlen die Rente monatlich, jeweils am 1. →Bankarbeitstag eines Monats nach den vereinbarten Fälligkeitsterminen. Wenn die monatliche Rente weniger als 50 EUR beträgt, können wir 3 Mo- natsrenten zu einer Auszahlung zusammenfassen.
Rentenzahlung. Erlebt die versicherte Person den vereinbarten Renten- zahlungsbeginn, zahlen wir – sofern der Mindestbetrag gemäß Nr. 7 erreicht wird – ab Rentenbeginn eine Rente lebenslang – je nach vereinbarter Rentenzahlungsweise – jährlich, halbjährlich, vierteljährlich oder monatlich an den vereinbarten Fälligkeitstagen. Die Höhe der Rente ist von dem am Stichtag (vgl. Nr. 16) ermittelten Wert der Ihrer Versicherung gutgeschriebenen Fondsanteile bei Beginn der Rentenzahlung und – bei Vereinbarung einer Garantieleistung (vgl. § 2 Nr. 1) – vom Garantieguthaben (vgl. Nr. 4) abhängig. Zur Ermittlung der Rentenhöhe siehe Nr. 6.
Rentenzahlung. Ab dem vereinbarten Rentenbeginn zahlen wir die vereinbarte Rente. Die Rente ist als Monats- rente vereinbart. Wir zahlen alle Monatsrenten eines Jahres in einem Betrag in der Mitte des Versicherungsjahres.
Rentenzahlung. Wenn die versicherte Person↑ den Beginn der Rentenzahlung erlebt, zahlen wir die nach Absatz (2) bis (6) ermittelte Xxxxx, solange die versicherte Person lebt. Wir zahlen die Rente monatlich an den vereinbar- ten Fälligkeitstagen (zum Ersten eines jeden Monats). Die Jahresrente muss einen Mindestbetrag von 300 € erreichen.
Rentenzahlung. Erleben Sie den vereinbarten Rentenbeginn, zahlen wir lebenslang jeweils zu Beginn eines Monats eine Rente in gleich bleibender Höhe. Der bei Vertragsabschluss verein- barte Rentenbeginn darf nicht vor Vollendung Ihres 62. Le- bensjahres liegen. Die Höhe der Rente ergibt sich aus - dem Wert der Versicherung gemäß Absatz 1 bei Renten- beginn und - dem zum Rentenbeginn berechneten Rentenfaktor ge- mäß Absatz 5. Stichtag für die Ermittlung der Anteilwerte ist der letzte Bör- sentag vor dem Rentenbeginn. Sollte diese Rente kleiner sein als die im Versicherungs- schein genannte Mindestrente, zahlen wir die Mindestrente. Die Mindestrente berechnen wir bei Vertragsbeginn nach den anerkannten Regeln der Versicherungsmathematik auf Basis des garantierten Mindestbetrags (Absatz 2) mit der Sterbetafel „DAV 2004 R“ und einem Zins von 0,9 %. Da der Rentenfaktor erst bei Rentenbeginn ermittelt wird, haben Sie vor Rentenbeginn über die Mindestrente hinaus keine Garantie zur Rentenhöhe. Das bedeutet insbeson- dere: Auch wenn der Wert der Versicherung zum Rentenbe- ginn den garantierten Mindestbetrag deutlich übersteigt, ist es möglich, dass nur die garantierte Mindestrente zur Aus- zahlung kommt. Die Höhe der Rente ist während der gesamten Rentenzah- lungsdauer garantiert.
Rentenzahlung. Wenn der Versicherungsnehmer bzw. Mitversicherungsnehmer infolge veränderter Verhältnisse das Recht erlangen, die Aufhebung oder Minderung einer zu zahlenden Rente zu fordern, so ist er verpflichtet, dieses Recht auf seinen Namen vom Versicherer ausüben zu lassen. Pkt. 7.2.3. und 7.2.5. finden entsprechende Anwendung.
Rentenzahlung. Wird nach Ziffer 1.2.1 Rente gezahlt, werden an Stelle einer Kapitalleistung von jeweils 1.000,00 € die folgenden Jahresrentenbeträge gezahlt. Der Jahresrentenbetrag richtet sich nach dem am Unfalltag vollendeten Lebensjahr der versicherten Person. Alter Betrag der Jahresrente in Euro Männer Frauen 65 83,28 68,94 66 86,09 70,99 67 89,07 73,17 68 92,26 78,03 69 95,69 80,77 70 99,39 83,75 71 103,40 86,98 72 107,72 90,51 73 112,40 94,33 74 122,70 98,46 75 und darüber 128,34 102,92 Die Rente wird rückwirkend ab Beginn des Monats gezahlt, in dem sich der Unfall ereignet hat, bis zum Ende des Monats, in dem die versicherte Person stirbt. Die Rente wird monatlich im Voraus gezahlt.
Rentenzahlung. Elips Life kann deshalb während einer Pandemie die Todesfallleis- tungen vorübergehend als monatlich vorschüssige Renten aus- richten.