Common use of Repräsentantenklausel Clause in Contracts

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind ∙ die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), ∙ die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), ∙ die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), ∙ die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), ∙ die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), ∙ die Inhaber (bei Einzelfirmen), ∙ bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, ∙ der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.

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Samples: Insurance Application, Insurance Application, Insurance Agreement

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager, ,bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.

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Samples: Insurance Application Model, Insurance Agreement, Insurance Agreement

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.

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Samples: Insurance Agreement, Insurance Agreement

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.

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Samples: Professions by Hiscox

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager, ,bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.

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Samples: Professions by Hiscox

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.z. B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.

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Samples: Betriebs Und Vermögensschaden Haftpflichtversicherung