Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − die Inhaber (bei Einzelfirmen), − bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.
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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at
Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − ∙ die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − ∙ die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − ∙ die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − ∙ die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − ∙ die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − ∙ die Inhaber (bei Einzelfirmen), − ∙ bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − ∙ der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.
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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen
Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − die Inhaber (bei Einzelfirmen), − bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.
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Samples: www.alt-partner.at, www.alt-partner.at
Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − – die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − – die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − – die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − – die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − – die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − – die Inhaber (bei Einzelfirmen), − – bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − – der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.
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Samples: www.kuv24-media.de
Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − die Inhaber (bei Einzelfirmen), − bei anderen Unternehmensformen (z.z. B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, − bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.
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Samples: refactoring.vvs-gmbh.de
Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − – die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − – die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − – die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − – die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − – die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − – die Inhaber (bei Einzelfirmen), − – bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − – der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, – bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.
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Samples: www.kuv24-media.de