Common use of Repräsentantenklausel Clause in Contracts

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − die Inhaber (bei Einzelfirmen), − bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, www.alt-partner.at

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung, Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.

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Samples: www.alt-partner.at, www.alt-partner.at

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- Personenkreis.

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Samples: www.kuv24-media.de

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind − die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), − die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), − die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), − die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), − die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), − die Inhaber (bei Einzelfirmen), − bei anderen Unternehmensformen (z.z. B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, − der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, − bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.

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Samples: refactoring.vvs-gmbh.de

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), die Inhaber (bei Einzelfirmen), bei anderen Unternehmensformen (z.B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, der Leiter der Rechtsabteilung sowie angestellte Risk-Manager,, – bei ausländischen Firmen der dem Vorstehenden entsprechende- entsprechende Personenkreis.

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Samples: www.kuv24-media.de