Common use of Repräsentantenklausel Clause in Contracts

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind • die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), • die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), • die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), • die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), • die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), • die Inhaber (bei Einzelfirmen), • bei anderen Unternehmensformen (z. B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften berufenen obersten Vertretungsorgane, • bei ausländischen Unternehmen der dem Vorstehenden entsprechende Personenkreis. Soweit es auf das Verhalten, das Verschulden, das Bewusstsein, die Kenntnis oder fahr- lässig fehlende Kenntnis der versicherten Gesellschaften ankommt, ist nur das Verhalten, das Verschulden, das Bewusstsein, die Kenntnis oder fahrlässig fehlende Kenntnis der Repräsentanten entscheidend.

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Samples: Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufs /Vermögensschadenhaftpflichtversicherung, Jahresnettobeitrag Basis Modul Berufshaftpflicht (Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung), Jahresnettobeitrag Basis Modul Vermögensschadenhaftpflicht Versicherung

Repräsentantenklausel. Repräsentanten im Sinne des Vertrages sind • die Mitglieder des Vorstandes (bei Aktiengesellschaften), • die Geschäftsführer (bei Gesellschaften mit beschränkter Haftung), • die Komplementäre (bei Kommanditgesellschaften), • die Gesellschafter (bei offenen Handelsgesellschaften), • die Gesellschafter (bei Gesellschaften bürgerlichen Rechts), • die Inhaber (bei Einzelfirmen), • bei anderen Unternehmensformen (z. B. Genossenschaften, Verbänden, Vereinen, Körperschaften des öffentlichen Rechts, Kommunen) die nach den gesetzlichen Vorschriften Vorschrif- ten berufenen obersten Vertretungsorgane, • die Leiter der Rechtsabteilung, der IT-Abteilung sowie des Risiko-Managements, • bei ausländischen Unternehmen der dem Vorstehenden entsprechende Personenkreis. Soweit es auf das Verhalten, das Verschulden, das Bewusstsein, die Kenntnis oder fahr- lässig fehlende Kenntnis der versicherten Gesellschaften ankommt, ist nur das Verhalten, das Verschulden, das Bewusstsein, die Kenntnis oder fahrlässig fehlende Kenntnis der Repräsentanten Repräsent- anten entscheidend.

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Samples: Jahresnettobeitrag Zusatzbaustein Eigenschäden Aus Druckaufträgen, www.kuv24-media.de