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Offerten Musterklauseln

Offerten. Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Berechnung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich be- zeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse des Druckers sind alle Offerten und Auftrags- bestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Offerten. Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Bearbeitung geeigneten Unterlagen und Daten, sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die auf Grund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfolgen, haben stets unverbindlichen Richtpreis-Charakter. Für unbefris- tete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Offerten. 3.1. Die Offerten von H2D electronic ag erfolgen freibleibend. Preise und Termine sind erst nach schriftlicher Auftragsbestätigung durch H2D electronic ag verbindlich. H2D electronic ag behält das Eigentums- und Urheberrecht an allen Unterlagen, die dem Auftraggeber übergeben werden. Diese Unterlagen dürfen weder ganz, noch teilweise Dritten zugänglich gemacht werden. 3.2. Die von H2D electronic ag ausgearbeiteten Preiskalkulationen basieren auf den vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Unterlagen. Soweit der Auftraggeber keine klaren Spezifikationen vorgibt, ist H2D electronic ag in der Xxxx der äquivalenten Teile frei. 3.3. Der Auftraggeber hat H2D electronic ag bereits in der Offertphase auf die gesetzlichen, behördlichen und anderen Vorschriften aufmerksam zu machen, die bei der Erfüllung des Vertrages zu beachten sind.
Offerten. Offerten von Ricoh sind unter Vorbehalt von Ziff. 34 (Technische Unterlagen) und Ziff. 7 (Xxxxxx und Gebühren) während der in der Offerte genannten Annahmefrist ver- bindlich.
Offerten. Die Offerten von Jenny Science AG sind ein Monat ab Angebotsdatum gültig, der Zwischenverkauf bleibt jedoch vorbehalten.
Offerten. Ohne anderslautende Angaben beruhen die Preisberechnungen in den Offerten auf vollständigen, zur Be- rechnung geeigneten Unterlagen und Daten sowie verbindlichen, unmissverständlich bezeichneten Inhalts-, Stand- und Massangaben. Angebote, die aufgrund ungenauer oder noch nicht vorliegender Unterlagen erfol- gen, haben nur unverbindlichen Richtpreischarakter. Im Interesse des Druckers sind alle Offerten und Auftrags- bestätigungen schriftlich abzugeben. Für unbefristete Offerten erlischt die Preisbindung nach 90 Tagen.
Offerten. Offert- und Katalogpreise sind freibleibend und können ohne vorherige Bekanntgabe geändert werden. Angebote, die auf offensichtlichem Irrtum basieren, können korrigiert werden. Angebote, die aufgrund ungenauer Vorlagen erfolgen, gelten als Richtofferten. Mündliche oder telefonische Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Wegmüller AG. Technische Produkteigenschaften und Angaben über Materialquali- täten sind erst verbindlich, wenn diese durch die Wegmüller AG ausdrücklich bestätigt worden sind. Nur der Wortlaut durch die Wegmüller AG aus- gefertigter und unterzeichneter schriftlicher Offerten/Auftragsbestätigungen ist verbindlich. Offerten sind zwei Monate gültig.
Offerten. 3.1 Eine Offerte des Anwenders ist eine Aufforderung zur Unterbreitung eines unverbindlichen Angebots. 3.2 Sollte eine Offerte jedoch als verbindliches Angebot angesehen werden oder betrachtet werden können, so gilt dieses gleichwohl als unverbindlich, auch wenn es sich um eine Offerte mit zeitlicher Bindung handelt oder sonst wie aus dem Angebot hervorgeht, dass dieses unwiderruflich ist. 3.3 Falls das in der Offerte enthaltene Angebot nicht unverbindlich ist, so hat dieses eine Geltungsdauer von zwei Wochen, es sei denn, der Anwender hat in der Offerte ausdrücklich etwas anderes angegeben. 3.4 Obwohl der Anwender bei der Angebotsabgabe größte Sorgfalt verwenden wird, auch in Bezug auf Preislisten, Broschüren und sonstige Unterlagen, die auf irgendwelche (zukünftige) Rechtsverhältnisse zwischen dem Anwender und der Gegenpartei hindeuten könnten, können die letztendlich auszuführenden Arbeiten bzw. die Kosten davon abweichen; Satz- und Druckfehler behält sich der Anwender ebenfalls vor. Der Anwender haftet auch nicht für die Richtigkeit und Vollständigkeit der darin genannten Angaben, es sei denn, es wurde ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart.
Offerten. Die Zugwerk AG erstellt Ihre Offerten auf der Grundlage eines Briefings sowie der ihr überlassenen Daten und Informationen des Auftraggebers. Die Offerten enthalten Richtpreise für die Dienstleistungen, welche zum Zeitpunkt der Offertstellung bekannt waren. Bei unvorhergesehenem Arbeitsaufwand und zusätzlichen Leistungen können die Kosten von den in der Offerte erwähnten Preisen abweichen. Die Offerten verlieren ihre Gültigkeit sechs Wochen nach Erstellung. Verbindlich sind die von der Zugwerk AG angegebenen Preise und Tarife.
Offerten. 1. Sofern nicht anders angegeben, sind Offerten von DS unverbindlich und gelten 30 Tage. Verträge kommen durch Aufgabe eines schriftlichen (ein- schließlich per Fax oder auf elektronischem Weg) oder mündlichen (telefonischen) Auftrags und die schriftliche Annahme dieses Auftrags durch DS zustande. 2. Sollte die Annahme von der Offerte abweichen, ist DS daran nicht gebunden. Der Vertrag kommt dann nicht gemäß dieser abweichenden Annahme zustande, es sei denn, dass DS anderes angibt. 3. Zusammengesetzte Preisangaben verpflichten DS nicht zur Durchführung eines Teils eines Auftrags zu einem entsprechenden Teil der Preisangabe. Offerten gelten nicht automatisch für zukünftige Aufträge. 4. Angaben über Modell, Gewicht, Abmessung, Funktion, Leistung oder andere Eigenschaften von Geräten und andere technische Daten gelten annähernd und verpflichten DS nur, wenn diese vereinbart worden sind.