RESOLUTIONS Musterklauseln

RESOLUTIONS. (1) Resolutions of the Management Board shall generally be passed in meetings. At the request of a member of the Manage- ment Board, the meetings of the Man- agement Board may also be held in the form of a telephone conference or by other electronic means of communica- tion (especially by video conference) and individual members of the Management Board may be connected to the meet- ings via telephone or by other electronic means of communication (especially by video link) if no member of the Manage- ment Board objects to this procedure without undue delay; in such cases res- olutions may also be passed by way of the telephone conference or by other electronic means of communication (es- pecially by video conference).
RESOLUTIONS. (1) Der Vorstand beschließt in der Re- gel in Sitzungen. Auf Antrag eines Vorstandsmitglieds können Sitzun- gen auch in Form einer Telefonkon- ferenz oder mittels sonstiger elekt- ronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Videokonferenz) ab- gehalten und einzelne Vorstands- mitglieder telefonisch oder mittels sonstiger elektronischer Kommuni- kationsmittel (insbesondere Video- übertragung) zugeschaltet werden, wenn kein Vorstandsmitglied die- sem Verfahren unverzüglich wider- spricht; in diesen Fällen kann die Beschlussfassung im Wege der Te- lefonkonferenz oder mittels sonsti- ger elektronischer Kommunikati- onsmittel (insbesondere Video- übertragung) erfolgen.
RESOLUTIONS. (1) Resolutions of the Management Board shall generally be passed in meetings. At the request of a member of the Man- agement Board, the meetings of the Management Board may also be held in the form of a telephone conference or by other electronic means of communication (especially by video conference) and tel (insbesondere Videoübertragung) zuge- schaltet werden, wenn kein Mitglied des Vor- standes diesem Verfahren unverzüglich widerspricht; in diesen Fällen kann die Be- schlussfassung im Wege der Telefonkonfe- renz oder mittels sonstiger elektronischer Kommunikationsmittel (insbesondere Video- übertragung) erfolgen.
RESOLUTIONS. Subject to Article 6 of the Articles of Association, each share entitles to one vote. Each shareholder may be represented by the Independent Proxy or any other person who needs not to be a shareholder. The Board of Directors issues regulations on the procedures of participation and representation at the General Meeting of Shareholders. The Person chairing the General Meeting of Shareholders decides whether a proxy is acceptable or not. The General Meeting of Shareholders shall pass its resolutions and carry out its elections with the simple majority of the votes cast, to the extent that neither the law nor the Articles of Association provide otherwise. Abstentions, empty votes and invalid votes will not be taken into account for the calculation of the required majority. The members of the Board of the Directors and the members of the Compensation Committee are elected individually. Der/die Vorsitzende kann, sofern seiner/ihrer Meinung nach Zweifel am Abstimmungs- respektive Wahlergebnis bestehen, die Art der Abstimmung oder Xxxx ändern. In diesem Fall gilt die vorausgegangene Abstimmung oder Xxxx als nicht geschehen.
RESOLUTIONS. (1) The Shareholders' Meeting shall pass its resolutions by a simple majority of the votes cast, unless different majority requirements have been prescribed by the law or by the present Articles of Association.
RESOLUTIONS. (1) Beschlüsse des Aufsichtsrats werden in der Regel in Präsenzsitzungen gefasst. Es ist jedoch, vorbehaltlich einer entsprechenden Festlegung durch den Vorsitzenden des Aufsichtsrats, zulässig, Sitzungen des Aufsichtsrats in Form einer Video- oder Telefonkonferenz abzuhalten oder einzelne Aufsichtsratsmitglieder im Wege der Videoübertragung oder telefonisch zuzuschalten und in diesen Fällen auch die Beschlussfassung oder Stimmabgabe per Videokonferenz bzw. Videoübertragung oder telefonisch vorzunehmen. Abwesende bzw. nicht an der Konferenzschaltung teilnehmende oder zugeschaltete Aufsichtsratsmitglieder können auch dadurch an der Beschlussfassung des Aufsichtsrats teilnehmen, dass sie schriftliche Stimmabgaben durch ein anderes Aufsichtsratsmitglied überreichen lassen. Darüber hinaus
RESOLUTIONS. (1) Resolutions of the Management Board shall generally be passed in meetings. At the request of a member of the Man- agement Board, the meetings of the Management Board may also be held in the form of a telephone conference or by other electronic means of communication (especially by video conference) and individual members of the Management Board may be connected to the meetings via telephone or by other electronic means of communication (especially by video link) if no member of the Manage- ment Board objects to this procedure without undue delay; in such cases reso- lutions may also be passed by way of the telephone conference or by other elec- tronic means of communication (espe- Deutsche Fassung English Translation
RESOLUTIONS. 5.7.1 Every share registered with voting rights in the Share Register of the Corporation shall be entitled to one vote.

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