Rettungs- und Bergungskosten. Mitversichert sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Bergung oder Rettung des vom Versicherungsvertrag umfassten Pferdes aus einer Notlage aufbringen muss. Die Höchstersatzleistung/ Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/ Nachtrag zu entnehmen.
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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, R+v Privatkunden Verbraucherinformation
Rettungs- und Bergungskosten. Mitversichert sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Bergung oder Rettung des vom Versicherungsvertrag umfassten Pferdes aus einer Notlage aufbringen muss. Die Höchstersatzleistung/ Höchstersatzleistung/Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/ Nachtrag zu entnehmen.
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Rettungs- und Bergungskosten. Mitversichert sind Aufwendungen, die der Versicherungsnehmer zur Bergung oder Rettung des vom Versicherungsvertrag umfassten Pferdes aus einer Notlage aufbringen muss. Die Höchstersatzleistung/ Höchstersatzleistung oder Selbstbeteiligung je Versicherungsfall ist dem Versicherungsschein/ Versicherungsschein oder Nachtrag zu entnehmen.
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