Common use of Risikobegrenzungen Clause in Contracts

Risikobegrenzungen. Nicht versichert ist die Haftpflicht G.3.1 wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer in Obhut genommenen Reittieren (Pensionstieren); G.3.2 aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen/entgeltlichen Verleih von Reittieren an Dritte, auch Reitvereine/Reitschulen; G.3.3 der den Reitunterricht erteilenden Personen/Reitlehrer; G.3.4 wegen Schäden aus einer Verwendung der Reittiere, die nicht in der Wagnisbeschreibung genannt ist; G.3.5 aus dem Reiten von (siehe Wagnisbeschreibung) - Zuchtstuten, - Gnadenbrotpferden, - Fohlen bis drei Jahren und - Zugtieren; G.3.6 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten und wegen Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation, Condorprivatschutz Insurance Policy, R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Risikobegrenzungen. Nicht versichert ist die Haftpflicht G.3.1 wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer in Obhut genommenen Reittieren (Pensionstieren); G.3.2 aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen/entgeltlichen Verleih von Reittieren an Dritte, auch Reitvereine/Reitschulen; G.3.3 der den Reitunterricht erteilenden Personen/Reitlehrer; G.3.4 wegen Schäden aus einer Verwendung der Reittiere, die nicht in der Wagnisbeschreibung genannt ist; G.3.5 aus dem Reiten von (siehe Wagnisbeschreibung) - Zuchtstuten, - Gnadenbrotpferden, - Fohlen bis drei Jahren und - Zugtieren; G.3.6 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten und wegen Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt, sofern nicht besonders vereinbart (siehe Versicherungsschein/Nachtrag).

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation

Risikobegrenzungen. Nicht versichert ist die Haftpflicht G.3.1 wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer in Obhut genommenen Reittieren (Pensionstieren); G.3.2 aus der Vermietung oder dem gewerbsmäßigen/gewerbsmäßigen / entgeltlichen Verleih von Reittieren an Dritte, auch Reitvereine/Reitvereine / Reitschulen; G.3.3 der den Reitunterricht erteilenden Personen/Personen / Reitlehrer; G.3.4 wegen Schäden aus einer Verwendung der Reittiere, die nicht in der Wagnisbeschreibung genannt ist; G.3.5 aus dem Reiten von (siehe Wagnisbeschreibung) - Zuchtstuten, - Gnadenbrotpferden, - Fohlen bis drei Jahren und - Zugtieren; G.3.6 Nicht versichert sind Haftpflichtansprüche aus dem Besitz von Kutschen, Planwagen oder Schlitten und wegen Schäden, deren Ursache in der Konstruktion und/oder Mangelhaftigkeit der Kutschen, Planwagen oder Schlitten liegt.

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Samples: R+v Privatkunden Verbraucherinformation