Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung Musterklauseln

Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung. 4.1.1 Für den Umfang der Leistung des Versicherers gemäß Ziffer II bilden die zur Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarten Versiche- rungssummen die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. 4.1.2 Für den Umfang der Leistung des Versicherers gemäß Ziffer III bildet die zur Haftpflichtversicherung vertraglich vereinbarte Versicherungs- summe für Sachschäden die Höchstgrenze bei jedem Versicherungsfall. Diese Versicherungssumme bildet auch die Höchstersatzleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres. 4.1.3 Die Kosten für die Ausgleichssanierung Ziffer III, 5.1.3 werden im Rah- men der vereinbarten Versicherungssumme und der Jahreshöchster- satzleistung bis zu einem Gesamtbetrag von 000.000 €, pro Versiche- rungsjahr jedoch nur 000.000 €, ersetzt. 4.1.4 Der Versicherungsschutz für neue Risiken zu Xxxxxx XXX ist von ihrer Entstehung bis zur Einigung i. S. von Ziff. III 8.2.2 auf den Betrag von 000.000 € begrenzt, sofern nicht im Versicherungsschein eine abwei- chende Versicherungssumme festgesetzt wird. 4.1.5 Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalls gemäß Ziffer III.9 werden im Rahmen der vereinbarten Versicherungssumme und der Jahreshöchstersatzleistungen bis zu einem Gesamtbetrag von 000.000€ je Störung des Betriebes oder behördlicher Anordnung, pro Versicherungsjahr jedoch nur 000.000 € ersetzt. 4.1.6 Beruht ein Schaden gemäß dieser Bedingungen auf derselben Ursache wie ein Schadenereignis im Sinne der Ziffer 1.1 Abs.2 AHB und steht er mit diesem in einem engen zeitlichen Zusammenhang, so ist die Höchstersatzleistung des Versicherers für den Schaden gemäß die- ser Bedingungen und für das Schadenereignis im Sinne von Ziffer 1.1 Abs.2 AHB insgesamt auf die zur Haftpflichtver-sicherung vertraglich vereinbarten Versicherungssummen begrenzt.
Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung. Für den Umfang der Leistungen des Versicherers unter 4.1 ist die im Versicherungsschein jeweils angegebene Versicherungssumme der Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Sofern besonders vereinbart, steht für die unter 4.1 genannte Freistellung von Schadenersatzverpflichtungen die aus dem Versicherungsschein und seinen Nachträgen ersichtliche Versicherungssumme für die Aufsichtsorgane gesondert zur Verfügung. Sofern die, über den gegenständlichen Vertrag sowie gegebenenfalls anderweit bestehende Versicherungsverträge bei demselben Versicherer, für die Freistellung von berechtigten Schadenersatzverpflichtungen vereinbarte Versicherungssumme einer Versicherungsperiode aufgrund Zahlung vollständig oder teilweise ausgeschöpft ist, hat die Versicherungsnehmerin das Recht, innerhalb von drei Monaten, beginnend mit der Anweisung der Zahlung oder der Reservierung durch den Versicherer, diese Versicherungssumme einmalig gegen einen Prämienzuschlag in Höhe von 150% der letzten Jahresprämie, bei teilweiser Ausschöpfung anteilig, wieder vollständig auffüllen zu lassen. Eine Rückerstattung der Prämie findet, auch anteilig, nicht statt. Der wiederaufgefüllte Betrag der Versicherungssumme steht ausschließlich den versicherten Personen und für den Fall zur Verfügung, dass eine Freistellung durch die Versicherungsnehmerin (siehe 8.) unzulässig ist. Der wiederaufgefüllte Betrag der Versicherungssumme steht hingegen nicht zur Verfügung für Haftpflichtansprüche, deren Versicherungsfall oder Versicherungsfallmeldung selbst die Wiederauffüllung veranlasst hatte oder die mit diesem Haftpflichtanspruch einen Serienschaden (siehe 4.2) bilden, sowie für Haftpflichtansprüche, die auf zum Zeitpunkt der Wiederauffüllung bereits bekannten Pflichtverletzungen beruhen. Die Wiederauffüllung führt in keinem Fall zu einer Erhöhung der Ersatzleistung je Versicherungsfall (siehe Absatz 1). Eine Wiederauffüllung der Versicherungssumme ist nicht möglich nach Beantragung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen der Versicherungsnehmerin oder eines mitversicherten Unternehmens, bei Vereinbarung einer den Faktor 1 übersteigenden Jahreshöchstersatzleistung, sowie im Rahmen der vorläufigen Deckung. Die Wiederauffüllung ist innerhalb einer Versicherungsperiode nur einmal möglich. Für die Nachmeldeperiode (siehe 3.2, Absatz 1) gilt dies sinngemäß.
Versicherungssumme, Jahreshöchstersatzleistung. Für den Umfang der Leistung des Versicherers ist die im Versicherungsschein angegebene Versicherungssumme der Höchstbetrag für jeden Versicherungsfall und für alle während eines Versicherungsjahres eingetretenen Versicherungsfälle zusammen. Kosten (Teil B) sind darin inbegriffen.

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