Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere dann, wenn die Sterblichkeit und die Lebenserwartung niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen. In diesem Fall müssen wir weniger Renten oder weniger Leistungen für Todesfälle (sofern vereinbart) zahlen als ursprünglich angenommen und können daher die Versicherungsnehmer an dem entste- henden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverord- nung (§ 4 Absatz (4)) grundsätzlich zu mindestens 90 % beteiligt.
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Risikoergebnis. Weitere Überschüsse entstehen insbesondere dann, wenn die Sterblichkeit und die Lebenserwartung niedriger sind als bei der Tarifkalkulation angenommen. In diesem Fall müssen wir weniger Renten oder weniger Leistungen für Todesfälle Todesfäl- le (sofern vereinbart) zahlen als ursprünglich angenommen und können daher die Versicherungsnehmer an dem entste- henden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverord- nung Mindestzuführungsver- ordnung (§ 4 Absatz (4)) grundsätzlich zu mindestens 90 % beteiligt.
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