Risikoergebnis. In der Risikolebensversicherung hängt die Höhe der Überschüsse vor allem von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Risikoüberschüsse entstehen, wenn sich die Aufwendungen für das Todesfallrisiko günstiger entwickeln, als wir in den Tarif eingerechnet haben. Das bedeutet, wir müssen weniger Leistungen wegen Todesfäl- len zahlen, als ursprünglich angenommen. Nach der aktuell geltenden Mindestzuführungsverordnung werden die Versicherungsnehmer grundsätzlich zu mindestens 90 % am positiven Risikoergebnis beteiligt.
Appears in 2 contracts
Samples: Einlösungsbeitrag, Einlösungsbeitrag
Risikoergebnis. In der Risikolebensversicherung hängt die Höhe der Überschüsse vor allem von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Risikoüberschüsse entstehen, wenn sich die Aufwendungen für das Todesfallrisiko günstiger entwickeln, als wir sie in den Tarif eingerechnet haben. Das bedeutet, wir müssen weniger Leistungen wegen Todesfäl- len Todes- fällen zahlen, als ursprünglich angenommen. Nach der aktuell geltenden Mindestzuführungsverordnung werden die Versicherungsnehmer grundsätzlich zu mindestens 90 % am positiven Risikoergebnis beteiligt.
Appears in 2 contracts
Samples: Einlösungsbeitrag, Einlösungsbeitrag
Risikoergebnis. In der Risikolebensversicherung hängt die Höhe der Überschüsse vor allem von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Risikoüberschüsse entstehenÜberschüsse entstehen insbesondere, wenn sich die Aufwendungen für das Todesfallrisiko günstiger entwickelnSterblichkeit niedriger ist, als die bei der TariLalkulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir in den Tarif eingerechnet habenweniger Leistung für Todesfälle als ursprüng- lich angenommen zahlen und können daher die Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. Das bedeutet, wir müssen weniger Leistungen wegen Todesfäl- len zahlen, als ursprünglich angenommen. Nach der aktuell geltenden Mindestzuführungsverordnung An diesen Überschüssen werden die Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Min- destzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 90 % am positiven Risikoergebnis Prozent beteiligt.
Appears in 1 contract
Samples: content.morgenundmorgen.com