Risikoergebnis. In der Sterbegeldversicherung hängt die Höhe der Überschüsse auch von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Überschüsse entstehen, wenn die Sterblichkeit der Versicher- ten niedriger ist, als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt. In diesem Fall müssen wir weniger Leistungen für Todesfälle als ursprünglich angenommen zahlen. Daher können wir die →Versicherungsnehmer an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die →Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent beteiligt. Am übrigen Ergebnis werden die →Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an- genommen. Die Überschüsse, die auf die →Versicherungsnehmer entfallen, führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Oder wir schreiben sie unmittelbar den überschussberechtigten Ver- sicherungsverträgen gut (Direktgutschrift). Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse im Zeitablauf auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der →Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbe- hörde können wir hiervon nach § 140 des Versicherungsauf- sichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wir, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festge- legte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Absatz 1 VAG können wir im Interesse der Versi- cherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- hen, um: - einen drohenden Notstand abzuwenden, - unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, - die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rech- nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- gepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- chungsorientiert. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und aufsichts- rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu be- rücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verur- sachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu.
Appears in 1 contract
Samples: privat.rh-insuranceservices.com
Risikoergebnis. In der Sterbegeldversicherung hängt die Höhe der Weitere Überschüsse auch von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Überschüsse können dann entstehen, wenn die Sterblichkeit der Versicher- ten niedriger ist, sich das von uns versicherte Risiko günstiger entwickelt als wir bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegtur- sprünglichen Kalkulation angenommen haben (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle). In diesem Fall müssen wir weniger Leistungen für Todesfälle Versicherungsleistungen als ursprünglich angenommen zahlen. Daher erbringen und können wir daher die →Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden Am Risikoergebnis beteiligen wir die →Versicherungsnehmer in ih- rer Gesamtheit nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich Mindestzufüh- rungsverordnung (MindZV) zu mindestens 90 Prozent beteiligtProzent. Weitere Überschüsse können dann entstehen, wenn insbesondere die →Kosten niedriger sind als wir bei der ursprünglichen Kalkulati- on angenommen haben (zum Beispiel durch Einsparungen bei der Verwaltung der Verträge). Am übrigen Ergebnis werden beteiligen wir die →Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich Mindestzufüh- rungsverordnung (MindZV) zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an- genommenProzent. Die ÜberschüsseÜberschüsse nach Absatz 1, die auf die →Versicherungsnehmer →Versicherungsneh- mer in ihrer Gesamtheit entfallen, führen wir der Rückstellung →Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Oder wir schreiben , soweit sie nicht bereits unmittelbar den überschussberechtigten Ver- sicherungsverträgen Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift)geschrieben werden. Die Rückstellung →Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazuist eine handels- rechtlich vorgesehene Reserve für die künftige Überschussbeteili- gung der →Versicherungsnehmer. Sie ermöglicht es, Schwankungen Schwankun- gen der Überschüsse - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitablauf Zeitverlauf auszugleichen. Sie Die →Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung Über- schussbeteiligung der →Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und (zum Beispiel zur Abwendung eines dro- henden Notstands) können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbe- hörde können wir hiervon für uns zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 140 den Regelungen des Versicherungsauf- sichtsgesetzes Versi- cherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wirwir nur, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festge- legte Überschussanteile festgelegte Über- schussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Absatz 1 VAG können wir im Interesse der Versi- cherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- hen, um: - einen drohenden Notstand abzuwenden, - unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, - die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rech- nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- gepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- chungsorientiert. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und aufsichts- rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu be- rücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verur- sachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu.
Appears in 1 contract
Samples: allianz.overcastcdn.com
Risikoergebnis. In der Sterbegeldversicherung hängt die Höhe der Überschüsse auch von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Überschüsse Vor Rentenbeginn können sogenannte Risikoüberschüs- se entstehen, wenn die Sterblichkeit der Versicher- ten niedriger ist, Aufwendungen für das versi- cherte Risiko (Todesfallrisiko) sich günstiger entwickeln als bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegt. Nach Ren- tenbeginn entstehen Risikoüberschüsse insbesondere, wenn die tatsächliche Lebensdauer der Versicherten kür- zer ist, als die in der Tarifkalkulation zugrunde gelegte. In diesem Fall müssen wir weniger Leistungen für Todesfälle Renten als ursprünglich angenommen zahlen. Daher zahlen und können wir daher die →Versicherungsnehmer Versiche- rungsnehmer an dem dadurch entstehenden Risikoergebnis Risikoer- gebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden die →Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung Mindestzuführungsver- ordnung grundsätzlich zu mindestens 90 Prozent % beteiligt. Am übrigen Ergebnis werden die →Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung Mindestzuführungs- verordnung grundsätzlich zu mindestens 50 Prozent % beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise bei- spielsweise entstehen, wenn > die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an- genommenangenommen, > wir andere Einnahmen als aus dem Versicherungsge- schäft haben, z. B. Erträge aus Dienstleistungen, die wir für andere Unternehmen erbringen. Die Überschüsse, die auf die →Versicherungsnehmer entfallen, Versicherungsnehmer entfallenden Über- schüsse führen wir der Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Oder wir Beitrags- rückerstattung zu oder schreiben sie unmittelbar den überschussberechtigten Ver- sicherungsverträgen Versicherungsverträgen gut (DirektgutschriftDi- rektgutschrift). Die Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazu, Schwankungen der Überschüsse im Zeitablauf auszugleichen. Sie darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung der →Versicherungsnehmer Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen Aus- nahmefällen und mit Zustimmung der Aufsichtsbe- hörde Aufsichtsbehör- de können wir hiervon nach § 140 Abs. 1 des Versicherungsauf- sichtsgesetzes Versiche- rungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wirMöglich ist dies, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festge- legte festgelegte Überschussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Absatz Abs. 1 VAG können kön- nen wir im Interesse der Versi- cherten Versicherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- henheranziehen, um: - um > einen drohenden Notstand abzuwenden, - > unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten überschussbe- rechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine allge- meine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, - oder > die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rech- nungsgrundlagen Rechnungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren unvorherseh- baren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- gepasst angepasst werden müssen. (Eine Deckungsrückstellung bilden wir, um zu jedem Zeitpunkt den Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung Deckungs- rückstellung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- chungsorientiertVersicherten- bestände verursachungsorientiert. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- talanlagen Kapitalanlagen im Sicherungsvermögen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz im Geschäftsbericht ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen ge- setzlichen und aufsichts- rechtlichen aufsichtsrechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu be- rücksichtigen berücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verur- sachungsorientierten verursachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Bewertungsreserven auf festverzinsliche Anlagen sind gemäß derzeitiger auf- sichtsrechtlicher Regelung (vgl. § 139 Abs. 3 VAG) nur in- soweit zu berücksichtigen, als sie einen ggf. vorhandenen Sicherungsbedarf (vgl. § 139 Abs. 4 VAG) übersteigen. Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir mindestens einmal jährlich neu. Wir haben gleichartige Versicherungen (z. B. Renten- versicherung, Risikoversicherung) zu Bestandsgruppen zusammengefasst. Bestandsgruppen bilden wir, um die Unterschiede bei den versicherten Risiken zu berück- sichtigen. Die Einteilung in Bestandsgruppen erfolgt gemäß der BerVersV (Verordnung über die Berichterstattung von Versicherungsunternehmen gegenüber der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht). Die Überschüsse verteilen wir auf die einzelnen Bestandsgruppen nach einem verur- sachungsorientierten Verfahren, und zwar in dem Maß, wie die Bestandsgruppen zur Entstehung von Über- schüssen beigetragen haben. Ihr Vertrag erhält Anteile an den Überschüssen der Bestandsgruppe 131. Die Mittel für die Überschussanteile werden bei der Direktgutschrift zulasten des Ergebnisses des Ge- schäftsjahres finanziert, ansonsten der Rückstellung für Beitragsrückerstattung entnommen. Die Höhe der Über- schussanteilsätze legen wir jedes Jahr fest und veröffent- lichen sie in unserem Geschäftsbericht. Diesen können Sie im Internet auf unserer Website xxx.xxx.xx aufru- fen und herunterladen oder auch bei uns anfordern.
Appears in 1 contract
Samples: www.vpv.de
Risikoergebnis. In der Sterbegeldversicherung hängt die Höhe der Weitere Überschüsse auch von der Anzahl der eingetretenen Versicherungsfälle ab. Überschüsse können dann entstehen, wenn die Sterblichkeit der Versicher- ten niedriger ist, sich das von uns versicherte Risiko günstiger entwickelt als wir bei der Tarifkalkulation zugrunde gelegtur- sprünglichen Kalkulation angenommen haben (zum Beispiel durch eine veränderte Zahl der Todesfälle). In diesem Fall müssen wir weniger Leistungen für Todesfälle Versicherungsleistungen als ursprünglich angenommen zahlen. Daher erbringen und können wir daher die →Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit an dem entstehenden Risikoergebnis beteiligen. An diesen Überschüssen werden Am Risikoergebnis beteiligen wir die →Versicherungsnehmer in ih- rer Gesamtheit nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich Mindestzufüh- rungsverordnung (MindZV) zu mindestens 90 Prozent beteiligtProzent. Weitere Überschüsse können dann entstehen, wenn insbesondere die →Kosten niedriger sind als wir bei der ursprünglichen Kalkulati- on angenommen haben (zum Beispiel durch Einsparungen bei der Verwaltung der Verträge). Am übrigen Ergebnis werden beteiligen wir die →Versicherungsnehmer in ihrer Gesamtheit nach der derzeitigen Fassung der Mindestzuführungsverordnung grundsätzlich Mindestzufüh- rungsverordnung (MindZV) zu mindestens 50 Prozent beteiligt. Überschüsse aus dem übrigen Ergebnis können beispielsweise entstehen, wenn die Kosten niedriger sind als bei der Tarifkalkulation an- genommenProzent. Die ÜberschüsseÜberschüsse nach Absatz 1, die auf die →Versicherungsnehmer →Versicherungsneh- mer in ihrer Gesamtheit entfallen, führen wir der Rückstellung →Rückstellung für Beitragsrückerstattung zu. Oder wir schreiben , soweit sie nicht bereits unmittelbar den überschussberechtigten Ver- sicherungsverträgen Versicherungsverträgen gut (Direktgutschrift)geschrieben werden. Die Rückstellung →Rückstellung für Beitragsrückerstattung dient dazuist eine handels- rechtlich vorgesehene Reserve für die künftige Überschussbeteili- gung der →Versicherungsnehmer. Sie ermöglicht es, Schwankungen der Überschüsse Schwankun- gen - wie sie insbesondere bei Kapitalerträgen häufig vorkommen - im Zeitablauf Zeitverlauf auszugleichen. Sie Die →Rückstellung für Beitragsrückerstattung darf grundsätzlich nur für die Überschussbeteiligung Über- schussbeteiligung der →Versicherungsnehmer verwendet werden. Nur in Ausnahmefällen und (zum Beispiel zur Abwendung eines dro- henden Notstands) können wir hiervon mit Zustimmung der Aufsichtsbe- hörde können wir hiervon für uns zuständigen Aufsichtsbehörde nach § 140 den Regelungen des Versicherungsauf- sichtsgesetzes Versi- cherungsaufsichtsgesetzes (VAG) abweichen. Dies dürfen wirwir nur, soweit die Rückstellung für Beitragsrückerstattung nicht auf bereits festge- legte Überschussanteile festgelegte Über- schussanteile entfällt. Nach der derzeitigen Fassung des § 140 Absatz 1 VAG können wir im Interesse der Versi- cherten die Rückstellung für Beitragsrückerstattung heranzie- hen, um: - einen drohenden Notstand abzuwenden, - unvorhersehbare Verluste aus den überschussberechtigten Verträgen auszugleichen, die auf allgemeine Änderungen der Verhältnisse zurückzuführen sind, - die Deckungsrückstellung zu erhöhen, wenn die Rech- nungsgrundlagen aufgrund einer unvorhersehbaren und nicht nur vorübergehenden Änderung der Verhältnisse an- gepasst werden müssen. Wenn wir die Rückstellung für Beitragsrückerstattung zum Verlustausgleich oder zur Erhöhung der Deckungsrückstellung heranziehen, belasten wir die Versichertenbestände verursa- chungsorientiert. Bewertungsreserven entstehen, wenn der Marktwert der Kapi- talanlagen über dem Wert liegt, mit dem die Kapitalanlagen in der Bilanz ausgewiesen sind. Die Bewertungsreserven sorgen für Sicherheit und dienen dazu, kurzfristige Ausschläge an den Kapitalmärkten auszugleichen. Die Bewertungsreserven, die nach gesetzlichen und aufsichts- rechtlichen Vorschriften für die Beteiligung der Verträge zu be- rücksichtigen sind, ordnen wir den Verträgen nach einem verur- sachungsorientierten Verfahren anteilig rechnerisch zu. Die Höhe der Bewertungsreserven ermitteln wir jährlich neu.
Appears in 1 contract
Samples: content.morgenundmorgen.com