Anlagepolitik und Anlageziele Musterklauseln

Anlagepolitik und Anlageziele. Das Sondervermögen UniImmo: Europa muss überwiegend aus im Europäischen Wirtschaftsraum belegenen Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaften bestehen. Als Anlageziel werden regelmäßige Erträge aufgrund zufließen- der Mieten und Zinsen sowie ein kontinuierlicher Wertzuwachs angestrebt. Die Gesellschaft investiert an entwicklungsfähigen Standorten in überwiegend gewerblich genutzte Immobilien, wie Geschäfts- und Bürogebäude für Verwaltung, Handel und Dienstleistungen und Hotels. Neben bestehenden oder im Bau befindlichen Lie- genschaften erwirbt die Gesellschaft Grundstücke für eigene oder in Auftrag gegebene Projektentwicklungen sowie Beteili- gungen an Immobilien-Gesellschaften. Sie optimiert den Immo- bilienbestand entsprechend den Markterfordernissen und der Marktentwicklung. Bei der Auswahl der Immobilien für das Sondervermögen stehen deren nachhaltige Ertragskraft sowie eine Streuung nach Lage, Größe, Nutzung und Mietern im Vordergrund der Überlegun- gen. Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen auch Gegenstän- de erwerben, die zur Bewirtschaftung von im Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenständen, insbesondere Immobili- en, erforderlich sind. Über die im letzten Berichtszeitraum getätigten Anlagen in Im- mobilien und andere Vermögensgegenstände geben die jeweils aktuellen Jahres- bzw. Halbjahresberichte Auskunft. Über aktuelle Modifizierungen der Anlageziele unterrichtet der jeweilige Jahres- bzw. Halbjahresbericht. • Immobilien
Anlagepolitik und Anlageziele. Das generelle Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite in Euro. Zu diesem Zweck soll das Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögenswerte investiert werden, deren Emittenten den in der Anlagepolitik der Teilfonds aufgeführten ethischen und ökologischen Erfordernissen entsprechen. Da der Fonds berechtigt ist, Anteile eines Organismus für gemeinsame Anlagen zu erwerben, ist der Anleger dem Risiko doppelter Gebühren ausgesetzt (wie z. B. die Verwaltungsgebühren für die Organismen für gemeinsame Anlagen, in die der Fonds investiert). Der Verwaltungsrat bestimmt die Anlagepolitik des Fonds unter Berücksichtigung der jeweiligen politischen, wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Lage. Die Anlagepolitik ist innerhalb der Grenzen und nach Maßgabe der spezifischen Merkmale und Anlageziele der einzelnen Teilfonds, wie im vollständigen Prospekt des Fonds festgelegt, in den verschiedenen Teilfonds unterschiedlich. Die Anlagepolitik wird unter strenger Einhaltung des Grundsatzes der Diversifizierung und Streuung von Risiken durchgeführt. Aus diesem Grund unterliegt der Fonds, unbeschadet der einzelnen Vorgabe(n) für einen oder mehrere Teilfonds, einer Reihe von Anlagebeschränkungen.
Anlagepolitik und Anlageziele. Das Sondervermögen UniInstitutional European Real Estate in- vestiert überwiegend in im Europäischen Wirtschaftsraum bele- gene Immobilien oder Beteiligungen an Immobilien-Gesellschaf- ten. Die Gesellschaft investiert an entwicklungsfähigen Standorten in überwiegend gewerblich genutzte Immobilien, wie Geschäfts- und Bürogebäude für Verwaltung, Handel und Dienstleistungen und Hotels. Neben bestehenden oder im Bau befindlichen Lie- genschaften erwirbt die Gesellschaft Grundstücke für eigene oder in Auftrag gegebene Projektentwicklungen sowie Beteili- gungen an Immobilien-Gesellschaften. Sie optimiert den Immo- bilienbestand entsprechend den Markterfordernissen und der Marktentwicklung. Bei der Auswahl der Immobilien für das Sondervermögen stehen deren nachhaltige Ertragskraft sowie eine Streuung nach Lage, Größe, Nutzung und Mietern im Vordergrund der Überlegun- gen. Die Gesellschaft darf für das Sondervermögen auch Gegenstän- de erwerben, die zur Bewirtschaftung von im Sondervermögen enthaltenen Vermögensgegenständen, insbesondere Immobili- en, erforderlich sind. Über die im letzten Berichtszeitraum getätigten Anlagen in Im- mobilien und andere Vermögensgegenstände geben die jeweils aktuellen Jahres- bzw. Halbjahresberichte Auskunft. Über aktuelle Modifizierungen der Anlageziele unterrichtet der jeweilige Jahres- bzw. Halbjahresbericht. • Immobilien
Anlagepolitik und Anlageziele. Das generelle Ziel der Anlagepolitik des Fonds ist die Erwirtschaftung einer angemessenen Rendite in Euro. Zu diesem Zweck soll das Fondsvermögen nach dem Grundsatz der Risikostreuung in Vermögenswerte investiert werden, deren Emittenten den in der Anlagepolitik der Teilfonds aufgeführten ethischen und ökologischen Erfordernissen entsprechen. Da der Fonds berechtigt ist, Anteile eines Organismus für gemeinsame Anlagen zu erwerben, ist der Anleger dem Risiko doppelter Gebühren ausgesetzt (wie z. B. die Verwaltungsgebühren für die Organismen für gemeinsame Anlagen, in die der Fonds investiert). Der Verwaltungsrat bestimmt die Anlagepolitik des Fonds unter Berücksichtigung der jeweiligen politischen, wirtschaftlichen, finanziellen und geldpolitischen Lage. Die Anlagepolitik ist innerhalb der Grenzen und nach Maßgabe der spezifischen Merkmale und Anlageziele der einzelnen Teilfonds, wie im vollständigen Prospekt des Fonds festgelegt, in den verschiedenen Teilfonds unterschiedlich. Die Anlagepolitik wird unter strenger Einhaltung des Grundsatzes der Diversifizierung und Streuung von Risiken durchgeführt. Aus diesem Grund unterliegt der Fonds, unbeschadet der einzelnen Vorgabe(n) für einen oder mehrere Teilfonds, einer Reihe von Anlagebeschränkungen. Der Fonds ist berechtigt, Techniken und Instrumente, die übertragbare Wertpapiere zum Gegenstand haben, gemäß den in Artikel 15 festgelegten Bedingungen und Beschränkungen zu nutzen, vorausgesetzt, diese Techniken und Instrumente werden für die Zwecke eines effizienten Fondsmanagements eingesetzt. Beziehen sich diese Transaktionen auf die Verwendung von Derivaten, so müssen die Bedingungen und Grenzen mit den Bestimmungen des Gesetzes von 2010 im Einklang stehen. Diese Geschäfte dürfen unter keinen Umständen dazu führen, dass der Fonds von den in diesem Verwaltungsreglement beschriebenen Anlagezielen abweicht.

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  • Verwahrung Im Rahmen des Depotvertrags verwahrt die USB die Anteile oder Aktien des Anlegers an den Fonds sowie sonstige Wertpapiere, soweit diese von der USB für verwahrfähig erklärt wurden. Außerdem erbringt die USB die in den Bedingungen für UnionDepots und in den Sonderbedingungen beschriebenen Dienstleistungen.

  • Unmöglichkeit; Vertragsanpassung 1. Soweit die Lieferung unmöglich ist, ist der Besteller berechtigt, Schadensersatz zu verlangen, es sei denn, dass der Lieferer die Unmöglichkeit nicht zu vertreten hat. Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden kann. Diese Beschränkung gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit oder wegen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit zwingend gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Bestellers ist hiermit nicht verbunden. Das Recht des Bestellers zum Rücktritt vom Vertrag bleibt unberührt.