Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls stellt Arval dem Kunden die Tankberechtigungskarten der im Einzelleasingvertrag festgelegten Mineralölgesellschaft(en) zur Verfügung. Der Leistungsumfang der Tankkarte kann auf den Kraftstoffkauf beschränkt oder auf den Kauf von Öl, Wagenpflegeutensilien und Kleinteilen ausgedehnt werden („Warenberechtigungs- gruppen“). Der Fahrer kann mit seiner Tankkarte unter Verwendung eines PIN-Codes bei den vereinbarten Mineralölgesellschaften im Namen und auf Rechnung von Arval bargeldlos tanken; der Kunde wird bei der schriftlichen Bestellung der ausgewählten Tankkarte den räumlichen Geltungsbereich (national/international) und die von ihm gewünschte Berechtigungsstufe festlegen. Dabei ist die Warenberechtigungsgruppe der jeweiligen Mineralölgesellschaft maßgeblich. Nach Abschluss des jeweiligen Einzelleasing- vertrages wird Xxxxx die ausgewählte Tankkarte bestellen und dem Kunden bzw. dem Fahrer zukommen lassen. Die Tankkarte darf entsprechend der jeweils vereinbarten Berechtigungsstufe ausschließlich – im Namen und auf Rechnung von Arval – für den bargeldlosen Bezug von Kraftstoffen und weiteren Waren/Dienstleistungen, nachfolgend insgesamt als „Kraftstoffe“ bezeichnet, verwendet werden; die Abrechnung von Barauslagen für Kraftstoffe ist ausgeschlossen. Die Tankkarten werden entweder auf die Leasingvertragsnummer, den Fahrernamen oder das Kennzeichen des Fahrzeuges ausgestellt. Jede Karte bekommt einen PIN-Code. Der PIN-Code wird, soweit nicht etwas anderes vereinbart wurde, als Zufalls-PIN durch die Mineralölgesellschaft vergeben und aus Gründen der Sicherheit direkt an den Fahrzeugnutzer versandt. Arval benötigt hierzu die Versandanschrift des Fahrzeugnutzers. Der Kunde wird den jeweiligen Fahrer verpflichten, die Tankkarte sorgfältig aufzubewahren, die Geheimzahl (PIN), sofern sie nicht sofort nach Erhalt vernichtet wird, an einem sicheren Ort und nicht in unmittelbarer Nähe der Tankkarte aufzubewahren und die Tankkarte nebst PIN vor dem Zugriff unbefugter Dritter zu bewahren, um eine missbräuchliche Nutzung zu vermeiden. Der Vermerk des PIN-Codes auf der Karte oder Kartenhülle ist nicht zulässig. Die Tankkarte darf nicht im unbewachten Fahrzeug aufbewahrt werden.
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung des Service-Moduls „CART“ wird der Kunde gegen Entrichtung einer entsprechenden Gebühr von der Verpflichtung gemäß Ziffer 2.5.17 der AGB befreit, eine Voll- und Teilkaskoversicherung abzuschließen, und kann übernachfolgenddefinierteHaftungsfreistellungen eine ausreichende Sicherheit für die betroffenen Fahrzeuge erlangen. Neben der Haftungsfreistellung sind mit dem Abschluss des Service-Moduls „CART“ auch die Service-Module „Arval Assistance“ und „Schadenmanagement“ ohne zusätzliche Service-Gebühr inkludiert. Im Übrigen bleibt es bei den Regelungen des Rahmenvertrages bzw. des Einzelleasingvertrages nebst Anlagen, der Dienstleistungsbeschreibung und der AGB.
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung des Service-Moduls „Haftpflichtversicherung“ schließt Arval im eigenen Namen eine Kfz-Haftpflichtversicherung in mindestens der gesetzlich vorgeschriebenen Höhe für das Fahrzeug des Kunden ab. Für diese Haftpflichtversicherung gelten die Versicherungsbedingungen des Haftpflicht- versicherers. Diese wird Arval dem Kunden auf Verlangen zusenden. Xxxxx informiert den Kunden unverzüglich über den Abschluss des Versicherungsvertrages und händigt ihm die Internationale Versicherungskarte für den Kraftverkehr aus. Der Versicherungsvertrag wird durch Arval aufgrund eines zwischen Arval und dem Versicherer bestehenden Rahmenvertrages abgeschlossen. Eine Beendigung des Leasingvertrages bedingt ebenfalls die Beendigung des für das Fahrzeug des Kunden abgeschlossenen Versicherungsvertrages.
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung des Service-Moduls „Schaden- management“ übernimmt Arval die Abwicklung von unfallbedingten Fahrzeugschäden sowie von Diebstählen und sorgt für die Reparatur des Fahrzeuges in einer Arval Partnerwerkstatt. Dem Kunden wird für die Dauer der Reparatur ein kostenloses Ersatzfahrzeug der „kleinsten Kategorie“ zur Verfügung gestellt; die zusätzlich anfallenden Kosten der Nutzung (z. B. Kraftstoffe) dieses Ersatzfahrzeuges sowie etwaige Selbstbehalte im Schadenfall trägt der Kunde. Im Schadenfall hat der Xxxxx Xxxxx unverzüglich telefonisch darüber zu unterrichten; hierzu stellt Arval dem Kunden bzw. seinen Fahrern eine 24-h-Service-Hotline zur Verfügung. Arval erfasst nach Angabe des Kunden alle für den jeweiligen Schadenfall relevanten Informationen und sendet das entsprechend ausgefüllte Schadenformular zur Unterschrift an den Kunden bzw. Fahrer. Dieser verpflichtet sich zur Prüfung und ggf. Korrektur, Unterschrift und umgehenden Rücksendung an Arval. Bei einem größeren Schadenfall, in jedem Fall jedoch bei Wild-, Brand-, Vandalismusschäden, Unfallflucht von Dritten oder im Fall des Diebstahls des Fahrzeuges oder einzelner Teile des Fahrzeuges hat der Kunde bzw. der Fahrer den Schadenfall umgehend der zuständigen Polizeibehörde anzuzeigen (zusätzlich bei Unfällen im Ausland auch Meldung des Unfalls bei der deutschen Polizeibehörde!) und Arval eine Abschrift des Protokolls zuzuleiten; die vorstehende Regelung gilt insbesondere auch für Schadenfälle im Ausland.
Umfang der Dienstleistung. Arval bietet dem Kunden sowie dessen Fuhrparkverantwortlichen mit diesem Service- Modul die Möglichkeit einer Durchführung der elektronischen Fahrerunterweisung nach Unfallverhütungsvorschriften (kurz UVV) für Fahrer von PKWs an, welche nach § 12 Abs. 1 Betriebssicherheitsverordnung mindestens einmal jährlich für überlassene Dienstfahrzeuge durchgeführt werden muss. Ziel der UVV ist, dass der Fahrer über mögliche Gefahren bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen unterwiesen wird. In diesem Zusammenhang stellt Arval dem Kunden ein System zur Verfügung, welches die Fahrerunterweisung nach UVV wesentlich erleichtert und Fahrer für Gefahren bei der Nutzung von Dienstfahrzeugen sensibilisiert. Die Nutzung dieses Systems entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Verantwortung zur Durchführung der Unterweisung gemäß Arbeitsschutzgesetz (§ 12 ArbSchG), Betriebssicherheitsverordnung (§ 12 Betriebs- sicherheitsverordnung) und den Vorschriften der Berufsgenossenschaften (§ 4 DGUV Vorschrift 1, § 35 DGUV Vorschrift 70); etwaige strafrechtliche oder versicherungsrechtliche Konsequenzen sind auch bei Nutzung des Systems nicht auszuschließen.
Umfang der Dienstleistung. Arval bietet dem Kunden sowie dessen Fuhrparkverantwortlichen mit diesem Service- Modul die Möglichkeit einer Erleichterung der Führerscheinkontrolle an, welche mindestens zweimal jährlich für überlassene Dienstfahrzeuge durchgeführt werden sollte. In diesem Zusammenhang stellt Arval ein System zur Verfügung, welches die Führerscheinkontrolle wesentlich erleichtert. Die Nutzung dieses Systems entbindet den Kunden jedoch nicht von seiner Halterverantwortlichkeit; etwaige strafrechtliche oder versicherungsrechtliche Konsequenzen sind auch bei Nutzung des Systems möglich.
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung des Service-Moduls „Arval Outsourcing Solutions“ übernimmt Arval die direkte Fahrerbetreuung des Kunden für die von Arval verleasten Fahrzeuge. Im Rahmen des Service-Moduls werden folgende Leistungen angeboten: Arval tritt in direkten Kontakt mit den Fahrzeugnutzern, stellt ihnen die notwendigen Informationen über die Fuhrparkregelung, Car Policy, Dienstwagenüberlassungsvertrag etc. (kurz: „Fuhrparkregelung“) des Kunden sowie die mit Arval abgeschlossenen Services zur Verfügung und steht den Fahrzeugnutzern während der gesamten Leasinglaufzeit als Ansprechpartner zur Seite. Arval nutzt für die Betreuung, soweit nichts anderes mit dem Kunden vereinbart wurde, die digitalen Services von Arval, insbesondere den internetgestützten Fahrzeugkonfigurator. Arval wickelt den Angebotsdialog unter Beachtung der individuellen Fuhrparkregelung direkt mit dem Fahrzeugnutzer ab. Arval informiert auf Anforderung des Kunden die Fahrzeugnutzer über fuhrparkrelevante Themen, z. B. Änderungen zur Fuhrparkregelung. Arval teilt den Fahrzeugnutzern nach eigenem Ermessen per Telefon, E-Mail oder schriftlich, individuell oder als Sammelbenachrichtigung die Änderungen mit. Arval koordiniert die Fahrzeugauslieferung sowie die Übergabe von Tankkarte(n) mit dem Fahrzeugnutzer. Tankkartenmanagement: Arval sorgt im direkten Fahrerkontakt für die Bestellung, Stornierung und ggf. für den Ersatz der über Arval bezogenen Tankkarte(n). Internationale Versicherungskarte für Kraftverkehr (kurz: IVK): Sofern das betreffende Fahrzeug über Arval haftpflichtversichert ist, veranlasst Arval den Versand der IVK an den Fahrzeugnutzer. Kurz- und Langzeitmiete: Sofern der Kunde zustimmt, beschafft Xxxxx für dessen Fahrer Mietfahrzeuge zur vorübergehenden Nutzung über einen Drittanbieter oder aus der Arvaleigenen Flotte. Die Kosten der Fahrzeuganmietung selbst werden dem Kunden gesondert in Rechnung gestellt. Dabei gelten die vertraglichen Regelungen und Prozesse von Arval für die Erbringung von Kurz- und Langzeitmiete. Fahrzeugrückgabe: Arval wird den Fahrzeugnutzer über den Rückgabezeit- punkt und -prozess informieren und mit ihm die Rückgabe koordinieren. Arval wird den Fahrzeugnutzer auf die Möglichkeit hinweisen, das Fahrzeug zu erwerben, und bei entsprechendem Interesse ein Angebot erstellen. Auf Wunsch des Kunden wird Xxxxx den Angebots- und Bestellprozess für das Nachfolgefahrzeug einleiten.
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung des Service-Moduls „Kfz- Steuer-Service“ verauslagt Arval für den Kunden die Kfz-Steuer und prüft die jeweiligen Kfz- Steuerbescheide auf deren formelle Richtigkeit.
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung des Service-Moduls „Rundfunkgebühren-Service“ meldet Arval das jeweilige Fahrzeug bei der zuständigen Stelle an und entrichtet die anfallenden Gebühren. Nachdem die Höhe der Rundfunkgebühr gesetzlich geregelt ist, wird Arval diesen Betrag verauslagen. Xxxxx ist nicht verpflichtet, den Rundfunkgebührenbescheid inhaltlich zu prüfen.
Umfang der Dienstleistung. Bei Vereinbarung dieses Service-Moduls über- nimmt Arval für die einzelvertraglich festgelegten Fahrzeuge die Kosten des Reifenersatzes und Leistungsumfangs gemäß den nachfolgenden Regelungen (Ziffer 1.1 bis 1.4). Arval bietet dem Kunden im Rahmen des Service-Moduls „Reifenservice“ eine limitierte Anzahl an Sommerreifensätzen und/oder Winter- reifensätzen an. Die genaue Anzahl der Reifen- sätze ist im jeweiligen Einzelleasingvertrag geregelt. Darüber hinaus kann Arval mit dem Kunden im Einzelleasingvertrag ggf. eine unlimitierte Anzahl an Sommerreifensätzen und/oder Winter-reifensätzen vereinbaren. Ein Anspruch des Kunden auf die Möglichkeit des „unlimitierten“ Reifenersatzes wird mit Abschluss des Service-Moduls „Reifenservice“ aber nicht begründet. Bei Vereinbarung des „limitierten“ Reifenersatzes übernimmt Arval die Kosten für die gemäß Einzel- leasingvertrag vereinbarte zusätzliche Anzahl an Xxxxxx- oder Winterreifen. Bei dem „unlimitierten“ Reifenersatz hat der Kunde Anspruch auf Ersatz von Xxxxxx- und Winterreifen im Rahmen des natürlichen Verschleißes in Abhängigkeit der im Einzelleasingvertrag vereinbarten Kilometer- leistung.