Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert die SwS PL den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbe- hebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert die SwS PL den Kunden nach Beendigung der Entstörung te- lefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von der SwS PL ausgefüllte Störungsformular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Die SwS PL bemüht sich, den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu infor- mieren.
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Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert die SwS PL den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbe- hebung Stö- rungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert die SwS PL den Kunden nach Beendigung der Entstörung te- lefonisch telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer Rufnum- mer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung Ent- störung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist Entstörungs- frist lag. Als Nachweis hierfür dient das von der SwS PL ausgefüllte StörungsformularStörungs- formular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Die SwS PL bemüht sich, den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch Benachrichti- gungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche erfolgrei- che Entstörung zu infor- miereninformieren.
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Rückmeldung. Dauert die Störung länger als einen Kalendertag an, informiert die SwS PL den Kunden über die voraussichtliche Dauer der Störung und die zur Störungsbe- hebung Stö- rungsbehebung eingeleiteten Maßnahmen. Auch informiert die SwS PL den Kunden nach Beendigung der Entstörung te- lefonisch telefonisch oder per E-Mail, sofern der Kunde zu diesem Zweck eine Rufnummer Ruf- nummer oder E-Mail-Adresse angegeben hat. Ist der Kunde am Tag der Entstörung Ent- störung nicht erreichbar, gilt die unter Kapitel 3 C Abs. 1 genannte Frist als eingehalten, sofern der Benachrichtigungsversuch innerhalb der Entstörungsfrist Ent- störungsfrist lag. Als Nachweis hierfür dient das von der SwS PL ausgefüllte Störungsformular. Der Kunde ist jederzeit berechtigt, entsprechenden Nachweis Nach- weis dafür zu liefern, dass die Entstörungsfrist nicht eingehalten wurde. Die SwS PL bemüht sich, den Kunden auch nach dem ersten erfolglosen Benachrichtigungsversuch Be- nachrichtigungsversuch über die Entstörung (Rückmeldung) hinaus über die erfolgreiche Entstörung zu infor- miereninformieren.
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