Standard. Bei der Verrentungsart Standard wird das Vertragsvermögen zu Renten- beginn im Sicherungsvermögen angelegt und in zulässige Anlagen gemäß den geltenden rechtlichen Bestimmungen investiert.
Standard. Ein Fehler, der den Nutzer nicht daran hindert, seine Arbeit fortzusetzen, oder für den eine praktikable Abhilfe oder Umgehungsmöglichkeit möglich ist.
Standard. Es werden bei Betriebspaket L die Servicelevel S24 und S72 ange- boten (Parameter siehe u. s. Tabelle). Die Servicelevel S24 und S72 inklusive der sichergestellten Entstör- zeiten beziehen sich ausschließlich auf die von der Telekom instal- lierten Software. Die zugesicherten Entstörzeiten setzen die ein- wandfreie Funktion der darunterliegenden Kunden-Systeme (Hard- ware, VM etc.) voraus. Weiterhin sind alle softwarebedingten Störungen von den zugesi- cherten Entstörfristen ausgeschlossen. Bei softwarebedingten Stö- rungen handelt es sich um Störungen, die auf Softwarefehler zu- rückzuführen sind. Hierbei muss eine Reaktion und Interaktion des Herstellers vorweggehen, damit eine überarbeitete Softwareversion zur Einspielung von Patches/Updates/Upgrades bereitgestellt wer- den kann. Im Einzelnen erbringt die Telekom folgende Service-Leistungen:
Standard. RZ-Betriebszeit 24x7 an 365 Tagen im Jahr Servicezeiten Montag bis Xxxxxxx 08:00 - 18:00 Uhr* Reaktionszeit auf Störungen max. 45 Minuten Systemverfügbarkeit p.a. 99,5% Geplante Wartungstermine p.a. 6 RZ-Betriebszeit 24x7 an 365 Tagen im Jahr Servicezeiten Montag bis Xxxxxxx 08:00 - 18:00 Uhr* Reaktionszeit auf Störungen max. 45 Minuten Systemverfügbarkeit p.a. 99,9% Geplante Wartungstermine p.a. 6 *) mit Ausnahme bundeseinheitlicher Feiertage und des 24. und 31.12. Der Betrieb der Infrastruktur und Dienste erfolgt an 365 Tagen im Jahr rund um die Uhr im Rahmen der Systemverfügbarkeit (s. Ziff. 4.).
Standard. Frame sizes 56 –112, lithium-based grease, –30 °C bis +140 °C Frame sizes 132 – 450, barium complex, –20 °C bis +140 °C Tiefe Temperaturen Tieftemperaturschmierstoff, Barium-Komplex, – 50 °C bis +150 °C Low temperatures Low-temperature grease, barium complex, – 50 °C bis +150 °C
Standard. Diese Wartungsarbeiten sind nicht kritisch oder dringend. Sie sind von mittlerer Kritikalität und können den Kunden allein oder das ganze Unternehmen betreffen, stellen jedoch weder ein Sicherheitsproblem noch einen Konformitätsverlust dar. Der Kunde wird mindestens zweiundsiebzig (72) Stunden im Voraus über diese Wartungsarbeiten informiert. Die Arbeiten können eine Ausfallzeit verursachen oder auch nicht. Dem Kunden wird in jedem Fall empfohlen, vorauszuplanen, um eine mögliche Ausfallzeit zu vermeiden. Diese geplanten Wartungsarbeiten werden außerhalb der regulären Arbeitszeiten (normalerweise 9:00 Uhr - 17:00 Uhr) durchgeführt. Diese Arbeiten müssen vom Change Management Board genehmigt werden und sind auf zwei (2) Wartungsarbeiten pro Kalendermonat begrenzt.
Standard. 48
2.1.1. Der Betreiber kann die einzelnen Teilleistungen auch als Bundle (Standard 48) buchen. Mit der Tarifoption Standard 48 bucht der Betreiber die individuell zusammengestellten Vertragsleistungen über den unter Xxxx. 2.1.2. festgelegten Zeitraum. Während der Vertragslaufzeit werden durch den Anbieter die in dem Bundle enthaltenen Vertragsleistungen zugesichert. Gleichzeitig wird der preisliche Rahmen für die im Bundle enthaltenen Leistungen für die Laufzeit des Vertrages sichergestellt.
2.1.2. Ferner finden die in den Ziffern 1.15.1 und 1.15.2. keine Anwendung, wenn der Betreiber ein Standard 48 Bundle gebucht hat. Mit dem Bundle Standard 48 wird eine Mindest- Vertragslaufzeit von 48 Monaten vereinbart. Während dieser Laufzeit sind Veränderungen an den gebuchten Tarifen nicht vorgesehen. Vertragsleistungen, welche innerhalb des Standard48-Tarifs gebucht sind, haben eine Laufzeit von 48 Monaten ab Aktivierung des Moduls. Eine vorzeitige Kündigung ist nur in den folgenden Fällen vorgesehen: • Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreibers wurde eröffnet. • Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Betreibers wurde mangels Masse abgelehnt. • Der Betreiber meldet sein Gewerbe ab.
2.1.3. Die Vertragslaufzeit verlängert sich jeweils automatisch um ein Jahr, wenn der Vertrag nicht mit einer Frist von drei Monaten vor Ablauf der Vertragslaufzeit gekündigt wird.
2.1.4. Leistet der Betreiber entgegen Ziff. 2.1.2. nicht bzw. teilweise nicht oder kann das Vertragsverhältnis nicht bzw. teilweise nicht durchgeführt werden, so verpflichtet sich der Betreiber zur Zahlung des noch ausstehenden monatlichen Entgelts als Abschlagszahlung. Die Höhe des Monatlichen Entgelts bestimmt sich nach dem Verhältnis der Vertragslaufzeit sowie der Monate der Vertragslaufzeit, für die der Betreiber das Entgelt nicht gezahlt hat bzw. der Vertrag nicht ausgeführt wurde.
Standard. Im Verkehrs-Rechtsschutz Standard kommt generell keine Karenzfrist zur Anwendung.
1. Schadenersatzrecht Geltendmachung von zivilrechtlichen ausservertraglichen Schadenersatzan- sprüchen für Sach- und Personenschä- den (Körperverletzung/Tötung) sowie die daraus unmittelbar resultierenden Vermögensschäden; Beteiligung des Versicherten im Strafverfahren als Zivil- kläger, sofern eine solche Intervention notwendig ist, um Ansprüche geltend zu machen. Die Geltendmachung von An- sprüchen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über die Opferhilfe ist mitversichert; Im Zeitpunkt der Verursachung des Schadens. - im Zusammenhang mit Ehrverletzungen; - beim Lenken fremder Fahrzeuge für Schäden an diesen Fahrzeugen;
Standard. -Jährlicher Wartungsbesuch mit Funktionskontrolle der Komponenten. -Wartung nach Checkliste -Optimierung der Komponenten -kostenlose Arbeitszeit, Mo-Fr. 08.00 – 20.00 Uhr, innerhalb des Inhaltes des Wartungsvertrages oder gemäss abgemachten Wartungsvertrages -amtliche Rauchgaskontrollen sind nicht Bestandteil des Wartungsvertrages 2.2.Wartungsvertrag TOP -gilt nur für Neu-Anlagen mit einer Garantieverlängerung von 5 Jahre -Jährlicher Wartungsbesuch mit Funktionskontrolle der Komponenten. -Wartung nach Checkliste -Optimierung der Komponenten -kostenlose Arbeitszeit, Mo-Fr. 08.00 – 20.00 Uhr, innerhalb des Inhaltes des Wartungsvertrages oder gemäss abgemachten Wartungsvertrages -Verschleissteile kostenlose wie: (Verschleissteile sind z.B. Flammenüberwachungsteile, Zündeinrichtungen, Dichtungen, Düsen, Filter, Roste, Neutralisationsgranulat und Kleinteile). -amtliche Rauchgaskontrollen sind nicht Bestandteil des Wartungsvertrages
Standard. In dieser Variante haben alle Mitglieder der eingerichteten Benutzergruppe die Möglichkeit, Ordner und Dateien ohne Eingreifen einer Administratorgruppe anzulegen und darauf Berechtigungen zu vergeben. Geeignet ist dieses Berechtigungsschema für Netzlaufwerke, die von mehreren autarken Arbeitsgruppen benutzt werden sollen. Es wird zum Beispiel bei den Gruppenverzeichnissen (\\netshare\share, Laufwerk J:) verwendet. Die Einrichtung einer Administratorengruppe für die Datenbereinigung und Berechtigungsverwaltung im Problemfall ist erforderlich.