Rücktritt, Kündigung. 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der EBH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn die EBH der Vertragsaufhebung zustimmt. Bei Nichtinanspruchnahme der Lie- ferungen und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fällig. Die EBH muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden ist. 2. Die EBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn: a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird; b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen; c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre; d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist; e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Im Falle des Buchstabens b) wird die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstatten. 3. Das Recht der EBH sowie des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Samples: Event Venue Rental
Rücktritt, Kündigung. 19.1 Der Auftraggeber kann in folgenden Fällen ganz oder teilweise vom Vertrag zurück treten: - Wiederholte Verletzung wesentlicher Ver- tragspflichten. Ein - Zur Nachbesserung gesetzte angemessene Frist sowie eine Nachfrist werden aus vom AN zu vertretenden Gründen nicht eingehalten. - Der Sinn und Zweck der Lieferung oder Leis- tung nicht erfüllt ist. Der AN trägt alle mit dem Rücktritt des Kunden von dem mit der EBH geschlossenen Vertrag ist nur möglichAuftragge- bers in Verbindung stehende Kosten, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurdez.B. Rück- bau/Abbau, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn die EBH der Vertragsaufhebung zustimmtRücktransport etc. Bei Nichtinanspruchnahme der Lie- ferungen und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fällig. Die EBH muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden ist.
2. Die EBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Vom Auftraggeber geleistete Zahlungen für zurückgewiesene Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetriebsind vom AN zu erstatten. Weitergehende gesetzliche Rücktrittsrechte des Auftraggebers bleiben unberührt.
9.2 Dem Auftraggeber steht jederzeit ganz oder teil- weise ein ordentliches Kündigungsrecht zu.
9.3 Dem Auftraggeber steht ein Sonderkündigungs- recht zu, wenn für das Projekt erforderliche be- hördliche Genehmigungen oder erforderliche Bau- freigaben nicht erteilt werden. Der AN erhält sodann die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Im Falle des Buchstabens b) wird Vergütung für die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der tatsächlich erbrach- ten Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstatten.
3Leistungen. Das Recht der EBH sowie des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt z.B. in den Fällen der vorstehenden Ziffer 9.1 vor. Inso- weit steht dem Auftraggeber ein Wahlrecht zu. Der Vertrag kann vom Auftraggeber auch gekün- digt werden, wenn der AN einen Antrag über die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens (§§ 14 und 15 InsO) oder eines vergleichbaren gesetzlichen Verfahrens stellt. Im Fall der Kündigung aus wichtigem Grund ver- gütet der Auftraggeber die vom AN bis dahin er- brachten Lieferungen und Leistungen, wenn diese vom Auftraggeber genutzt werden können. Der Auftraggeber kann Schadensersatz wegen Nicht- erfüllung verlangen. Dies beinhaltet auch die Kos- ten des Auftraggebers für eine Selbst- oder Ersatzvornahme die ihm entstehen, um die verein- barten Lieferungen oder Leistungen zu vollenden.
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Samples: Werkverträge
Rücktritt, Kündigung. 15.1 Die Propstei ist ohne Vorliegen von Gründen berechtigt, bis spätestens 2 Monaten vor dem Anreisetag bzw. Ein Veranstaltungsbeginn einseitig vom Ver- trag zurücktreten und die Buchung damit zu stornieren. In diesen Fällen ste- hen dem Kunden keine wie immer gearteten Ansprüche – aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber der Propstei zu.
5.2 Die Propstei hat darüber hinaus das Recht, den Vertrag jederzeit aus wichtigen Gründen ohne Einhaltung von Fristen und/oder Terminen aufzulö- sen (Rücktritt / Kündigung). Als wichtiger Grund ist insbesondere anzusehen, wenn der Kunde wesentliche Vertragspflichten verletzt, in Zahlungsverzug (auch mit Teil-, Voraus- und/oder Anzahlungen) gerät, wenn er auf Begehren der Propstei keine Teil-, Voraus- und/oder Anzahlung leistet, wenn über das Vermögen des Kunden von dem mit der EBH geschlossenen Vertrag ist nur möglichein Insolvenzverfahren eröffnet wird oder die Eröff- nung eines solchen Verfahrens mangels kostendeckendem Vermögen unter- bleibt, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurdeder Kunde die für die Vorbereitung und Durchführung der Veran- staltung erforderliche Mitwirkung nicht leistet, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht eine Durchführung der Veran- staltung aufgrund von gesetzlichen oder wenn behördlichen Verboten bzw. Maß- nahmen unmöglich, wesentlich erschwert oder wirtschaftlich unrentabel wird, die EBH Durchführung der Vertragsaufhebung zustimmt. Bei Nichtinanspruchnahme Veranstaltung ohne Gefahr nicht möglich ist, der Lie- ferungen und Leistungen durch Kunde schwerwiegend oder wiederholt gegen die Hausordnung verstößt, den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung rei- bungslosen Geschäftsbetrieb der Propstei und/oder Veranstaltungen stört o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich gefährdet, wenn bei Veranstaltungen der volle Rechnungsbetrag fälligPropstei die Mindestteilnehmer- zahl nicht erreicht wird, wenn der Kunde von Räumlichkeiten der Propstei ei- nen erheblichen Nachteilen Gebrauch macht oder durch sein rücksichtsloses, anstößiges oder sonst grob ungehöriges Verhalten den übrigen Gästen, den Eigentümern, deren Leute oder den im Betrieb der Propstei tätigen Personen gegenüber das Zusammenwohnen bzw. Zusammentreffen verleidet oder sich gegenüber diesen Personen einer mit Strafe bedrohten Handlung gegen das Eigentum, Sittlichkeit oder die körperliche Sicherheit schuldig macht, wenn der Kunde von einer ansteckenden Krankheit oder einer Krankheit, die über die Vertragsdauer hinausgeht, befallen wird oder sonst pflegebedürftig wird sowie in allen Fällen von höherer Gewalt (zB. Wettersituation, Streik, Krieg, Epide- mie oder Pandemie, Naturereignisse etc.).
5.3 Sollten öffentlich-rechtliche Regelungen bestehen, die die Durchführung der Buchung in der zum Anmeldezeitpunkt vorgesehenen Form unmöglich oder wirtschaftlich unrentabel machen bzw. wesentlich erschweren (zB. auf- grund von Epidemien), behält sich die Propstei das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten oder die Buchung bzw. Veranstaltung zu ändern (zB. Online statt Präsenz). Die EBH muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge Kunden werden hievon schnellst möglichst informiert. Die Kunden können daraus jedenfalls keine Ansprüche für entstandene Aufwen- dungen oder sonstige Ansprüche - aus welchem Rechtsgrund auch immer – gegenüber der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden istPropstei ableiten.
2. Die EBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. I5.4 Generell sind Xxxxxx im Falle des Buchstabens b) wird Rücktritts bzw. Kündigung durch die EBH den Kunden unverzüglich über Propstei nicht berechtigt, Ansprüche, insbesondere Schadensersatzansprüche gegen die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstattenPropstei zu stellen.
3. Das Recht 5.5 Sofern der EBH sowie Rücktritt aus einem Grund erfolgt, welcher der Sphäre des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund zuzurechnen ist, ist die Propstei berechtigt, das Entgelt zumindest in Höhe der Stornokosten bei Nichtanreise (siehe hiezu oben die Punkte 4.6, 4.9 und 4.14) zu begehren. Die Geltendmachung darüberhinausgehender An- sprüche, insbesondere von Schadensersatzansprüchen bleibt unberührtausdrücklich vorbehalten.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt, Kündigung. (1) Wird die Lieferung oder Leistung aus Gründen, die der Auf- tragnehmer zu vertreten hat, nachträglich unmöglich, ist der Kunde zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt. Ein Bei teilweiser Unmöglichkeit ist er zum Rücktritt hinsichtlich des Teils der vertraglichen Leistungen berechtigt, dessen Erfüllung un- möglich geworden ist. Hat die teilweise Erfüllung des Vertra- ges für den Kunden kein Interesse mehr, kann er vom Vertrag insgesamt zurücktreten. Ansprüche auf Schadensersatz ste- hen dem Kunden in solchen Fällen nur unter den in den Zif- fern 11 und 12 genannten Voraussetzungen zu.
(2) Hat der Auftragnehmer die Unmöglichkeit der Vertragserfül- lung nicht zu vertreten, wird der Vertrag, soweit dies wirt- schaftlich vertretbar ist, einverständlich angepasst. Anderen- falls können beide Vertragsparteien vom Vertrag ganz oder teilweise zurücktreten.
(3) Ist mit dem Rücktritt von dem Vertrag oder der Kündigung das Erlöschen von Nutzungsrechten verbunden, ist der Kunde verpflichtet, das Original sowie alle Kopien und Teil- kopien sowie geänderte und mit der EBH geschlossenen Vertrag ist nur möglichanderen Programmmateria- lien verbundenen Kopien von Softwareprogrammen, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurdePflich- tenheften und anderen urheberrechtlich geschützten Unter- lagen des Auftragnehmers unverzüglich herauszugeben oder nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftragnehmer zu vernichten. Dies gilt nicht, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn die EBH der Vertragsaufhebung zustimmtsoweit gesetzliche Verpflichtungen zur Aufbewahrung bestehen. Der Kunde wird den Auftrag- nehmer hierauf unverzüglich schriftlich hinweisen. Bei Nichtinanspruchnahme der Lie- ferungen Rück- gabe von Software erweitern sich diese „Allgemeinen Liefer- und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fälligZahlungsbedingungen“ um die Bestimmungen des End User License Agreement (EULA) des Auftragnehmers. Die EBH muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen Bei Konflikten zwischen Bestimmungen des EULA und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen diesen „Allgemeinen Liefer- und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden istZahlungsbedingungen“ haben die Bestimmungen des EULA-Vorrang.
2. Die EBH ist berechtigt(4) Wird die Lieferung oder Leistung aus Gründen, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von die der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht Kunde zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme vertreten hat, dass die Inanspruchnahme nachträglich unmöglich, kündigt dieser den Vertrag ohne Vorliegen eines Kündigungsrechts oder Kündi- gungsgrundes oder tritt der Liefe- rungen Kunde vom Vertrag zurück, hat er dem Auftragnehmer sämtliche entstandenen Aufwendun- gen, Kosten und Leistungen sonstige mittelbare und unmittelbare Schä- den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Im Falle des Buchstabens b) wird die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstattenzu ersetzen.
3. Das Recht der EBH sowie des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Liefer , Dienstleistungs Und Zahlungsbedingungen
Rücktritt, Kündigung. 111.1 Bei vertragswidrigem Verhalten des Bestellers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist XXXXXXXXXX unbeschadet sonstiger vertraglichen und gesetzlichen Rechte berechtigt, nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten.
11.2 XXXXXXXXXX ist ohne eine Nachfristsetzung zum Rücktritt berechtigt, wenn der Besteller seine Zahlungen einstellt oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens oder eines vergleichbaren Verfahrens zur Schuldenbereinigung über sein Vermögen beantragt.
11.3 Der Besteller hat XXXXXXXXXX oder deren Beauftragten nach Erklärung des Rücktritts unverzüglich Zugang zu den unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenständen zu gewähren und diese herauszugeben. Nach entsprechender rechtzeitiger Ankündigung kann XXXXXXXXXX die unter Eigentumsvorbehalt stehenden Gegenstände zur Befriedigung der fälligen Forderungen gegen den Besteller anderweitig verwerten. Der Verwertungserlös wird auf die Verbindlichkeiten des Kunden –abzüglich angemessener Verwertungskosten – angerechnet.
11.4 Abweichend von § 649 Satz 1 BGB ist eine Kündigung des Bestellers nur bei Vorliegen eines wichtigen Grundes zulässig. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der EBH geschlossenen Vertrag wichtiger Grund ist nur möglichgegeben, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurdeTatsachen vorliegen, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn die EBH unter Berücksichtigung aller Umstände und unter Abwägung der Vertragsaufhebung zustimmt. Bei Nichtinanspruchnahme der Lie- ferungen und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fällig. Die EBH muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden ist.
2. Die EBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände beiderseitigen Interessen die Erfüllung Fortsetzung des Vertrages unmöglich für den Besteller unzumutbar machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Im Falle des Buchstabens b) einer Kündigung wird die EBH abweichend von § 649 Satz 3 BGB vermutet, dass XXXXXXXXXX 10 vom Hundert der auf den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit noch nicht erbrachten Teil der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstattenLeistung entfallenden vereinbarten Vergütung zustehen.
3. Das Recht der EBH sowie des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Verkaufsbedingungen
Rücktritt, Kündigung. 1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der EBH geschlossenen Der AG kann jederzeit vom Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht zurücktreten oder wenn die EBH der Vertragsaufhebung zustimmt. Bei Nichtinanspruchnahme der Lie- ferungen und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fälligdiesen kündigen. Die EBH muss sich jedoch Auflösung des Vertrages verpflichtet den Wert desjenigen anrechnen lassenAG bei Rücktritt/ Kündigung mindestens zu folgenden Zahlungen: • 3 Monate vor dem Projekttermin: 1/3 (ein Drittel) des Gesamtbetrages • 1 Monat vor dem Projekttermin 3/4 (drei Viertel) des Gesamtbetrages • ab 2 Wochen vor dem Projekttermin: der Gesamtbetrag Zahlungen an Subunternehmer, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart welche im Rahmen des Auftrages von konzeptwerkhannover beauftragt worden sind, die bereits geleistet wurden oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässtderen Zahlungen noch anstehen, werden im vollen Umfang vom AG getragen. Dem Kunden AG bleibt der Nachweis ge- statteteines geringeren Schadens, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden istkonzeptwerkhannover der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten. Maßgeblich für den Zeitpunkt der Kündigung/des Rücktritts ist der Zugang der schriftlichen Kündigung/Rücktrittserklärung bei konzeptwerkhannover. Bei Stornierung von gebuchtem konzeptwerkhannover-Personal fallen folgende Kosten an: • Sofern noch keine Arbeitsverträge versandt wurden, fallen nur die Kosten für die Personalakquise sowie die internen Kosten auf Nachweis an. • Bei Rücktritt/Kündigung von Messeverträgen gelten, soweit vereinbart, die schriftlich im Vertrag festgelegten Sonderregelungen.
2. Die EBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Im Falle des Buchstabens b) wird die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstatten.
3. Das Recht der EBH sowie des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Vertragsparteien von den vorstehenden Regelungen unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der nicht rechtzeitigen Zahlung des vereinbarten Honorars und angeforderten Budgetleistungen durch den AG und berechtigt konzeptwerkhannover zum Rücktritt/Kündigung.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt, Kündigung. (1. Ein Rücktritt ) Nach Vertragsabschluss (Punkt 3.2) besteht kein Rücktritts- und/oder Kündigungsrecht des Kunden von Ausstellers.
(2) Der Aussteller hat den vollen Beteiligungspreis auch dann zu zahlen, wenn er nur Teile der Mietfläche nutzt oder an der Veranstaltung nicht teilnimmt.
(3) Bei Nichtteilnahme oder nur teilweiser Nutzung der Fläche durch den Aussteller oder im Falle des Punktes 3.4 (3) bleibt der Aussteller zur Zahlung des gesamten Beteiligungspreises und der bestellten zusätzlichen Leistungen (100%) verpflichtet.
(4) Eine Reduzierung der Zahlungsverpflichtung des Ausstellers kann nur erfolgen, wenn es AC gelingt die gesamte Fläche anderweitig zu dem mit dem Aussteller vereinbarten Preis einschließlich sonstiger bestellter Leistungen zu vermieten und wenn auf der EBH geschlossenen Vertrag Ausstellung/Messe keine unvermietete Fläche vorhanden ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn die EBH (Belegung durch Tausch ist ausgeschlossen). In diesem Fall vermindert sich der Vertragsaufhebung zustimmt. Bei Nichtinanspruchnahme der Lie- ferungen Beteiligungspreis (Standmiete und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fällig. Die EBH muss sich Vergütung für zusätzlich bestellte Leistungen) um 75%; mindestens sind jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder 400,00 € als Schadensersatz zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden ist.
2. Die EBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig istbezahlen. Im Falle des Buchstabens b) wird die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstattenZweifel ist von Ausstellerseite nachzuweisen, dass AC eine mögliche Vermietung unterlassen hat. Dem Aussteller bleibt vorbehalten einen geringeren Schaden nachzuweisen.
3(5) AC ist zur Kündigung berechtigt, wenn: – Der Aussteller seine ihm aufgrund dieses Vertrages obliegenden Verpflichtungen nicht erfüllt oder gröblich verletzt. Das Recht In diesem Fall kann AC den Standbau untersagen bzw. Räumung/Schließung des Standes verfügen. – Der Aussteller seine Zahlungsverpflichtungen nicht fristgemäß erfüllte (siehe Punkt 3.4) – Über das Vermögen des Ausstellers das Insolvenzverfahren beantragt oder gegen ihn fruchtlos vollstreckt worden ist, – Der Stand nicht rechtzeitig, d.h. bis spätestens 12 Stunden vor Eröffnung der EBH Veranstaltung erkennbar belegt ist, – Die Standzuteilung aufgrund falscher Voraussetzungen oder Angaben erfolgte bzw. die Voraussetzungen zu Standzulassung nicht mehr bestehen.
(6) Die Verpflichtung des Ausstellers zur Zahlung der Standmiete und der zusätzlich bestellten Leistungen entsprechend (Punkt 3.4) sowie des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund Bezahlung aller durch seine Anmeldung veranlassten Leistungen und Kosten bleibt unberührtin diesem Fällen bestehen.
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Rücktritt, Kündigung. 1Der Ausstellungsvertrag ist grundsätzlich verbindlich. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit der EBH geschlossenen Vertrag Er ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurdeaus wichtigem Grund kündbar, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht Rücktritt nur unter den gesetzlichen Voraussetzungen möglich. Wird nach verbindlicher Anmeldung oder wenn die EBH erfolgter Zulassung vom Veranstalter kulanzweise gleichwohl ein Rücktritt zugestanden, entbindet dies den Aussteller nicht von der Vertragsaufhebung zustimmt. Bei Nichtinanspruchnahme Entrichtung der Lie- ferungen Standmiete und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fälligTragung aller sonstigen bis dahin angefallenen oder zukünftig nicht mehr vermeidbarer Kosten. Die EBH muss Entlassung aus der Vertragsbeziehung erstreckt sich nicht auf weitere, anlässlich des Vertragsschlusses vom Aussteller eingegangene Rechtsbeziehungen mit Dritten. Kann die Standfläche neu vermietet werden, wird die hieraus erzielte Xxxxxxxxxx auf die Standmiete des entlassenen Ausstellers angerechnet. Die Anrechnung erfolgt jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassennur bis zu 75 % der vom entlassenen Aussteller zu entrichtenden Standmiete. Die verbleibenden 25 % schuldet der entlassene Aussteller als pauschalen Ersatz des dem Veranstalter entstandenen Bearbeitungsaufwands. Ihm ist der Nachweis gestattet, was sie infolge dass dem Veranstalter kein oder nur ein niedrigerer Aufwand entstanden ist. Er schuldet unabhängig hiervon jedoch auch die Kosten der Nichtinanspruchnahme der Eintragung im Ausstellungskatalog und alle sonstigen Kosten, die durch bereits erbrachte Lieferungen und Leistungen erspart und die Inanspruchnahme Dritter bereits entstanden sind oder durch anderweitige Verwendung unvermeidlich noch entstehen. Ein wichtiger Grund, der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt den Veranstalter zur fristlosen Kündigung der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden ist.
2. Die EBH ist Vertragsbeziehung berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- tenliegt insbesondere vor, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung : der Aussteller vertraglichen Verpflichtungen einschließlich derjenigen in den einbezogenen Regelwerken auch nach dem Verstreichen ei- ner von einer angemessenen Nachfristsetzung oder Abmahnung nicht nachkommt der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt Aussteller sich mit fälligen Zahlungsverpflichtungen auch nach Mahnung in Textform um mehr als vierzehn Tage im Verzug befindet eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Ausstellers eintritt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände einzutreten droht und dadurch die Erfüllung der Verpflichtungen des Vertrages unmöglich machen;
c) Ausstellers gegenüber dem Veranstalter gefährdet erscheint der Aussteller gewerbliche Schutzrechte Dritter verletzt der Aussteller die Veranstaltungsräume unter irreführender Zulassung durch unrichtige oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. unvollständige Angaben herbeigeführt hat. Der Aussteller haftet auch im Falle der außerordentlichen Vertragskündigung durch den Veranstalter weiterhin in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) voller Höhe auf die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetriebvereinbarte Miete, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig istentstandenen und unvermeidbar zukünftig entstehenden Kosten und jeden sonstigen Schaden des Veranstalters. Im Falle des Buchstabens b) wird einer Neuvermietung der Standfläche nach Vertragskündigung gelten die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstatten.
Regelungen unter Ziff. 4. Abs 3. Das Recht Eine Neuvermietung im Sinne der EBH sowie vorstehenden Regelungen liegt nur vor, wenn eine Zulassung des Kunden nachrückenden Ausstellers ansonsten aufgrund der erschöpften Flächenkapazität nicht möglich gewesen wäre. Ansonsten erfolgt die Belegung der zugeteilten Standfläche durch den nachrückenden Aussteller lediglich zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührtLückenschließung im Interesse des Gesamtbildes der Veranstaltung. Ist eine Neuvermietung der Fläche nicht möglich, kann der Veranstalter im Interesse des Gesamtbildes die Xxxxx auch durch Neueinteilung der Standflächen, Flächentausch mit anderen Ausstellern, unentgeltliche Überlassung für Begleitaktivitäten, Dekoration o.ä. schließen, ohne dass sich die Ansprüche des Veranstalters gegen den Aussteller hierdurch mindern würden. Dem Veranstalter entstehende Kosten für die Lückenschließung durch Dekoration etc. hat der Aussteller zusätzlich zu tragen.
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Rücktritt, Kündigung. 1. Ein Nach der Zulassung ist ein Rücktritt des Kunden von dem mit oder eine Reduzierung der EBH geschlossenen Vertrag ist nur Standfläche durch den Aussteller nicht mehr möglich, wenn ein Rücktrittsrecht es sei denn, Easyfairs hätte dies xxxx fahrlässig oder vorsätzlich verschuldet bzw. die Voraussetzungen der §§ 323, 324, 326 BGB wären vorgelegen. Gleiches gilt für etwaige zusätzlich vereinbarte weitere Leistungen (Leistungspakete, Sponsoring- und Promotionmöglichkeiten). Der gesamte Teilnahmebetrag und die tatsächlich erbrachten Leistungen sind zu zahlen. Die Weiterverwendung von nicht belegten Flächen durch den Ve- ranstalter, entbindet den Aussteller nicht von seiner Zahlungs- verpflichtung. Easyfairs erklärt sich jedoch ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn die EBH mit einer schriftlichen Aufhebung des Mietvertrages sowie zusätzlich vereinbarter weiterer Leistungen bis einschließlich 6 Monate vor Messebeginn gegen Zahlung eines pauschalen Schadensersatzes in Höhe von 40 % aus dem Gesamtbetrag der Vertragsaufhebung zustimmtNettogrundmiete nebst Nebenkosten und der Nettokosten weiter vereinbarter Leistungen einverstanden. Der gem. Ziffer 4 (Zahlungsbedingungen) verbleibende Anzahlungsbetrag wird dem Aussteller rückvergütet. Bei Nichtinanspruchnahme Nichtteilnahme eines Mitausstellers ist das Mitausstellerentgelt xxxx zu zahlen. Der Rücktritt und die Nichtteilnahme des Hauptausstellers führt gleichzeitig zum Ausschluss und Widerruf der Lie- ferungen und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fälligZulassung des Mitausstellers. Die EBH muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden ist.
2. Die EBH Easyfairs ist berechtigt, den abgeschlossenen Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist und unbescha- det der Weiterhaftung des Ausstellers für die volle Miete und die entstehenden Kosten zu kündigen, wenn der Aussteller vertraglichen Verpflichtungen, die sich aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem dem Vertrag zurückzutre- tenoder den ergänzenden Bestimmungen ergeben, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung nach erfolgter Nachfristsetzung nicht nachkommt. Dies gilt auch, wenn bei dem Aussteller die Voraussetzungen für den Vertragsabschluss nicht oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von nicht mehr gegeben sind, insbesondere, wenn der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme Aussteller sein Herstellungsprogramm derart geändert hat, dass die Inanspruchnahme es nicht mehr der Liefe- rungen und Leistungen den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden bzw. beschädigen Fachmesse zugeordnet werden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich der EBH zuzurechnen ist;
e) der Zweck der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Im Falle des Buchstabens b) wird für die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstatten.
3er Standfläche gemietet hat. Das Recht gleiche gilt für den Fall, wenn sich die wirtschaftlichen Verhältnisse des Ausstel- lers nachteilig geändert haben, er seine Zahlungen einstellt oder über sein Vermögen das gerichtliche Insolvenzverfahren beantragt wird oder sich die Firma des Ausstellers in Liqui- dation befindet und der EBH sowie Veranstalter nach Abschluss des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund Vertrages Kenntnis von der Gefährdung seines Zahlungsans- pruches aufgrund xxxxxxxxxx Vermögenssituation des Ausstel- lers erlangt. Werden die Tatsachen, auf die Easyfairs die Kün- digung stützt, dieser bis 6 Monate vor Messebeginn bekannt, so hat sie Anspruch auf eine pauschalierte Entschädigung in Höhe von 40 Prozent, bei bekannt werden ab 6 Monate vor Messebeginn in Höhe von 100 Prozent der Netto-Grundmiete nebst Nebenkosten und der Nettokosten weiterer vereinbarter Leistungen. Macht der Veranstalter pauschalierten Schaden- sersatz geltend, bleibt unberührtdem Aussteller der Nachweis, es seien keine oder wesentlich geringere Aufwendungen des Veranstal- ters angefallen, unbenommen.
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Rücktritt, Kündigung. 1Die Abfallwirtschaft GmbH hat das Recht, ganz oder teilweise von einem, mehreren oder sämtlichen mit dem Anlieferer geschlossenen Entsorgungsvertrag bzw. Ein Rücktritt des Kunden Entsorgungsverträgen zurückzutreten, wenn - sich der Anlieferer mit einer Zahlung oder einer sonstigen gegen- über der Abfallwirtschaft GmbH bestehenden vertraglichen Pflicht in Verzug befindet und die entsprechenden Verpflichtungen nicht innerhalb einer von dem der Abfallwirtschaft GmbH gesetzten angemes- xxxxx Xxxxxxxxx – verbunden mit der EBH geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht ausdrücklich vereinbart wurde, ein sonstiges gesetzliches Rücktrittsrecht be- steht oder wenn die EBH der Vertragsaufhebung zustimmt. Bei Nichtinanspruchnahme der Lie- ferungen und Leistungen durch den Kunden - ohne vorherige wirksame Rücktrittserklärung o- der Vertragsaufhebung - bleibt grundsätzlich der volle Rechnungsbetrag fällig. Die EBH muss sich jedoch den Wert desjenigen anrechnen lassen, was sie infolge der Nichtinanspruchnahme der Lieferungen und Leistungen erspart oder durch anderweitige Verwendung der Lieferungen und Leistungen erwerben oder zu erwerben unterlässt. Dem Kunden bleibt der Nachweis ge- stattet, dass kein oder ein geringerer Rechnungsbetrag entstanden ist.
2. Die EBH ist berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund von diesem Vertrag zurückzutre- ten, wenn:
a) eine vereinbarte Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung auch nach dem Verstreichen ei- ner von der EBH gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wird;
b) höhere Gewalt oder andere von der EBH nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
c) die Veranstaltungsräume unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Xxxxx- xxxx, z. B. in der Person des Kunden oder des Zwecks der Veranstaltung, gebucht wer- den, bei deren Kenntnis ein Vertrag nicht abgeschlossen worden wäre;
d) die EBH begründeten Anlass zu der Annahme hatErklärung, dass die Inanspruchnahme Annahme der Liefe- rungen Leistungen nach Xxxxxxxxxxx abgelehnt wird – erfüllt; - der Anlieferer oder ein von ihm beauftragter Dritter bezüglich der Verwertung von Abfällen auf der Boden- und Leistungen den reibungslosen GeschäftsbetriebBauschuttbörse beste- hende öffentlich-rechtliche oder vertragliche Pflichten (Entsor- gungsvertrag, Allgemeine Geschäftsbedingungen der Abfallwirt- schaft GmbH, Benutzungsordnung der Deponie Halle-Lochau) oder Anforderungen, die Sicherheit der Räume o- der das Ansehen der EBH in der Öffentlichkeit gefährden sich aus abfallrechtlichen Untersuchungs-, Kon- troll- oder Registerpflichten ergeben, verletzt bzw. beschädigen kannverletzt hat; - die betreffenden Abfälle im Ergebnis von Kontrolluntersuchungen die Zulässigkeits- und Zuordnungskriterien nach den Bestimmungen für die Boden- und Bauschuttbörse (Grenzwerte Z0 - Z2 nach TR Bo- den 11/04) nicht einhalten; - die Verwertung der angelieferten Abfälle nach Abschluss des Ent- sorgungsvertrages durch Gesetz, ohne dass dies dem Herrschafts- Verordnung, behördliche Entschei- dung oder aus tatsächlichen Gründen auf der Boden- und Bau- schuttbörse unzulässig oder aber für die Abfallwirtschaft GmbH un- zumutbar wird; - durch die Verwertung der angelieferten Abfälle der Abfallwirtschaft GmbH bei Abschluss des Entsorgungsvertrages nicht bekannte Ge- fahren bzw. Organisationsbereich ungünstige Auswirkungen für die Boden- und Bau- schuttbörse oder die dort beschäftigten Personen zu befürchten sind; - der EBH zuzurechnen ist;
e) Abfallwirtschaft GmbH durch einen der Zweck in § 5 dieser Allgemei- nen Geschäftsbedingungen genannten Zurückweisungsgründe die Erfüllung der Veranstaltung bzw. der Anlass der Veranstaltung gesetzeswidrig ist. Im Falle des Buchstabens b) wird die EBH den Kunden unverzüglich über die Nichtverfügbar- keit der Lieferungen und Leistungen informieren und die Gegenleistung erstattenihr gegenüber dem Anlieferer obliegenden Vertrags- pflichten unmöglich wird.
3. Das Recht der EBH sowie des Kunden zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen