Rücktritt, Kündigung. Von einem Rücktritt oder einer Kündigung bleiben eingeräumte Nutzungsrechte unberührt. Der AN hat im Falle des Rücktritts einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bei dem AG bleibenden Nutzungsrechte an bereits geschaffenen ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN, soweit der AG nicht auf die Nutzung dieser Rechte verzichtet. Gleiches gilt im Falle der Kündigung, soweit der AN noch keine entsprechende anteilige Vergütung erhalten hat.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Einkaufsbedingungen
Rücktritt, Kündigung. Von einem Rücktritt oder einer Kündigung bleiben eingeräumte Nutzungsrechte unberührt. Der AN hat im Falle des Rücktritts einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bei dem AG bleibenden Nutzungsrechte an bereits geschaffenen ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN, soweit der AG nicht auf die Nutzung dieser Rechte verzichtet. Gleiches Glei- ches gilt im Falle der Kündigung, soweit der AN noch keine entsprechende anteilige Vergütung erhalten hat.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rücktritt, Kündigung. Von einem Rücktritt oder einer Kündigung bleiben eingeräumte Nutzungsrechte unberührt. Der AN hat im Falle des Rücktritts einen Anspruch auf eine angemessene Vergütung für die bei dem AG bleibenden Nutzungsrechte Nut- zungsrechte an bereits geschaffenen ENTWICKLUNGSLEISTUNGEN, soweit der AG nicht auf die Nutzung dieser Rechte verzichtet. Gleiches gilt im Falle der Kündigung, soweit der AN noch keine entsprechende anteilige Vergütung erhalten hat.
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Samples: Einkaufsbedingungen, Allgemeine Einkaufsbedingungen