Rücktritt, Kündigung. 15.1 Rücktrittsrecht des:der Kund:in a) bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Vertragssumme b) 30-41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Vertragssumme c) 14-29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Vertragssumme d) 0-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Vertragssumme Veranstaltungsbeginn im Sinne dieser Stornierungsregelungen ist der vorgesehene Beginn des Aufbaus zur Veranstaltung. Die Zahlung der Differenzbeträge ist binnen zwei Wochen nach Zugang einer begründeten Nachberechnung fällig und bleibt ohne Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stornierungserklärung. Hat der:die Kund:in den Rücktritt erklärt, das Stornoentgelt jedoch nicht entrichtet, ist der KBW e.V. zu den von der Rücktrittserklärung erfassten Leistungen nicht verpflichtet. Die tageweise Reduzierung der Dauer der Veranstaltung ist als teilweiser Rücktritt zu den Regeln des Rücktritts zulässig. Eine Reduzierung der Personenzahl durch den:die Kund:in ist nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Abzug entfällt oder ändert sich unter den o. g. Voraussetzungen. Die Reduzierung des vereinbarten Umfangs einzelner Leistungen oder die Reduzierung des vereinbarten. Eine Reduzierung der Raumbuchungen ist analog der o.g. Stornierungsrichtlinien vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Reduzierung des Leistungsumfangs des KBW e.V. ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Den Anspruch auf Zahlung des Stornoentgeltes kann der KBW e.V. mit Vorauszahlungen verrechnen oder aus erbrachten Sicherheiten befriedigen.
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Samples: Mietvertrag
Rücktritt, Kündigung. 15.1 Rücktrittsrecht des:1. Tritt der Kund:inKunde mit dem Einverständnis der Firma Wiedmann vom Ver- trag zurück, bevor das Aufmaß genommen worden ist, so kann die Firma Wiedmann GmbH einen pauschalen Betrag in Höhe von 25 Prozent des Auftragswertes als entstandenen Schaden für entgangenen Gewinn und Unkosten beanspruchen.
a) bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% 2. Erfolgt der VertragssummeRücktritt nach dem Aufmaß, insbesondere nach Beginn der Fertigung der Bauelemente, so erhöht sich der vorgenannte Pauschal- betrag um die insoweit tatsächlich der Firma Wiedmann GmbH ent- standenen Kosten.
b) 30-41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Vertragssumme
c) 14-29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Vertragssumme
d) 0-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Vertragssumme Veranstaltungsbeginn im Sinne dieser Stornierungsregelungen ist der vorgesehene Beginn des Aufbaus zur Veranstaltung3. Die Zahlung Schadenspauschale verringert sich, wenn der Differenzbeträge ist binnen zwei Wochen Kunde einen gerin- geren Schadensbetrag nachweist.
4. Macht der Kunde von einem Kündigungsrecht nach § 649 BGB Gebrauch, so bestimmen sich die Rechte der Firma Wiedmann GmbH nach dieser Vorschrift.
1. Der Kunde verpflichtet sich, dafür Sorge zu tragen, dass die Mitarbeiter der Firma Wiedmann GmbH zu dem vereinbarten Aufmaß bzw. Liefer- termin freien Zugang einer begründeten Nachberechnung fällig und bleibt ohne Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stornierungserklärungzu den Einbauöffnungen haben. Dazu gehört ein sicherer Zugang zum Haus, wie auch das Vorhandensein von Treppen zwischen den Etagen.
2. Hat der:der Kunde Umstände zu vertreten, welche das Aufmaß bzw. die Kund:in Mon- tage der Bauelemente verzögern, so hat er der Firma Wiedmann GmbH den Rücktritt erklärt, das Stornoentgelt jedoch nicht entrichtet, ist hierdurch entstandenen Schaden (Kosten für die vergebliche Fahrt; Reisespesen der KBW e.V. Mitarbeiter pp.) ungeachtet der Regelungen zu den von der Rücktrittserklärung erfassten Leistungen nicht verpflichtet. Die tageweise Reduzierung der Dauer der Veranstaltung ist als teilweiser Rücktritt II dieser Bedingungen zu den Regeln des Rücktritts zulässig. Eine Reduzierung der Personenzahl durch den:die Kund:in ist nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Abzug entfällt oder ändert sich unter den o. g. Voraussetzungen. Die Reduzierung des vereinbarten Umfangs einzelner Leistungen oder die Reduzierung des vereinbarten. Eine Reduzierung der Raumbuchungen ist analog der o.g. Stornierungsrichtlinien vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Reduzierung des Leistungsumfangs des KBW e.V. ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Den Anspruch auf Zahlung des Stornoentgeltes kann der KBW e.V. mit Vorauszahlungen verrechnen oder aus erbrachten Sicherheiten befriedigenersetzen.
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Samples: Geschäfts Und Lieferbedingungen
Rücktritt, Kündigung. 15.1 21.1 Die Stadt Gunzenhausen ist berechtigt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Fristsetzung und Ablehnungsandrohung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a) die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen (Miete, Nebenkosten, Sicherheitsleistung) nicht rechtzeitig entrichtet worden sind,
b) durch die Veranstaltung eine Störung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung oder eine Schädigung des Ansehens der Stadt erfolgt,
c) die für die Veranstaltung erforderlichen behördlichen Genehmigungen oder Erlaubnisse nicht vorliegen,
d) der im Mietvertrag bezeichnete Nutzungszweck wesentlich geändert wird,
e) der Mieter bei Vertragsabschluss, insbesondere bei Angabe des Nutzungszwecks im Vertrag verschwiegen hat, dass die Veranstaltung durch eine „radikale, politische oder scheinreligiöse“ Vereinigung durchgeführt wird
f) gegen gesetzliche Vorschriften, insbesondere gegen versammlungsstättenrechtliche Vorschriften durch den Mieter verstoßen wird,
g) der Mieter seinen gesetzlichen und behördlichen – nur soweit diese in Verbindung mit der Veranstaltung stehen - oder vertraglich übernommenen Mitteilungs- Anzeige- und Zahlungspflichten gegenüber der Stadt Gunzenhausen oder gegenüber Behörden, Feuerwehr oder Sanitäts- und Rettungsdiensten oder der GEMA nicht nachkommt,
h) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abgelehnt wurde.
21.2 Macht die Stadt Gunzenhausen von ihrem Rücktrittsrecht des:aus einem der Kund:inin § 21 Ziffer 1
a) bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Vertragssumme
b1 h) 30-41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Vertragssumme
c) 14-29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Vertragssumme
d) 0-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Vertragssumme Veranstaltungsbeginn im Sinne dieser Stornierungsregelungen ist der vorgesehene Beginn des Aufbaus zur Veranstaltung. Die Zahlung der Differenzbeträge ist binnen zwei Wochen nach Zugang einer begründeten Nachberechnung fällig und bleibt ohne Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stornierungserklärung. Hat der:die Kund:in genannten Gründe Gebrauch, behält sie den Rücktritt erklärt, das Stornoentgelt jedoch nicht entrichtet, ist der KBW e.V. zu den von der Rücktrittserklärung erfassten Leistungen nicht verpflichtet. Die tageweise Reduzierung der Dauer der Veranstaltung ist als teilweiser Rücktritt zu den Regeln des Rücktritts zulässig. Eine Reduzierung der Personenzahl durch den:die Kund:in ist nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Abzug entfällt oder ändert sich unter den o. g. Voraussetzungen. Die Reduzierung des vereinbarten Umfangs einzelner Leistungen oder die Reduzierung des vereinbarten. Eine Reduzierung der Raumbuchungen ist analog der o.g. Stornierungsrichtlinien vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Reduzierung des Leistungsumfangs des KBW e.V. ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Den Anspruch auf Zahlung des Stornoentgeltes der vereinbarten Entgelte, muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen.
21.3 Ist der Mieter eine Agentur, so steht der Stadt Gunzenhausen und der Agentur ein Sonderkündigungsrecht für den Fall zu, dass der Auftraggeber (Veranstalter) der Agentur den Auftrag entzieht oder kündigt. Dieses Sonderkündigungsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn der KBW e.V. Auftraggeber der Agentur sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag mit Vorauszahlungen verrechnen oder aus erbrachten Sicherheiten befriedigender Stadt Gunzenhausen vollständig übernimmt und auf Verlangen der Stadt Gunzenhausen angemessene Sicherheit leistet und der Veranstalter im Mietvertrag benannt ist.
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Samples: Mietvertrag
Rücktritt, Kündigung. 15.1 Rücktrittsrecht des:der Kund:in
a) bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10% der Vertragssumme
b) 30-41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% der Vertragssumme
c) 14-29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Vertragssumme
d) 0-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Vertragssumme Veranstaltungsbeginn im Sinne dieser Stornierungsregelungen ist der vorgesehene Beginn des Aufbaus zur Veranstaltung. Die Zahlung der Differenzbeträge ist binnen zwei Wochen nach Zugang einer begründeten Nachberechnung fällig und bleibt ohne Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stornierungserklärung. Hat der:die Kund:in den Rücktritt erklärt, das Stornoentgelt jedoch nicht entrichtet7.1 Soweit vertraglich nichts anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist, ist der KBW e.V. Xxxxxx zum Rücktritt vom Vertrag, bzw. zur Kündigung, nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen berechtigt.
7.2 Soweit nichts anderes vereinbart ist, kann der Mieter bis 10 Wochen vor Belegungsbeginn gegen Zahlung einer Bearbeitungsgebühr i.H.v. 15% des Nettomietzinses zuzüglich MwSt. vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen; maßgeblich für die Einhaltung der Frist ist der Zugang bei der Gemeinde.
7.3 Soweit die Gemeinde bereit und in der Lage ist, die vertraglichen Leis- tungen zu erbringen, verpflichtet ein späterer Rücktritt, bzw. eine späte- re Kündigung den Mieter zur vollen Bezahlung des vereinbarten Netto- mietzinses. Soweit es der Gemeinde gelingt, für den vereinbarten Bele- gungszeitraum eine andere Vermietung vorzunehmen, entfällt für diesen Zeitraum die Zahlungsverpflichtung. Vereinbarte Nebenkosten und Aus- lagen sind zu bezahlen, soweit sie bereits angefallen sind, bzw. der Anfall von der Rücktrittserklärung erfassten Leistungen Gemeinde in rechtlich zulässiger Weise nicht verpflichtet. mehr abgewendet werden kann, insbesondere z.B. weil die Gemeinde insoweit selbst schon rechtliche bindende Verpflichtungen eingegangen ist.
7.4 Ein außerordentliches Kündigungsrecht des Mieters ist auf den Fall beschränkt, dass die Gemeinde ihre vertraglichen Pflichten trotz Abmah- nung des Mieters nicht nachkommt oder erhebliche Mängel nicht besei- tigt.
7.5 Umstände, die außerhalb der Risikosphäre der Gemeinde liegen berech- tigen den Mieter auch dann nicht zur ordentlichen oder außerordentli- chen Kündigung, wenn er diese nicht zu vertreten hat.
7.6 Die tageweise Reduzierung Gemeinde ist zur außerordentlichen fristlosen Kündigung berechtigt, wenn
a. die Nutzung der Dauer Räume und Anlagen nicht zu dem im Vertrag ange- gebenen Zweck erfolgt und der Veranstaltung ist als teilweiser Rücktritt zu den Regeln des Rücktritts zulässig. Eine Reduzierung tatsächliche Nutzungszweck gegen gesetzliche Vorschriften oder gegen die guten Sitten verstößt oder wenn mit der Personenzahl Nutzung verfassungsfeindliche Ziele verfolgt werden.
x. xxx Xxxxxx in anderer Weise, (z.B. durch den:die Kund:in ist nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn möglich. Der Abzug entfällt oder ändert sich unter den o. g. Voraussetzungen. Die Reduzierung des vereinbarten Umfangs einzelner Leistungen oder die Reduzierung des vereinbarten. Eine Reduzierung der Raumbuchungen ist analog der o.g. Stornierungsrichtlinien vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Reduzierung des Leistungsumfangs des KBW e.V. ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Den Anspruch auf Zahlung des Stornoentgeltes kann der KBW e.V. mit Vorauszahlungen verrechnen oder aus erbrachten Sicherheiten befriedigenSachbeschädigung) gegen seine Vertragspflichten verstößt.
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Samples: Überlassungsvertrag
Rücktritt, Kündigung. 15.1 Rücktrittsrecht des:1. Für den Fall der Kund:in
aKündigung des Vertrags wegen unterlassener Mitwirkungshandlung des Auf- traggebers (§ 643 BGB) bis 42 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 10durch die CEWE, insbesondere wegen fehlender Zusendung von fehler- freien Daten nach Basis- bzw. Profi-Datencheck und Fristsetzung bzw. fehlender Druckfreigabe, verpflichtet sich der Auftraggeber, der CEWE eine Entschädigungszahlung in Höhe von 2 % der Vertragssumme
bver- einbarten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer) 30zu zahlen. Die Kosten für den ggf. beauftragten Sonderservice „Profi-41 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 50% Datencheck“ sowie für gewünschte Korrekturabzü- ge sind zusätzlich zu zahlen. Dem Auftraggeber bleibt der Vertragssumme
c) 14-29 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 75% der Vertragssumme
d) 0-13 Tage vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Vertragssumme Veranstaltungsbeginn Nachweis gestattet, dass im Sinne dieser Stornierungsregelungen ist konkreten Fall der vorgesehene Beginn CEWE Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der CEWE bleibt im Einzelfall der Nachweis gestattet, dass eine höhere Entschädigung ange- messen ist.
2. Vor Zusendung einer Auftragsbestätigung hat die CEWE das Recht die Bestellung des Aufbaus zur Veranstaltung. Die Zahlung der Differenzbeträge ist Auftrag- gebers zu löschen, sofern binnen zwei vier Wochen nach Zugang einer begründeten Nachberechnung fällig und bleibt ohne Auswirkung auf die Wirksamkeit der Stornierungserklärung. Hat der:die Kund:in den Rücktritt erklärt, das Stornoentgelt jedoch nicht entrichtet, ist der KBW e.V. zu den keine Übermittlung von der Rücktrittserklärung erfassten Leistungen nicht verpflichtet. Die tageweise Reduzierung der Dauer der Veranstaltung ist als teilweiser Rücktritt zu den Regeln des Rücktritts zulässigdruckreifen Druckdaten erfolgt ist.
3. Eine Reduzierung Entschädigungszahlung seitens des Auftraggebers ist ferner dann zu leisten, wenn der Personenzahl Auftraggeber den Vertrag unter den Bedingungen nach Ablauf der kostenfreien Stornofrist kündigt bzw. storniert. Eine kostenfreie Stornierung einer Bestellung durch den:die Kund:in den Auftraggeber ist nur bis 7 Tage vor Veranstaltungsbeginn zum Versand der Auftragsbestätigung per E-Mail (Vertragsschluss) möglich.
4. Der Abzug entfällt Bis zur Druckfreigabe gilt die genannte Entschädigungsregelung in Höhe von 2 % der vereinbar- ten Auftragssumme, mindestens jedoch 10 Euro (zzgl. Umsatzsteuer).
5. Nach erfolgter Druckfreigabe ist der laufende Herstellungsprozess unumkehrbar, daher ist die erbrachte Leistung in Höhe von 97 % der Auftragssumme zu entschädigen, zuzüglich ggf. bereits geleisteter Dienste wie „Profi-Datencheck“ und/oder ändert sich unter den o. g. VoraussetzungenKorrekturabzüge. Dem Auftraggeber bleibt der Nachweis gestattet, dass im konkreten Fall der CEWE Aufwendungen oder Schäden nicht oder nicht in diesem Umfang entstanden sind. Auch der Auftragnehmerin bleibt im Einzelfall der Nach- weis gestattet, dass eine höhere Entschädigung angemessen ist.
6. Mit Abgabe der verbindlichen Stornierungserklärung stimmt der Auftraggeber der Entsorgung der im Herstellungsprozess befindlichen Ware zu. Für die Entsorgung fallen keine Kosten an. Die Reduzierung CEWE ist daher nach Stornierung / Kündigung nicht zur Herausgabe der Ware verpflichtet.
7. Die mit der Stornierung anfallenden Kosten können im Kundenbereich eingesehen werden.
8. Die CEWE ist berechtigt, das Vertragsverhältnis fristlos zu kündigen, soweit hinsichtlich des vereinbarten Umfangs einzelner Leistungen Ver- mögens des Auftraggebers ein Insolvenzantrag gestellt wird oder der Auftraggeber die Reduzierung des vereinbarten. Eine Reduzierung der Raumbuchungen ist analog der o.g. Stornierungsrichtlinien vor Veranstaltungsbeginn möglich. Eine Reduzierung des Leistungsumfangs des KBW e.V. ist nicht ohne gesonderte Vereinbarung möglich. Den Anspruch auf Zahlung des Stornoentgeltes kann der KBW e.V. mit Vorauszahlungen verrechnen oder aus erbrachten Sicherheiten befriedigeneidesstatt- liche Versicherung abgegeben hat.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen