Rücktritt, Kündigung. 16.1 Bei einer vor Erfüllung des Vertrages durch den Auftragneh- mer ohne Verschulden von ONTRAS eintretenden Änderung der für den Vertragsabschluss maßgebenden Verhältnisse ist ONTRAS berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu einer späteren Frist als vereinbart zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten. 16.2 Bei Dienst- und Werkverträgen stehen ONTRAS die gesetzli- chen Kündigungsrechte zu. 16.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Rücktritt, Kündigung. 16.1 Bei einer vor Erfüllung des Vertrages durch den Auftragneh- mer Auftragnehmer ohne Verschulden von ONTRAS eintretenden Änderung der für den Vertragsabschluss maßgebenden Verhältnisse ist ONTRAS berechtigtberech- tigt, die Erfüllung des Vertrages zu einer späteren Frist als vereinbart zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
16.2 Bei Dienst- und Werkverträgen stehen ONTRAS die gesetzli- chen Kündigungsrechte zu.
16.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rücktritt, Kündigung. 16.1 23.1 Bei einer vor Erfüllung des Vertrages durch den Auftragneh- mer ohne Verschulden von ONTRAS eintretenden Änderung der für den Vertragsabschluss maßgebenden Verhältnisse ist ONTRAS berechtigt, die Erfüllung des Vertrages zu einer späteren Frist als vereinbart zu verlangen oder ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
16.2 23.2 Bei Dienst- und Werkverträgen stehen ONTRAS die gesetzli- chen Kündigungsrechte zu.
16.3 23.3 Das Recht der Parteien zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
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