Common use of Rücktritt und Kündigung Clause in Contracts

Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.

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Samples: www.harzagentur.de, www.harzagentur.de

Rücktritt und Kündigung. Bei Seminaren können Sie können jederzeit ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vor Beginn einer der Veranstaltung von schriftlich mitteilen. Maßgebend ist der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Ihrer Rücktrittserklärung bei unserer Akademie. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen Rücktritt nicht fristgerecht, so sind Sie zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von fachlich und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin persönlich geeigneten Ersatzteilnehmenden ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt Lehrgängen ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung bis zu zwei Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich. (In diesem Falle wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch 80 €, fällig.) Erfolgt eine Kündigung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin erst nach Ablauf dieser Frist, so ist das Ticketvolle Lehrgangsentgelt zu zahlen. Ein termingebundenes Ticket Bei Lehrgängen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werdenohne fristgerechte Abmeldung bei Nichtantritt des Lehrgangs der erste Teilzahlungsbetrag zu zahlen. Bei späterer Kündigung sind nur die Beträge zu zahlen, die bis zum Ablauf des Zahlungsabschnittes fällig sind, in welchem die schriftliche Kündigung bei unserer Akade- mie eingeht. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Frist Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleiben unberührt. (Wir empfehlen Ihnen, Rücktrittserklärungen für Lehrgänge per Einschreiben zuzustellen. Bei Rücktritt im Krankheitsfall ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinflussbei allen Veranstaltungsformaten eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt davon unberührt.). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.

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Samples: www.ihk-akademie.de

Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, bis vierzehn Tage vor Beginn einer Veranstaltung der Bildungsveranstaltung ohne Angabe von der Buchung zurücktretenGründen und kostenfrei (Anmeldegebühr ausgenommen) vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss ist schriftlich erfolgenzu erklären. Umbuchungen Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Teilnehmer/innen, die danach bis zum Veranstaltungsbeginn zurücktreten, sind nur zur Zahlung von 20 % der Veranstaltungsgebühr verpflichtet, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die Gebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Teilnehmer nicht oder zeitweise nicht erscheinen. Soweit die schriftliche Erklärung des Rücktritts bereits in die Veranstaltungszeit fällt, wird sie als Kündigung behandelt mit dem Einverständnis der HarzFolge, dass die vertraglich vereinbarten Kündigungsvorschriften angewendet werden. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragsteile grundsätzlich mit 6-Agentur GmbH Wochen-Frist zum Ende des ersten 3-Monats-Zeitraums eines Lehrgangs, danach ausschließlich mit 6-Wochen-Frist zum Ende eines Kalenderquartals möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, Die Möglichkeit einer außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB bleibt der Anspruch auf Bezahlung davon unberührt. Die Anwendung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich§ 627 BGB wird ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Veranstaltungen, die sich über mehrere Abschnitte (Module) erstrecken, können die Vertragsteile die nachfolgenden Veranstaltungsabschnitte unter Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Personvierzehn Tagen zum nächsten Abschnitts schriftlich kündigen. Für Teilnehmer/innen, die die Harznach SGB II/III von ihrer Wohnort-Agentur GmbH vertrittfür Arbeit gefördert werden, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den FallBesuch von Lehrgängen, die gemäß SGB II/III anerkannt sind: Für den Fall einer eintretenden Nichtförderung durch die Agentur für Arbeit wird dem Teilnehmer ein außerordentliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Für Teilnehmer/innen, für die sich innerhalb von vierzehn Tagen vor bzw. erst nach Lehrgangsbeginn durch den Kostenträger herausstellt, dass Sie deren Förderung nicht möglich ist, wird ein sofortiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Es entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Im Fall eines Rücktritts oder Mitglieder der Kündigung entstehen für Teilnehmer/innen, die nach SGB II/III von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harzihrer Wohnort-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen für Arbeit gefördert werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann generell keine Kosten. Es gelten grundsätzlich die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglichvertraglichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Förderer.

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Samples: www.emagister.de

Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung eines Programm-Angebots von der Buchung zurücktreten. Der Es wird empfohlen, den Rücktritt muss schriftlich erfolgenzu erklären. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die das gebuchte Veranstaltung Programm-Angebot nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; kann die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen anrechnen zu lassenverlangen. Je nach Eingang Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden unter Berücksichtigung gewöhnlich möglicher Einnahmen und gewöhnlicher Ersparnis folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: Pauschalsätze erhoben. vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach des Programm-Angebots ungeachtet einer diesbezüglichen Ermahnung Abmahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten AufwendungenAufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. • Wenn eine Veranstaltung ein Programm-Angebot aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung ein Programm-Angebot abgebrochen werden, weil sie es aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen eventuelle Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur LastLast fallen. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung Vor Beginn kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn bei termingebundenen öffentlichen Veranstaltungen die gebuchte Teilnahme absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte auf eine Mindestpersonenzahl für die Durchführung hingewiesen und diese bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.

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Samples: www.harzagentur.de

Rücktritt und Kündigung. Sie können Xxxxxxx der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung noch nicht begonnen hat, kann Starmann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung und ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur Auftragnehmer kann mit dem Einverständnis schriftlichen Nachweis des Beginns der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von Vertragserfüllung und der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein daraus entstandenen Kosten den Rücktritt von Starmann innerhalb von 7 Tagen nicht verhindern. Der Auftragnehmer kann in einem solchen Fall, sofern es sich um Spezialanfertigungen oder nicht um die Herstellung gängiger Waren handelt, lediglich die entstandenen und schriftlich nachgewiesenen Kosten von Starmann verlangen. Die schriftlich nachgewiesenen Kosten sind der Buchung eines termingebundenen Tickets Höhe nach mit dem angemessenen Selbstkostenbetrag der Teilleistungen begrenzt und wird der entgangene Gewinn nicht ersetzt. Aus wichtigem Grund kann Starmann einen Vertrag jederzeit fristlos auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: wenn sich die wirtschaftliche Lage des Auftragnehmers wesentlich verschlechtert oder über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird; wenn der Auftragnehmer gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt; wenn der Auftragnehmer den vertraglichen Pflichten nicht entspricht oder gegen die kundenseitige Umbuchung Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen verstößt; wenn der Auftragnehmer Handlungen setzt oder gesetzt hat, insbesondere, wenn er mit anderen Unternehmen für Starmann nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat; wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von Starmann, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat oder diese versucht hat abzuwerben; wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Kunden und Geschäftspartner von Starmann, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat. Starmann ist berechtigt, bei Vorliegen einer der oben genannten Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall lediglich zur Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Anrechnung allfälliger Einsparungsmöglichkeiten berechtigt. Starmann hat das Recht, bei Vorliegen der oben genannten Gründe nach einmaliger schriftlicher Aufforderung an den Auftragnehmer und unter Festsetzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ab Aufgabepoststempel) an den Auftragnehmer, bei Gefahr in Verzug jedoch sofort, ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme auf einen anderen Termin ist nicht möglichRisiko und Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Sämtliche infolge einer Ersatzvornahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Starmann kann solche Beträge gegen die Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticketeinem Liefer- oder Leistungsverzug des Auftragnehmers ist Starmann neben den gesetzlichen Bestimmungen zum sofortigen Rücktritt oder zum Rücktritt unter Xxxxxxx einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen Tritt Starmann nur von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist Teil des Vertrags zurück, so ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fallausdrücklich vereinbart, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung Gewährleistungsverpflichtungen des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl Auftragnehmers für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglicherbrachten Vertragsleistungen aufrecht bleiben.

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Samples: www.starmann.at