Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können 13.1. Xxxxxxx der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung noch nicht begonnen hat, kann Xxxxxxxx jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung und ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur Auftragnehmer kann mit dem Einverständnis schriftlichen Nachweis des Beginns der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von Vertragserfüllung und der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein daraus entstandenen Kosten den Rücktritt von Xxxxxxxx innerhalb von 7 Tagen nicht verhindern. Der Auftragnehmer kann in einem solchen Fall, sofern es sich um Spezialanfertigungen oder nicht um die Herstellung gängiger Waren handelt, lediglich die entstandenen und schriftlich nachgewiesenen Kosten von Starmann verlangen. Die schriftlich nachgewiesenen Kosten sind der Buchung eines termingebundenen Tickets Höhe nach mit dem angemessenen Selbstkostenbetrag der Teilleistungen begrenzt und wird der entgangene Gewinn nicht ersetzt.
13.2. Aus wichtigem Grund kann Xxxxxxxx einen Vertrag jederzeit fristlos auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
13.2.1. wenn sich die wirtschaftliche Lage des Auftragnehmers wesentlich verschlechtert oder über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird;
13.2.2. wenn der Auftragnehmer gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt;
13.2.3. wenn der Auftragnehmer den vertraglichen Pflichten nicht entspricht oder gegen die kundenseitige Umbuchung Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen verstößt;
13.2.4. wenn der Auftragnehmer Handlungen setzt oder gesetzt hat, insbesondere, wenn er mit anderen Unternehmen für Starmann nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;
13.2.5. wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von Starmann, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat oder diese versucht hat abzuwerben;
13.2.6. wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Kunden und Geschäftspartner von Xxxxxxxx, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat. Starmann ist berechtigt, bei Vorliegen einer der oben genannten Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall lediglich zur Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Anrechnung allfälliger Einsparungsmöglichkeiten berechtigt.
13.3. Xxxxxxxx hat das Recht, bei Vorliegen der oben genannten Gründe nach einmaliger schriftlicher Aufforderung an den Auftragnehmer und unter Festsetzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ab Aufgabepoststempel) an den Auftragnehmer, bei Gefahr in Verzug jedoch sofort, ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme auf einen anderen Termin ist nicht möglichRisiko und Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Sämtliche infolge einer Ersatzvornahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Xxxxxxxx kann solche Beträge gegen die Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen.
13.4. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticketeinem Liefer- oder Leistungsverzug des Auftragnehmers ist Xxxxxxxx neben den gesetzlichen Bestimmungen zum sofortigen Rücktritt oder zum Rücktritt unter Xxxxxxx einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen Tritt Xxxxxxxx nur von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist Teil des Vertrags zurück, so ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fallausdrücklich vereinbart, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung Gewährleistungsverpflichtungen des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl Auftragnehmers für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglicherbrachten Vertragsleistungen aufrecht bleiben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können 4.1 Der Teilnehmende kann von seiner/ihrer Buchung jederzeit zurücktreten. Macht der Teilnehmende von diesem Recht Gebrauch, so schuldet er nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen als Stornoentgelt pauschaliert den Ersatz des Schadens, den ID dadurch erleidet, dass das ID darauf vertraut, dass der Teilnehmende an der Veranstaltung teilnimmt:
4.1.1 Bei Veranstaltungen mit Prüfungen ist ein Rücktritt bis sechs Wochen vor Beginn einer kostenlos möglich. Bei einem Rücktritt 6-4 Wochen vor Beginn wird ein Stornoentgelt von 50 % der Veranstaltungskosten erhoben. Bei einem Rücktritt nach dieser Frist ist der Teilnehmende zur Zahlung der vollen Veranstaltungskosten verpflichtet.
4.1.2 Bei Krankheit des Teilnehmers reduziert sich das zu zahlende Stornoentgelt pauschal auf 15 %, wenn der Teilnehmer eine ärztliche Bescheinigung über seine Krankheit vorlegt. Der Teilnehmende kann stattdessen in Rücksprache mit ID eine gleichwertige spätere Veranstaltung in den nächsten 12 Monaten auswählen und diese besuchen, falls eine solche angeboten wird, dann wird das Stornoentgelt angerechnet.
4.1.3 Kann der Teilnehmende aufgrund von Einreisebestimmungen nicht in die Bundesrepublik Deutschland einreisen (z.B. weil ihm keine Einreiseerlaubnis erteilt wird), ist er nicht von der Buchung zurücktretenPflicht zur Zahlung der Veranstaltungskosten befreit. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgenTeilnehmende kann jedoch in Rücksprache mit ID eine gleichwertige spätere Veranstaltung in den nächsten 12 Monaten auswählen und diese besuchen, wenn ID eine vergleichbare Veranstaltung anbietet.
4.2 Dem Teilnehmenden wird der Nachweis gestattet, ein Schaden sei nicht entstanden oder wesentlich niedriger als der pauschalierte Schadensersatz nach den vorherigen Bestimmungen.
4.3 Das Stornoentgelt ist im Falle einer Unmöglichkeit der Leistung des ID nicht geschuldet. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis § 615 S. 2 BGB bleibt von Ziffer 4.1 unberührt.
4.4 Das Recht zum Widerruf bleibt von Ziffer 4.1 unberührt. Macht der Harz-Agentur GmbH möglichTeilnehmende von seinem Recht zum Widerruf Gebrauch, so ist er zur Zahlung eines Stornoentgelts nicht verpflichtet.
4.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Treten Sie von Ein wichtiger Grund für eine Kündigung durch das ID ist insbesondere gegeben, wenn der von Ihnen gebuchten Leistung zurück Teilnehmende - die Veranstaltung nachhaltig stört oder treten Sie oder - eine Urheberrechtsverletzung begeht.
4.6 Kündigt das ID den Vertrag aus wichtigem Grund, werden bereits geleistete Zahlungen für die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht anerstattet.
4.7 Soweit die bereits bezahlten Veranstaltungskosten den nach Ziffer 4.1. geschuldeten Betrag übersteigen, bleibt erstattet ID dem Teilnehmenden den überschüssigen Betrag.
4.8 Kündigungs- und Rücktrittserklärung bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Anspruch auf Bezahlung Textform. Für die Berechnung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Rücktrittsdatums gilt der Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etcID.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können Xxxxxxx der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung noch nicht begonnen hat, kann Starmann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung und ohne zusätzliche Kosten vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur Auftragnehmer kann mit dem Einverständnis schriftlichen Nachweis des Beginns der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von Vertragserfüllung und der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein daraus entstandenen Kosten den Rücktritt von Starmann innerhalb von 7 Tagen nicht verhindern. Der Auftragnehmer kann in einem solchen Fall, sofern es sich um Spezialanfertigungen oder nicht um die Herstellung gängiger Waren handelt, lediglich die entstandenen und schriftlich nachgewiesenen Kosten von Starmann verlangen. Die schriftlich nachgewiesenen Kosten sind der Buchung eines termingebundenen Tickets Höhe nach mit dem angemessenen Selbstkostenbetrag der Teilleistungen begrenzt und wird der entgangene Gewinn nicht ersetzt. Aus wichtigem Grund kann Starmann einen Vertrag jederzeit fristlos auflösen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere: wenn sich die wirtschaftliche Lage des Auftragnehmers wesentlich verschlechtert oder über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird; wenn der Auftragnehmer gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt; wenn der Auftragnehmer den vertraglichen Pflichten nicht entspricht oder gegen die kundenseitige Umbuchung Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen verstößt; wenn der Auftragnehmer Handlungen setzt oder gesetzt hat, insbesondere, wenn er mit anderen Unternehmen für Starmann nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat; wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von Starmann, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat oder diese versucht hat abzuwerben; wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Kunden und Geschäftspartner von Starmann, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat. Starmann ist berechtigt, bei Vorliegen einer der oben genannten Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall lediglich zur Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Anrechnung allfälliger Einsparungsmöglichkeiten berechtigt. Starmann hat das Recht, bei Vorliegen der oben genannten Gründe nach einmaliger schriftlicher Aufforderung an den Auftragnehmer und unter Festsetzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ab Aufgabepoststempel) an den Auftragnehmer, bei Gefahr in Verzug jedoch sofort, ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme auf einen anderen Termin ist nicht möglichRisiko und Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Sämtliche infolge einer Ersatzvornahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Starmann kann solche Beträge gegen die Forderungen des Auftragnehmers aufrechnen. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticketeinem Liefer- oder Leistungsverzug des Auftragnehmers ist Starmann neben den gesetzlichen Bestimmungen zum sofortigen Rücktritt oder zum Rücktritt unter Xxxxxxx einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen Tritt Starmann nur von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist Teil des Vertrags zurück, so ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fallausdrücklich vereinbart, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung Gewährleistungsverpflichtungen des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl Auftragnehmers für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglicherbrachten Vertragsleistungen aufrecht bleiben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit Der/die Teilnehmer/in hat das Recht, bis vierzehn Tage vor Beginn einer Veranstaltung der Bildungsveranstaltung ohne Angabe von der Buchung zurücktretenGründen und kostenfrei (Anmeldegebühr ausgenommen) vom Vertrag zurückzutreten. Der Rücktritt muss ist schriftlich erfolgenzu erklären. Umbuchungen Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Fall zurückerstattet. Teilnehmer/innen, die danach bis zum Veranstaltungsbeginn zurücktreten, sind nur zur Zahlung von 20 % der Veranstaltungsgebühr verpflichtet, wenn nicht ein Ersatzteilnehmer gestellt wird. Die Gebühren sind auch dann zu zahlen, wenn Teilnehmer nicht oder zeitweise nicht erscheinen. Soweit die schriftliche Erklärung des Rücktritts bereits in die Veranstaltungszeit fällt, wird sie als Kündigung behandelt mit dem Einverständnis der HarzFolge, dass die vertraglich vereinbarten Kündigungsvorschriften angewendet werden. Eine ordentliche Kündigung ist für beide Vertragsteile grundsätzlich mit 6-Agentur GmbH Wochen-Frist zum Ende des ersten 3-Monats-Zeitraums eines Lehrgangs, danach ausschließlich mit 6-Wochen-Frist zum Ende eines Kalenderquartals möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, Die Möglichkeit einer außerordentliche Kündigung nach § 626 BGB bleibt der Anspruch auf Bezahlung davon unberührt. Die Anwendung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich§ 627 BGB wird ausgeschlossen. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Veranstaltungen, die sich über mehrere Abschnitte (Module) erstrecken, können die Vertragsteile die nachfolgenden Veranstaltungsabschnitte unter Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Personvierzehn Tagen zum nächsten Abschnitts schriftlich kündigen. Für Teilnehmer/innen, die die Harznach SGB II/III von ihrer Wohnort-Agentur GmbH vertrittfür Arbeit gefördert werden, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den FallBesuch von Lehrgängen, die gemäß SGB II/III anerkannt sind: Für den Fall einer eintretenden Nichtförderung durch die Agentur für Arbeit wird dem Teilnehmer ein außerordentliches Rücktrittsrecht eingeräumt. Für Teilnehmer/innen, für die sich innerhalb von vierzehn Tagen vor bzw. erst nach Lehrgangsbeginn durch den Kostenträger herausstellt, dass Sie deren Förderung nicht möglich ist, wird ein sofortiges Rücktrittsrecht eingeräumt. Es entstehen dem Teilnehmer keine Kosten. Im Fall eines Rücktritts oder Mitglieder der Kündigung entstehen für Teilnehmer/innen, die nach SGB II/III von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harzihrer Wohnort-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen für Arbeit gefördert werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann generell keine Kosten. Es gelten grundsätzlich die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglichvertraglichen Vereinbarungen mit dem jeweiligen Förderer.
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Samples: Lehrgangsvertrag
Rücktritt und Kündigung. Sie können 12.1. Xxxxxxx der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung noch nicht begonnen hat, kann Starmann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung und ohne zusätzliche Kosten vom Ver- trag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur Auftragnehmer kann mit dem Einverständnis schriftlichen Nachweis des Beginns der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von Vertragserfüllung und der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein daraus entstandenen Kosten den Rücktritt von Xxxxxxxx innerhalb von 7 Tagen nicht verhindern. Der Auftragnehmer kann in einem solchen Fall, sofern es sich um Spezialanfertigungen oder nicht um die Herstellung gängiger Waren handelt, lediglich die entstandenen und schriftlich nachgewiesenen Kosten von Starmann verlangen. Die schriftlich nachgewiesenen Kosten sind der Buchung Höhe nach mit dem angemessenen Selbstkostenbetrag der Teilleistungen begrenzt und wird der entgangene Gewinn nicht ersetzt.
12.2. Aus wichtigem Grund kann Xxxxxxxx einen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
12.2.1. wenn sich die wirtschaftliche Lage des Auftragnehmers wesentlich verschlechtert oder über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzver- fahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird;
12.2.2. wenn der Auftragnehmer gegen behördliche Vorschriften verstößt;
12.2.3. wenn der Auftragnehmer den vertraglichen Pflichten nicht entspricht oder gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen verstößt;
12.2.4. wenn der Auftragnehmer Handlungen setzt oder gesetzt hat, insbesonders wenn er mit anderen Unternehmen für Xxxxxxxx nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;
12.2.5. wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von Xxxxxxxx, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat oder diese versucht hat abzuwerben;
12.2.6. wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Kunden und Geschäftspartner von Xxxxxxxx, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat. Xxxxxxxx ist berechtigt, bei Vorliegen eines termingebundenen Tickets der oben genannten Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall lediglich zur Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Anrechnung allfälliger Einsparungsmöglichkeiten berechtigt.
12.3. Xxxxxxxx hat das Recht, bei Vorliegen der oben genannten Gründe nach einmaliger schriftlicher Aufforderung an den Auftragnehmer und unter Festsetzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ab Aufgabepoststempel) an den Auftragnehmer, bei Gefahr in Verzug jedoch sofort, ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme auf Risiko und Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Sämtliche infolge einer Ersatzvornahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Xxxxxxxx kann solche Beträge gegen die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglichForderungen des Auftragnehmers aufrechnen.
12.4. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticketeinem Liefer- oder Leistungsverzug des Auftragnehmers ist Xxxxxxxx neben den gesetzlichen Bestimmungen zum sofortigen Rücktritt oder zum Rücktritt unter Xxxxxxx einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen Tritt Xxxxxxxx nur von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist Teil des Vertrags zurück, so ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fallausdrücklich vereinbart, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung Gewährleistungsverpflichtungen des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl Auftragnehmers für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglicherbrachten Vertragsleistungen aufrecht bleiben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Bei Seminaren können Sie können jederzeit ohne Nennung von Gründen vom Vertrag zurücktreten, wenn Sie uns den Rücktritt unter Einhaltung einer Frist von einer Woche vor Beginn einer der Veranstaltung von schriftlich mitteilen. Maßgebend ist der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Ihrer Rücktrittserklärung bei unserer Akademie. Bereits gezahlte Entgelte werden in diesem Falle erstattet. Erfolgt der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen Rücktritt nicht fristgerecht, so sind Sie zur Zahlung des vollen Entgelts verpflichtet. Die Stellung von fachlich und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin persönlich geeigneten Ersatzteilnehmenden ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt Lehrgängen ist ein Rücktritt durch schriftliche Erklärung bis zu zwei Wochen vor Beginn der ersten Unterrichtsveranstaltung möglich. (In diesem Falle wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 10 % des Lehrgangsentgelts, maximal jedoch 80 €, fällig.) Erfolgt eine Kündigung durch den Teilnehmer/ die Teilnehmerin erst nach Ablauf dieser Frist, so ist das Ticketvolle Lehrgangsentgelt zu zahlen. Ein termingebundenes Ticket Bei Lehrgängen, für die mehrere Zahlungsabschnitte vorgesehen sind, ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werdenohne fristgerechte Abmeldung bei Nichtantritt des Lehrgangs der erste Teilzahlungsbetrag zu zahlen. Bei späterer Kündigung sind nur die Beträge zu zahlen, die bis zum Ablauf des Zahlungsabschnittes fällig sind, in welchem die schriftliche Kündigung bei unserer Akade- mie eingeht. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung Nichtinanspruchnahme einzelner Unterrichtseinheiten berechtigt nicht zu einer Frist Ermäßigung des Rechnungsbetrages. Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund sowie das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleiben unberührt. (Wir empfehlen Ihnen, Rücktrittserklärungen für Lehrgänge per Einschreiben zuzustellen. Bei Rücktritt im Krankheitsfall ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinflussbei allen Veranstaltungsformaten eine ärztliche Bestätigung erforderlich. Das Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen bleibt davon unberührt.). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.
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Samples: Allgemeine Teilnahmebedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können 12.1. Xxxxxxx der Auftragnehmer mit der Vertragserfüllung noch nicht begonnen hat, kann Starmann jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung von der Buchung und ohne zusätzliche Kosten vom Ver- trag zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur Auftragnehmer kann mit dem Einverständnis schriftlichen Nachweis des Beginns der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von Vertragserfüllung und der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein daraus entstandenen Kosten den Rücktritt von Starmann innerhalb von 7 Tagen nicht verhindern. Der Auftragnehmer kann in einem solchen Fall, sofern es sich um Spezialanfertigungen oder nicht um die Herstellung gängiger Waren handelt, lediglich die entstandenen und schriftlich nachgewiesenen Kosten von Starmann verlangen. Die schriftlich nachgewiesenen Kosten sind der Buchung Höhe nach mit dem angemessenen Selbstkostenbetrag der Teilleistungen begrenzt und wird der entgangene Gewinn nicht ersetzt.
12.2. Aus wichtigem Grund kann Starmann einen Vertrag jederzeit fristlos kündigen. Als wichtige Gründe gelten insbesondere:
12.2.1. wenn sich die wirtschaftliche Lage des Auftragnehmers wesentlich verschlechtert oder über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzver- fahren mangels kostendeckenden Vermögens nicht eröffnet wird;
12.2.2. wenn der Auftragnehmer gegen gesetzliche oder behördliche Vorschriften verstößt;
12.2.3. wenn der Auftragnehmer den vertraglichen Pflichten nicht entspricht oder gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Einkaufsbedingungen verstößt;
12.2.4. wenn der Auftragnehmer Handlungen setzt oder gesetzt hat, insbesonders wenn er mit anderen Unternehmen für Starmann nachteilige, gegen die guten Sitten oder gegen den Grundsatz des Wettbewerbes verstoßende Abreden getroffen hat;
12.2.5. wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Mitarbeitern von Starmann, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat oder diese versucht hat abzuwerben;
12.2.6. wenn der Auftragnehmer unmittelbar oder mittelbar Kunden und Geschäftspartner von Starmann, die mit dem Abschluss oder der Durchführung des Vertrages befasst sind, Vorteile versprochen oder zugewendet bzw. Nachteile angedroht oder zugefügt hat. Starmann ist berechtigt, bei Vorliegen eines termingebundenen Tickets der oben genannten Gründe entweder hinsichtlich des gesamten noch nicht erfüllten Vertrages oder lediglich hinsichtlich einzelner Teile davon zurückzutreten. Der Auftragnehmer ist in einem solchen Fall lediglich zur Abrechnung der bisher erbrachten Leistungen bzw. Lieferungen unter Anrechnung allfälliger Einsparungsmöglichkeiten berechtigt.
12.3. Starmann hat das Recht, bei Vorliegen der oben genannten Gründe nach einmaliger schriftlicher Aufforderung an den Auftragnehmer und unter Festsetzung einer Nachfrist von 14 Tagen (ab Aufgabepoststempel) an den Auftragnehmer, bei Gefahr in Verzug jedoch sofort, ohne weitere Verständigung eine Ersatzvornahme auf Risiko und Kosten des Auftragnehmers vorzunehmen. Sämtliche infolge einer Ersatzvornahme entstehenden Kosten und Schäden gehen zu Lasten des Auftragnehmers. Starmann kann solche Beträge gegen die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglichForderungen des Auftragnehmers aufrechnen.
12.4. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticketeinem Liefer- oder Leistungsverzug des Auftragnehmers ist Starmann neben den gesetzlichen Bestimmungen zum sofortigen Rücktritt oder zum Rücktritt unter Xxxxxxx einer angemessenen Nachfrist berechtigt. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen Tritt Starmann nur von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist Teil des Vertrags zurück, so ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fallausdrücklich vereinbart, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung Gewährleistungsverpflichtungen des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl Auftragnehmers für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglicherbrachten Vertragsleistungen aufrecht bleiben.
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Samples: Allgemeine Einkaufsbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn einer Veranstaltung eines Programm-Angebots von der Buchung zurücktreten. Der Es wird empfohlen, den Rücktritt muss schriftlich erfolgenzu erklären. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die das gebuchte Veranstaltung Programm-Angebot nicht an, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; kann die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte angemessenen Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und Aufwendungen anrechnen zu lassenverlangen. Je nach Eingang Eingangsdatum der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden unter Berücksichtigung gewöhnlich möglicher Einnahmen und gewöhnlicher Ersparnis folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: Pauschalsätze erhoben. vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach des Programm-Angebots ungeachtet einer diesbezüglichen Ermahnung Abmahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten AufwendungenAufwendungen sowie derjenigen Vorteile, die sie aus einer anderweitigen Verwendung der nicht in Anspruch genommenen Leistungen erlangt. • Wenn eine Veranstaltung ein Programm-Angebot aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung ein Programm-Angebot abgebrochen werden, weil sie es aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen eventuelle Rückbeförderung sind von den Parteien jeweils zur Hälfte zu tragen, wobei im übrigen Mehrkosten Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur LastLast fallen. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung Vor Beginn kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn bei termingebundenen öffentlichen Veranstaltungen die gebuchte Teilnahme absagen, wenn die in der Ausschreibung genannte auf eine Mindestpersonenzahl für die Durchführung hingewiesen und diese bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglich.
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Samples: Mietbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn einer 20.1. Die Vermieterin ist berechtigt bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten nach erfolgloser Frist- setzung vom Vertrag zurückzutreten, insbesondere wenn:
a) die vom Mieter zu erbringenden Zahlungen (Miete, Nebenkosten, sonstige Entgelte, Si- cherheitsleistung) nicht rechtzeitig entrich- tet worden sind,
b) die vom Mieter zu erbringende Veranstal- terhaftpflicht nicht rechtzeitig nachgewie- sen ist,
c) durch die Veranstaltung eine Störung der öf- fentlichen Sicherheit und Ordnung oder ei- ne Schädigung des Ansehens der Mietobjek- te oder der Landeshauptstadt Magdeburg erfolgt oder auf Grund von Tatsachen mit hinreichender Wahrscheinlichkeit zu be- fürchten ist,
d) die für die Veranstaltung erforderlichen be- hördlichen Genehmigungen oder Erlaubnis- se nicht vorliegen,
e) der Buchung zurücktretenim Mietvertrag bezeichnete Nutzungs- zweck wesentlich geändert wird,
f) der Mieter bei Vertragsabschluss, insbeson- dere bei Angabe des Nutzungszwecks im Vertrag verschwiegen hat, dass die Veran- staltung durch oder für eine politische Par- tei oder eine religiöse bzw. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind „scheinreligiöse“ Vereinigung durchgeführt wird,
g) gegen gesetzliche Vorschriften, insbesonde- re gegen versammlungsstättenrechtliche Vorschriften oder gegen behördliche Aufla- gen und Anordnungen durch den Mieter verstoßen wird,
h) der Mieter seinen gesetzlichen und behörd- lichen – nur soweit diese in Verbindung mit der Veranstaltung stehen – oder vertraglich übernommenen Mitteilungs-, Anzeige- und Zahlungspflichten gegenüber dem Einverständnis Vermie- ter, Behörden, Feuerwehr, Sanitäts- und Rettungsdiensten oder der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie GEMA nicht nachkommt,
i) das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Mieters eröffnet oder die Eröffnung des Insolvenzverfahrens mangels Masse abge- lehnt wurde,
j) der gesamte Veranstaltungsablauf nicht nach Ziffer 5.2. dieser Miet-AGB fristgemäß bekanntgegeben wurde oder eine erhebli- che Abweichung des vorgelegten Veranstal- tungsprogramms nach Ziffer 5.2. dieser Miet-AGB vorliegt.
20.2. Macht die Vermieterin von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht anihrem Rücktritts- recht aus einem der in Ziffer 20.1. lit. a) bis j) der Miet-AGB genannten Gründe Gebrauch, bleibt der Anspruch auf Bezahlung des vereinbarten Preises bestehen; die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen zu lassen. Je nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 20 % des vereinbarten Preises, mindestens aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 % des vereinbarten Preises, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 60 % des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 % des vereinbarten Preises. Ein Tag entspricht einem Kalendertag. Ein Rücktritt von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt, wenn Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung von Seiten der Person, die die Harz-Agentur GmbH vertritt, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fall, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den Anspruch auf Zahlung der vereinbarten Entgelte, falls der Mieter die Gründe zu vertreten hat. Sie muss sich jedoch ersparte Aufwendungen anrechnen lassen. Führt der Mieter aus einem vom Vermieter nicht zu vertretenden Grund die Veranstaltung nicht zu dem Veranstaltungstermin durch oder tritt er vom Miet- vertrag zurück oder kündigt er ihn ohne dass ihm hierzu ein individuell vereinbartes oder zwingendes Recht zusteht, so ist er zur Zahlung einer Aufwands- entschädigung verpflichtet. Diese beträgt bei Anzeige des Ausfalls: - bis 6 Monate vor Veranstaltungsbeginn 50 % - bis 3 Monate vor Veranstaltungsbeginn 100 % der vereinbarten Gesamtmiete.
20.3. Ist der Mieter eine Agentur, so steht der Ver- mieterin und der Agentur ein Sonderkündigungs- recht für den vereinbarten Preis unter Anrechnung Fall zu, dass der eventuell ersparten AufwendungenAuftraggeber (Veran- stalter) der Agentur den Auftrag entzieht oder kün- digt. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, Dieses Sonderkündigungsrecht kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen nur ausge- übt werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-wenn der Auftraggeber (Veranstalter) der Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagen, wenn die in sämtliche Rechte und Pflichten aus dem bestehenden Vertrag mit der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sich, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle Vermieterin vollständig übernimmt und auf Verlangen der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglichVermieterin an- gemessene Sicherheit leistet.
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Samples: Mietbedingungen
Rücktritt und Kündigung. Sie können jederzeit vor Beginn (1) Bei einer Veranstaltung von Kündigung des Vertrages verbleibt der Buchung zurücktreten. Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Umbuchungen sind nur mit dem Einverständnis der Harz-Agentur GmbH möglich. Treten Sie von der von Ihnen gebuchten Leistung zurück oder treten Sie oder die von Ihnen vertretene Gruppe die gebuchte Veranstaltung nicht an, bleibt FAN der Anspruch auf Bezahlung das Entgelt für die erbrachten Leistungen, insbesondere für Fahrstunden und erfolgte Vorstellung zur Prüfung. Eine Kündigung des vereinbarten Preises bestehen; Ausbildungsvertrages ist nur wirksam, wenn sie in Textform erfolgt.
(2) Kündigt die Harz-Agentur GmbH hat sich ersparte Aufwendungen anrechnen FAN aus wichtigem Grund oder der Fahrschüler, ohne dazu durch vertragswidriges Verhalten der FAN oder sonstigen wichtigen Grund ver- anlasst zu lassensein, steht der FAN folgendes zu:
1. Je 20% des Grundbetrages inkl. Theorie, wenn die Kündigung nach Eingang der Rücktrittserklärung bei der Harz-Agentur GmbH werden folgende Stornierungskosten in Rechnung gestellt: • Bei Gruppen-Programmen und Gruppen-Touren: vom 30. Tag bis 21. Tag vor dem vereinbarten Termin Vertragsab- schluss, aber bis zu 20 6 Wochen vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.
2. 50% des vereinbarten PreisesGrundbetrages, mindestens inkl. Theorie wenn die Kündigung nach Vertragsab- schluss, aber 30,00 € Bearbeitungsgebühr, • vom 20. Tag bis 11. Tag vor dem vereinbarten Termin bis zu 40 4 Wochen vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt.
3. 80% des vereinbarten PreisesGrundbetrages inkl. Theorie, • vom 10. Tag bis 04. Tag vor dem vereinbarten Termin wenn die Kündigung nach Ver- tragsabschluss, aber bis zu 60 zwei Wochen vor vereinbartem Beginn der Aus- bildung erfolgt.
4. 100% des vereinbarten Preises, • ab dem 03. Tag vor dem vereinbarten Termin und bei Nichterscheinen bis zu 100 Grundbetrages sowie 30% des vereinbarten PreisesEntgeltes für die Anzahl der ver- einbarten Fahrstunden, wenn die Kündigung weniger als zwei Wochen vor vereinbartem Beginn der Ausbildung erfolgt. Ein Tag entspricht einem KalendertagHinzukommen die anfallenden Tüv-Gebühren für die vorab bestellte Prüfung. Ein Rücktritt Diese Regelungen tragen dem Umstand Rechnung, dass im Rahmen des Inten- sivkurs-Ausbildungsvertrages Theorie- und Fahrstunden fest gebucht sind, der Fahrlehrer somit über einen festen Zeitraum keine anderweitigen Fahrstunden angenommen und die Zeiten für den jeweiligen Fahrschüler freigehalten hat. Au- ßerdem ist die Anzahl der Theorieteilnehmer festgelegt und eine Höchstgrenze der TN bestimmt, so dass möglicherweise bereits Absagen an Dritte erfolgten. Regelmäßig ist es nicht möglich, kurzfristig diese Ausfälle „auszufüllen“. Dem TN aber steht der Nachweis frei, dass der FAN kein oder ein geringer Schaden ent- standen ist; insbesondere steht dem TN der Nachweis frei, dass der für ihn einge- plante Fahrlehrer die in Folge der Kündigung ausgefallenen Fahrstunden ander- weitig entgeltlich erbringen konnte. Gelingt dem TN der dahingehende Nachweis, reduziert sich der oben genannte Betrag entsprechend, ggfs. bis auf „Null“.
(3) Sofern die Teilnahme durch öffentliche Kostenträger (Agentur für Arbeit, Versicherungsanstalten) gefördert wird, gelten abweichend von der Buchung eines termingebundenen Tickets oder vorstehen- den Regelung, die kundenseitige Umbuchung auf einen anderen Termin Bedingungen des Kostenträgers.
(4) Die FAN ist nicht möglich. Bei Nichterscheinen am gebuchten Termin verfällt das Ticket. Ein termingebundenes Ticket ist nicht personengebunden und kann an andere Personen weitergegeben werden. Die Harz-Agentur GmbH kann in folgenden Fällen von einem berechtigt vom Vertrag mit einzelnen Teilnehmenden oder Gruppen zurücktreten oder den Vertrag kündigen: • Ohne Einhaltung einer Frist ist die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigtzurückzutreten, wenn Sie wegen zu gerin- ger Teilnehmerzahlen oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe aus rechtlichen Gründen die Durchführung der Veranstaltung nach einer diesbezüglichen Ermahnung Ver- anstaltung nicht zulässig ist oder eine wirtschaftlich tragbare Durchführung des Seminares nicht gewährleistet ist. Im Falle der Erkrankung der Lehrkräfte oder bei nicht von Seiten der PersonFAN zu vertretendem Ausfall bietet die FAN dem TN einen Ersatztermin an. Wenn kein Ersatztermin zustandekommt, ist die FAN zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, bereits bezahlte Seminargebühren werden in diesem Fall erstattet. Darüber hinausgehende rücktrittsbedingte Ersatzansprü- che gegen die Harz-Agentur GmbH vertrittFAN bestehen nicht.
(5) Im Falle nachhaltiger Störungen des Seminarablaufs, nachhaltig stören (z.B. unter Alkoholeinfluss). Dasselbe gilt für den Fallist die FAN berech- tigt, dass Sie oder Mitglieder der von Ihnen vertretenen Gruppe sich in erheblichem Maße vertragswidrig verhalten. Hebt die Harz-Agentur GmbH den Vertrag auf, so behält sie den außerordentlich und fristlos und unter Beibehaltung des An- spruchs auf die Teilnehmergebühr zu kündigen. Dieser Anspruch auf den vereinbarten Preis unter Anrechnung der eventuell ersparten Aufwendungen. • Wenn eine Veranstaltung aufgrund wetterbedingter Notwendigkeit (z.B. starker Wind, Starkregen, Gewitter, Vereisung etc.) erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird oder zu werden droht, kann die Harz-Agentur GmbH die Durchführung bis eine Stunde vor Beginn absagen. Bereits gezahlte Teilnahmebeiträge Einzelner werden umgehend erstattet; ein gebuchtes Gruppen-Programm oder eine Gruppen-Tour wird in Absprache mit Ihnen auf einen Ersatztermin verlegt. • Muss eine Veranstaltung abgebrochen werden, weil sie aufgrund höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird, kann die Harz-Agentur GmbH für bereits erbrachte oder zur Beendigung des Programm-Angebots noch zu erbringende Leistungen eine angemessene Entschädigung verlangen. Eventuelle Mehrkosten (z.B. für eine eventuell erforderliche Rückbeförderung) fallen Ihnen bzw. den Teilnehmenden zur Last. • Bei einer termingebundenen öffentlichen Veranstaltung kann die Harz-Agentur GmbH den gebuchten Termin vor Beginn absagenbesteht ebenso, wenn die in der Ausschreibung genannte Mindestpersonenzahl für die Durchführung bis zum Anmeldeschluss es dem Referenten oder anderen TN aufgrund des störenden TN nicht erreicht wurde. Die Harz-Agentur GmbH verpflichtet sichzuzumuten ist, Sie bei Nichtdurchführung unverzüglich nach Anmeldeschluss darüber in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall werden bereits gezahlte Teilnahmebeträge umgehend erstattet. Anstelle der Erstattung von Teilnahmegebühren ist auch eine Umbuchung auf einen anderen Veranstaltungstermin möglichweiter am Seminar teilzunehgmen.
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Samples: Fahrschulausbildungsvertrag