Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermitt- lungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklerver- trags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG) (1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Unterbliebene Aufklärung über dRVCRücktrittsrecht (1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachge- kommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate. (2) Xxxx der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
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Samples: Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen, Allgemeine Geschäftsbedingungen
Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermitt- lungsauftragVermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklerver- trags Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG)) Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
(1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Unterbliebene Aufklärung über dRVCRücktrittsrechtdas Rücktrittsrecht
(1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachge- kommennachgekommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate.
(2) Xxxx der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
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Samples: Nebenkostenübersicht
Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermitt- lungsauftragVermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklerver- trags Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG)
(1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Unterbliebene Aufklärung über dRVCRücktrittsrechtdas Rücktrittsrecht
(1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachge- kommennachgekommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate.
(2) Xxxx der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
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Samples: Mietvertrag
Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermitt- lungsauftragVermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklerver- trags Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG)
(1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Unterbliebene Aufklärung über dRVCRücktrittsrecht.
(1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachge- kommennachgekommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate.
(2) Xxxx der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
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Samples: Maklervertrag
Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermitt- lungsauftragVermittlungsauf- trag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklerver- trags Maklervertrags außerhalb der Geschäftsräume Ge- schäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG)
(1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen Geschäftsräu- men geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt Rück- tritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Unterbliebene Aufklärung über dRVCRücktrittsrechtdas Rücktrittsrecht
(1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachge- kommennachgekommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate.
(2) Xxxx der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn Fristbe- ginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher Verbrau- cher diese Information erhält.
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Samples: Vermittlungsvertrag
Rücktrittsrechte. 1. Rücktritt vom Maklervertrag (Alleinvermittlungsauftrag, Vermitt- lungsauftragVermittlungsauftrag, Maklervertrag mit dem Interessenten) bei Abschluss des Maklervertrags über Fernabsatz oder bei Abschluss des Maklerver- trags außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers (§ 11 FAGG)Maklervertrags Rücktrittsrecht und Rücktrittsfrist
(1) Der Verbraucher kann von einem Fernabsatzvertrag oder einem außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Vertrag binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen zurücktreten. Die Frist zum Rücktritt beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Unterbliebene Aufklärung über dRVCRücktrittsrechtdas Rücktrittsrecht
(1) Ist der Unternehmer seiner Informationspflicht nach § 4 Abs. 1 Z 8 nicht nachge- kommennachgekommen, so verlängert sich die in § 11 vorgesehene Rücktrittsfrist um zwölf Monate.
(2) Xxxx der Unternehmer die Informationserteilung innerhalb von zwölf Monaten ab dem für den Fristbeginn maßgeblichen Tag nach, so endet die Rücktrittsfrist 14 Tage nach dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher diese Information erhält.
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Samples: Maklervertrag