Rückvergütungen. Bei Rückvergütungen aus Käufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen mittels der IKEA Finanzierung erteilt IKEA eine Gutschrift auf das Finanzierungskonto des Kunden. Diese Gutschrift wird in der nächstfolgenden Abrechnungsperiode mit den einzuziehenden Beträgen verrechnet und ein sich ergebender Saldo zugunsten des Kunden wird auf das vom Kunden angegebene Bankkonto überwiesen.
Rückvergütungen. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleiste- ten Vergütungen und Aufwandsersatz- ansprüche zu.
Rückvergütungen. Der KVG fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die KVG verwendet neben dem Ausgabeaufschlag auch die Vergütung für die Vermittlung des Eigenkapitals in Höhe von bis zu 3,5 % bezogen auf das eingeworbene Eigenkapital für Vergütungen an Vermittler von Anteilen des Investmentvermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Rückvergütungen. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Rückvergütungen. Bei Rückvergütungen aus Käufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen mittels „Das Brillenabo“ erteilt der angeschlossene Kooperationspartner eine Gutschrift auf das Finanzie- rungskonto des Kunden. Diese Gutschrift wird in der nächstfolgenden Abrechnungsperiode mit den einzuziehenden Beträgen verrechnet und ein sich ergebender Saldo zugunsten des Kunden wird auf das vom Kunden angegebene Bankkonto überwiesen.
Rückvergütungen. Der KVG fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investment- vermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Ver- gütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die KVG verwendet neben dem Ausgabeaufschlag auch die Vergütung für die Ver- mittlung des Emissionskapitals in Höhe von 3,5 % bezogen auf das eingeworbene Emissionskapital für Vergütungen an Vermitt- ler von Anteilen des Investmentvermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Rückvergütungen. Im Falle einer Rückerstattung an den Kunden werden die entsprechenden Beträge, abzüglich den oben genannten Abzügen, von derjenigen Partei, die die ursprüngliche Zahlung entgegengenommen hat (z.B. wir, ein Dienstleister oder eine andere Partei, welche auf der Abrechnung Ihrer Kreditkarte oder Ihrer Bank aufgelistet ist) auf die Kreditkarte des Kunden zurückerstattet, welche bei der Bezahlung der Buchung verwendet wurde. Angefallene Buchungsgebühren sind nicht rückerstattungsfähig. Bitte beachten Sie, dass Rückerstattungen im Zusammenhang mit Flugbuchungen bis zu 6 Monate dauern können.
Rückvergütungen. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandsentschädigungen zu. Anforderung Verweis Angaben zu den mittel- bis langfristigen Risiken: Beschreibung der wesentlichen Risiken im Lagebericht Angaben über die Zusammensetzung des Portfolios: Darstellung in Anhang und Lagebericht Angaben über die Portfolioumsätze: Darstellung in Anhang und Lagebericht Portfolioumsatzkosten: Im Berichtsjahr wurden auf Ebene des P-AIFs keine Transaktionskosten berechnet. Berücksichtigung der mittel- bis langfristigen Entwicklung der Gesellschaft bei der Anlageentscheidung: Verkaufsprospekt der Gesellschaft Einsatz von Stimmrechtsberatern: Die Ausübung der Stimmrechte obliegt allein den Gesellschaftern. Handhabung der Wertpapierleihe und zum Umgang mit Interessenkonflikten im Rahmen der Mitwirkung in den Gesellschaften, insbesondere durch Ausübung von Aktionärsrechten: Es sind keine entsprechenden Wertpapiergeschäfte abgeschlossen worden. Persönlich haftende Gesellschafterin Persönlich haftende Gesellschafterin ist die HTB Investors mbH mit Sitz in Bremen. Sie hat ein gezeichnetes Kapital in Höhe von EUR 25.000,00. Organe der Gesellschaft Zur Geschäftsführung ist die persönlich haftende Gesellschafterin, die HTB Investors GmbH, berechtigt und verpflichtet. Geschäftsführer der persönlich haftenden Gesellschafterin sind: Xxxx Xxxxxxx Xxxxxx, Leiter Risikomanagement, Xxxx Xxxx Xxxxxxxx, Portfoliomanagerin, Xxxx Xx. Xxxxx Xxxxxxxxx, Leiter Portfoliomanagement. Die Geschäftsführer sind einzelvertretungsberechtigt und von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Rückvergütungen. Schneesportpässe ab 2 Tagen sowie Saison- und Jahresabonnemente werden bei Krank- heit/Unfall gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses ab dem Folgetag der letzten Be- nützung anteilsmässig zurückerstattet. Der Rückerstattungsanspruch für Schneesportpässe ab 2 Tagen läuft am Ende der jeweiligen Saison ab. Nach Ende der Saison können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Falls die Schneesportpässe oder Abonnemente nach der Hinterlegung bzw. während der Krankheit/Unfall nochmals benutzt werden, entfällt der An- spruch auf Rückerstattung ebenfalls. Für Familienkarten werden nur Rückerstattungen gewährt, soweit auch im Vergleich zu einem Kauf ohne Familienangebot eine Rückvergütung resultieren würde. Tickets bzw. Datenträger, die nicht durch den Kunden verursachte Defekte aufweisen und nicht funktionieren (z.B. KeyCard mit defektem Chip), werden gegen Rückgabe kostenlos er- setzt. Tickets, die durch äussere Einflüsse zerstört worden sind, werden gegen den Kauf einer neuen Datenträgerkarte für CHF 5.00 ersetzt. Folgende Rückerstattungs-Berechnungen werden angewendet:
Rückvergütungen. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütun- gen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Soweit solche Rückvergütungen verhandelt werden können, fließen diese der Investmentgesellschaft zur Minderung ihrer In- vestitionskosten zu. Vergütungen für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile an Investmentvermögen Den geschlossenen AIF, an denen sich die Investmentgesell- schaft beteiligt, werden von deren jeweiliger Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsvergütungen berechnet. Es ist möglich, dass sich die Investmentgesellschaft an geschlossenen AIF beteiligt, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden. Hierfür erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft neben der Ver- gütung für die Verwaltung der Investmentgesellschaft die jeweils in den Anlagebedingungen des betreffenden geschlossenen AIF festgelegte Vergütung. Beim Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapi- talverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Kapitalverwal- tungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft keine Ausgabe- aufschläge berechnen. Im Jahresbericht ist die Vergütung offen zu legen, die dem Invest- mentvermögen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentli- che unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Investmentvermögen gehalte- nen Anteile oder Aktien berechnet wurde.