Rückvergütungen. Bei Rückvergütungen aus Käufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen mittels der IKEA Finanzierung erteilt IKEA eine Gutschrift auf das Finanzierungskonto des Kunden. Diese Gutschrift wird in der nächstfolgenden Abrechnungsperiode mit den einzuziehenden Beträgen verrechnet und ein sich ergebender Saldo zugunsten des Kunden wird auf das vom Kunden angegebene Bankkonto überwiesen.
Rückvergütungen. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleiste- ten Vergütungen und Aufwandsersatz- ansprüche zu.
Rückvergütungen. Der KVG fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die KVG verwendet neben dem Ausgabeaufschlag auch die Vergütung für die Vermittlung des Eigenkapitals in Höhe von bis zu 3,5 % bezogen auf das eingeworbene Eigenkapital für Vergütungen an Vermittler von Anteilen des Investmentvermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.
Rückvergütungen. Der Gesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem Sondervermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwandserstattungen zu.
Rückvergütungen. Bei Rückvergütungen aus Käufen oder der Inanspruchnahme von Dienstleistungen mittels „Das Brillenabo“ erteilt der angeschlossene Kooperationspartner eine Gutschrift auf das Finanzie- rungskonto des Kunden. Diese Gutschrift wird in der nächstfolgenden Abrechnungsperiode mit den einzuziehenden Beträgen verrechnet und ein sich ergebender Saldo zugunsten des Kunden wird auf das vom Kunden angegebene Bankkonto überwiesen.
Rückvergütungen. Rückvergütungen können nur beantragt werden, wenn alle nachfolgenden Bedingungen erfüllt sind:
a. Der Business Partner ist IBM Distributor;
b. Er hat die betroffenen Produkte direkt von IBM und ohne Special Bid-Preis- oder -Nachlass bezogen;
c. Sein Antrag enthält keine High End-Produkte (High End-Produkte sind nicht für Rückvergütungen berechtigt);
d. Er hat seinen Verkauf und die Special Bid-Nummer wie in der Einleitung beschrieben an IBM gemeldet;
e. Für Special Bids außer Opportunity Special Bids: IBM erhält jeden Rückvergütungsantrag innerhalb von 30 Kalendertagen ab seinem Sales-Out-Datum. Für Opportunity Special Bids: IBM erhält innerhalb von 30 Kalendertagen ab seinem letzten Sales-Out-Datum nur einen einzigen Rückvergütungsantrag für alle Produkte, die er aus seinem Lagerbestand verkauft hat. IBM wird dem Business Partner die Differenz zwischen dem ihm in Rechnung gestellten Nettopreis (ggf. unter Berücksichtigung weiterer Reduzierungen, z. B. einer Preissenkung oder einer Leistungsprämie) und dem Special Bid-Preis bzw. -Nachlass gutschreiben. Einwendungen bezüglich einer Special Bid-Rückvergütungszahlung sind innerhalb von 30 Tagen ab Mitteilung durch IBM geltend zu machen. Nicht fristgerecht geltend gemachte Einwendungen können nicht berücksichtigt werden, eventuelle Ansprüche bzgl. dieses Special Bid verfallen.
Rückvergütungen. Der AIF-Verwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütungen der aus dem In- vestmentvermögen an die Verwahrstelle und Dritte geleisteten Vergütungen und Auf- wandserstattungen zu. Unabhängig vom Vertriebsweg wird kein wesentlicher Teil der Vergütungen, die aus dem Investmentvermögen an die AIF-Ver- waltungsgesellschaft geleistet werden, für Vergütungen an Vermittler von Anteilen des Investmentvermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen verwendet.
Rückvergütungen. Schneesportpässe ab 2 Tagen sowie Saison- und Jahresabonnemente werden bei Krank- heit/Unfall gegen Vorweisung eines ärztlichen Zeugnisses ab dem Folgetag der letzten Be- nützung anteilsmässig zurückerstattet. Der Rückerstattungsanspruch für Schneesportpässe ab 2 Tagen läuft am Ende der jeweiligen Saison ab. Nach Ende der Saison können keinerlei Rückerstattungen mehr erfolgen. Falls die Schneesportpässe oder Abonnemente nach der Hinterlegung bzw. während der Krankheit/Unfall nochmals benutzt werden, entfällt der An- spruch auf Rückerstattung ebenfalls. Für Familienkarten werden nur Rückerstattungen gewährt, soweit auch im Vergleich zu einem Kauf ohne Familienangebot eine Rückvergütung resultieren würde. Tickets bzw. Datenträger, die nicht durch den Kunden verursachte Defekte aufweisen und nicht funktionieren (z.B. KeyCard mit defektem Chip), werden gegen Rückgabe kostenlos er- setzt. Tickets, die durch äussere Einflüsse zerstört worden sind, werden gegen den Kauf einer neuen Datenträgerkarte für CHF 5.00 ersetzt. Folgende Rückerstattungs-Berechnungen werden angewendet:
3.1.1 Jahres- und Saisonabonnemente Für Saison- und Jahresabonnemente berechnen wir anhand der ab Kaufdatum verbleibenden üblichen Betriebstage pro Jahr und der Krankheits-/Unfalltage die jeweilige Rückerstattung. Dabei werden die Tage der Wintersaison mit dem Faktor 3 und die Tage der Sommersaison mit dem Faktor 1 gewichtet. Bei Bezug der Rückerstattung erlischt die Gültigkeit des Abos automatisch. Ein Unterbruch infolge Unfall/Krankheit ist nicht möglich. Ab 40 Tagen vor Sai- sonende ist keine Rückerstattung mehr möglich.
Rückvergütungen. Der Kapitalverwaltungsgesellschaft fließen keine Rückvergütun- gen der aus dem Investmentvermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Vergütungen und Aufwendungserstattungen zu. Soweit solche Rückvergütungen verhandelt werden können, fließen diese der Investmentgesellschaft zur Minderung ihrer In- vestitionskosten zu. Vergütungen für die im Investmentvermögen gehaltenen Anteile an Investmentvermögen Den geschlossenen AIF, an denen sich die Investmentgesell- schaft beteiligt, werden von deren jeweiliger Verwaltungsgesell- schaft Verwaltungsvergütungen berechnet. Es ist möglich, dass sich die Investmentgesellschaft an geschlossenen AIF beteiligt, die von der Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet werden. Hierfür erhält die Kapitalverwaltungsgesellschaft neben der Ver- gütung für die Verwaltung der Investmentgesellschaft die jeweils in den Anlagebedingungen des betreffenden geschlossenen AIF festgelegte Vergütung. Beim Erwerb von Anteilen an Investmentvermögen, die direkt oder indirekt von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst oder einer anderen Gesellschaft verwaltet werden, mit der die Kapi- talverwaltungsgesellschaft durch eine wesentliche unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, darf die Kapitalverwal- tungsgesellschaft oder die andere Gesellschaft keine Ausgabe- aufschläge berechnen. Im Jahresbericht ist die Vergütung offen zu legen, die dem Invest- mentvermögen von der Kapitalverwaltungsgesellschaft selbst, einer anderen Verwaltungsgesellschaft oder einer Gesellschaft, mit der die Kapitalverwaltungsgesellschaft durch eine wesentli- che unmittelbare oder mittelbare Beteiligung verbunden ist, als Verwaltungsvergütung für die im Investmentvermögen gehalte- nen Anteile oder Aktien berechnet wurde.
Rückvergütungen. Der KVG fließen keine Rückvergütungen der aus dem Investment- vermögen an die Verwahrstelle und an Dritte geleisteten Ver- gütungen und Aufwendungserstattungen zu. Die KVG verwendet neben dem Ausgabeaufschlag auch die Vergütung für die Ver- mittlung des Emissionskapitals in Höhe von 3,5 % bezogen auf das eingeworbene Emissionskapital für Vergütungen an Vermitt- ler von Anteilen des Investmentvermögens auf den Bestand von vermittelten Anteilen.